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Deutsche gemeine Vogteien überhaupt.
jurg episoopglia, welche der Bischof von Constanz besessen, von selbst zugefallen. Im Jahre 1712 sei endlichnur die alte Uebung bestätigt worden. Die Gesandten Zürichs wiederholen ihre Bereitwilligkeit zu Anhörungvon Vorschlägen und verdanken den Ständen ihre Bemühung. Auf dieses hin eröffnen die Gesandten vonGlarus und Zürich ihre Instructionen in Beziehung auf die beiden zu Frauenfcld gemachten Vorschläge.GlaruS verwirft den ersten und, sich an den zweiten anschließend, schlägt es vor, die Pfründen in dreiKlassen (geringe, mittelmäßige und gute) zu theilcn und in dritter oder vierter Vacanz allein Glarner in denVorschlag zu bringen oder aber GlaruS gewisse Pfründen zu eigen zu überlassen. Jedenfalls hat der Dreier-Vorschlag zu bleiben, und hat Glarus keine drei Subjectc vorzuschlagen, so soll Zürich den Vorschlag ausseinen Leuten vervollständigen. Zürich hingegen verwirft diesen Vorschlag Nr. 2, sowie den Anhang, daßGlarus einige Pfründen zu eigen überlassen werden sollen, völlig und ersucht die Gesandten auf eine billigeModificicrung des ersten sraucnfcldischen Vorschlags hinzuwirken. Unter solchen Umständen suchen die übrigenGesandten die glarnerischen zu bewegen, auf den ersten Vorschlag sich einzulassen. Nachdem dieselben dießgemäß ihrer Instruction beharrlich verweigert und erklärt hatten, daß es ihnen ganz trostlich sei, zum Rechtezu gelangen, stellen sie das Ansuchen an die Sitzung: 1) das Recht zu versichern und festzusetzen; 2) noch ingegenwärtiger Sitzung ihnen nach den Bünden den Richter zu verzeigen. Am angenehmsten wäre ihnen einRichter aus den evangelischen Orten. Uehjigcns seien sie instruiert, entweder neue Vorschläge oder Erläuterungendes ersten frauenfeldischen anzuhören, wenn dieselben dahin zielen, daß die Habilität, mit welcher man Glarusvertrösten wolle, zu einer Realität werde. Die Schiedorte machen nun auf diese Eröffnung hin beiden inte-ressierten Orten folgenden Vorschlag: Glarus soll fortan der Acceß zu den im Thurgau und Rhcinthal ledigwerdenden Pfründen, insofern nämlich Zürich zu denselben kein eigenes Collaturrecht hat, auf folgende Westegestattet werden. Wird nach Ratification des Vorschlags eine Pfründe vacant, so präsentiert Zürich nebenzwei Bürgern als Dritten im Vorschlag einen Landmann von Glarus, welchen GlaruS dem Stande Zürichbenamsen wird, dem Collator. Wird der Glarner nicht auf die Pfründe gewählt, so soll bei jedem folgendenDreiervorschlag auf ebendieselbe Weise verfahren werden, bis ein Glarner eine Pfründe erhält. Ist dieß ge-schehen, so soll des Standes Glarus Zugangsrecht bis zur fünften oder sechsten Vacanz fistiert sein, in welchemFalle dann wiederum auf obige Weise verfahren wird. Sind nun auf diese Weise vier Glarner angestellt, stsoll nur dann wieder ein Glarner in den Dreiervorschlag aufgenommen werden, wenn eine von diesen vierPfründen erledigt wird. Die glarnerischen Subjecte, welche in den Vorschlag gebracht werden, müssen in einerder evangelischen Städte examiniert worden sein; als Pfarrer sind sie dem zürcherischen Synodus einverleibtund dem betreffenden Artikel des Landssriedenö unterworfen. Die Gesandten Zürichs erklären, diesen Vor-schlag ihren gn. Herren und Obern einsenden zu wollen, insofern die glarnerischen Gesandten ein Gleiches zuthun sich erbieten. Die glarnerischen Gesandten aber schlagen folgende Modifikationen vor: 1) Der in Vor-schlag zu gebende Glarner soll nicht von Zürich, sondern von Glarus bezeichnet werden. 2) Wenn auf an-gegebene Weise ein Glarner eine Pfrünve bekommt, sollen die nächsten zwei oder drei Bcneficien Zürich alleinüberlassen sein, bei der dritten oder vierten Vacanz wieder von Glarus ein Glarner in Vorschlag gegeben unddann auf ebendieselbe Weise verfahren werden, bis zehn Pfründen von Glarncrn besetzt sind. 3) Es kanndann kein glarnerischer Minister in den Dreiervorschlag kommen, bis eine dieser zehn Pfründen lcdig wird.-1) Sollte Zürich ihrem Stande nicht zehn Pfründen gewähren wollen, so würde cö sich mit acht begnügen,wenn Zürich auf Russikon verzichte und „die neue Pfründe AtzmooS auf einem freien Fuß und unter genug-„samen Einkommen GlaruS an die Hand gebe." Auf eine Aufforderung der Schicdorte, die Forderungen zn