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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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August 1743.

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welche zu Bewahrung der Grenzen getroffen werden, zugleich auch das Ansuchen zu stellen, daß sie ihre Armeendas eidgenössische Territorium nicht betreten lassen möchten. 8 4. v. ES werden nun die Vorkehrungen be-sprochen, welche zur Aufrcchterhaltung der beschlossenen Neutralität und zum Schutze des Vaterlandes undnamentlich der Stadt und Landschaft Basel zu treffen seien. Basel eröffnet, daß es, da die KricgSvölkcr sichan den Mein und in seine Nachbarschaft zögen, im Hinblick auf daö, was 1709 unter ähnlichen Umständenvorgegangen sei, nicht nur die Pässe, wo möglicher Weise ein Durchzug zu befürchten sei, habe untersuchen undmit einiger Mannschaft versehen lassen, sondern dieselben auch sogleich nach dem Empfang eines Schreibens vonSeite des AmbassadorS verstärkt habe; nach Angst und in dessen Umgegend habe eS anfangs 200, später 400und zuletzt 550 Alan» nebst einigen Kanonen verlegt. ES stellt daö Ansuchen, die übrigen Stände möchtenes bei immer größer werdender Gefahr (der französische Ambassador hatte sich in einem Schreiben vernehmenlassen, daß die ungarische Armee, wie er gewisse Nachricht habe, über daö bäuerische Territorium in daö Ober-elsaß einen Einfall machen werde) mit Rath und Hülfe unterstützen. Nachdem die biö dahin von Basel ge-troffenen Veranstaltungen belobt worden, äußern dessen Gesandten, aufgefordert, sich über die Zahl des verlangtenZuzugs zu erklären, daß 2000 Mann nöthig seien, und daß für den Nothfall noch andere Mannschaft möchtemarschfertig gehalten werden. Da die im Dcfcnsionale begriffenen Orte zwar für thätlichc Hülfe, aber nichtfür eine bestimmte Zahl instruiert sind, so lassen sie dieses Ansuchen durch Erpressen an ihre hohen Principalegelangen. Bern ist für seinen Anthcil von 500 Mann instruiert. Die im Dcsensionalc nicht eingeschlossenenOrte (Uri Schwyz, Unterwalden, Zug, katholisch Glaruö und katholisch Appenzell) sprechen ihr Vergnügen überdie bisher' getroffenen Anstalten aus, können sich aber, da sie im Schirmwesen nicht eingeschlossen sind, nichtweiter einlassen, versichern hingegen, daß ihre gn. Herren und Obern bei den eidgenössischen Bünden und dengegenseitigen Verbindlichkeiten verbleiben und in allen Nothfällen, wo Eidgenossen feindlich angegriffen würden,dieselben zu beobachten nie crmangeln werden. Evangelisch Glanes hat den Auftrag zu allem beizutragen, waözur Erlangung der Sicherheit und Beibehaltung der Neutralität gedeihlich sei, und, wenn eine Maßregel pro-jektiert oder beschlossen worden, dieselbe ungesäumt zu berichten oder rolllro.nl,. ... zu nehmen. Die Gesandtender im Dcfcnsionale begriffenen Orte stellen endlich an die andern daö Ansuchen, sie möchten, da cS sich um denRuhestand und die Sicherheit gcsammtcr Eidgenossenschaft handle, gleichfalls eintreten; diese lassen es aber beider früher abgegebenen Erklärung bewenden, da sie nach ihrer Instruction zu einer nähern Erklärung sich nichtverstehen können 8 5- «. Basels Gesandtschaft stellt daö Ansuchen, daß von gemeiner Eidgenossenschaft Re-präsentanten oder KriegSräthe nach ihrer Stadt geschickt werden möchten. Dem Ansuchen wird entsprochen undFreiburg und Solothurn, an welche nun die Reihenfolge kommt, sagen die Abschickung zu, sobald ihre gn.Herren darum begrüßt werden würden. Da auö frühern Abschieden nicht ersichtlich ist, ob den Repräsentantenfrüher eine in gcmcincidgcnössischcm Namen abgefaßte schriftliche Instruction mitgegeben worden sei, werdenZürichs Gesandte ersucht, sich dessen zu Hause zu erkundigen und, im Falle früher eine solche gegeben wurde,eine ähnliche den Repräsentanten nachzuschicken; inzwischen solle gegenwärtiger Abschied als Instruction dienen.Lucern fügt bei daß in der den Repräsentanten nachzusendenden Instruction noch besonders angemerkt werdenmöchte daß in eben dem Maße, in welchem die Gefahr abnehme, auch daö Volk nach Hause entlassen werdensolle 8 6 Berns Gesandtschaft eröffnet instructionsgcmäß, daß die vier Waldstädte und das Frickthal indie Sccuritäl gesetzt werden möchten; die urnerische, daß ihre gn. Herren für nützlich halten würden, wenndie Eidgenossenschaft auf dem 1734 projectiertcn äußern Sccuritätsdistrict inhäricrcn würde, wodurch die Armeenvom eidgenössischen Boden ferne blieben. Weil aber kein Minister sich eingefunden und ungeachtet vieler Be-

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