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August 17Ü3.
mühungen 1731 ein solcher Sccuritätödistrict nicht erhältlich gewesen und dermalen noch viel weniger Hoffnungdafür vorhanden sei, so wird für zweckmäßig erachtet, dieses Geschäft einstweilen ruhen zu lassen. 8 7. >>Uri, Schwyz, Unterwaldcn und Zug, in Besorgniß wegen der freien Fruchtzufuhr von außen her, wünschen,daß bei einer Fruchtspcrre doch der freie Kauf, Handel und Wandel wenigstens in der Eidgenossenschaft auf-recht erhalten werde. Der Anzug wird in den Abschied genommen. 8 8. ii. In Beziehung auf Hochwachten,Feuerzeichen, Fußboten und reitende Boten hat es bei dem, was 1762 deßwegen beschlossen worden, seinwenden; alles damals Vorgeschriebene soll in gehöriger Bereitschaft gehalten werden. 8 9. Der Bischofvon Basel stellt in einem von seinem Minister Franz Joseph von Roggenbach überbrachten Schreiben das An-suchen, es möchte die Tagsätzung, da die bischöflichen Lande immer für eine treffliche Vormauer der Eidgenossen-schaft angesehen worden seien und sie mit derselben immer Lieb und Leid getragen hätten, cur Fürschreiben an diefranzösische sowohl, als die Ungarische Generalität ausfertigen lassen, in welchem die Verschattung der Landeund Leute eines neutralen mit der Eidgenossenschaft thcils verbündeten, theils ihr benachbarten Fürsten nach-drücklich anempfohleil werden möchte. Diesem Begehren wird entsprochen. Bern verlangt, daß in diesem M-commendationsschreiben Neuenstadt, Erguel und das Münsterthal, seine Verbündeten und Verlängerten, Z»^Eidgenossenschaft gehörig und theilwcise darin begriffen, namentlich inseriert werden; eben dasselbe Ansuchenstellt auch Biel in Betreff Erguels, das zu seinem Banner gehöre. SchaffhausenS Gesandte tragen wegenMangel an Instruction Bedenken, in das Recommendationsschreiben für den Bischof von Basel Einzuwilligen,und wollen die Sache ihren gn. Herren hinterbringen. 8 16. I. Basel trägt darauf an, daß man zu bewirke»suchen sollte, daß die eidgenössischen auf den Grenzen stehenden Völker als neutrale Truppen von den krieg-führenden Mächten besoldet würden, wie es 1688 und 1689 geschehen sei. Man hält dieß zur Zeit nicht Derhältlich und abstrahiert einstweilen davon. 8 11- »» Die im Dcfensionalc begriffenen Orte besprechen sichüber die Abschickung des Zuzugs In Betreff des Obercommandos und der Verpflegung der Truppen »»Kanton Basel bleibt es bei den frühern über das Defcnsionale ergangenen Abschiedsverordnungen. Die CoN-tingcntc sollen so schnell als möglich durch das Bernerische und Solothurnerische abgeschickt und die Orte, durchwelche sie ziehen, um Verpflegung gegen billige Bezahlung begrüßt werden. Die Zuzüge werden, in Baseloder Licstal empfangen, vom Stande Basel und den Repräsentanten auf ihre Posten beordert werden. SchachHausen macht den Vorbehalt, daß es bei Annäherung fremder Truppen gegen seine Stadt sein ContiNMlzurückziehen werde, in welchem Falle es dann um getreues eidgenössisches Aufsehen und um Zuzug bitte.Der Gesandte deS Abts von St. GalleN erklärt, daß sein Erpresse nicht zurückgekommen sei, zweifelt jedoch nichsidaß sein Fürst die Abschickung des Cvntingcnts so sehr als möglich beschleunigen werde, wenn anders dwtoggenburgischcn Untcrthanen durch ihre Renitenz kein Hiudcrniß in den Weg legen würden. 8 12.
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Von Seite des Bischofs von Basel, Jakob Sigmund, üvergiebt dessen Minister, Franz Joseph von Noggen-bach, ein Ereditiv Und stellt folgende im CieVitiv enthaltene Ansuchen noch in mündlichem Vortrage: 1) ^