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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
Seite
659
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Juli unv August 1742. 659

N h ei nt h al.

Art. 23S. Obrigkeitliche Lehen. Art. WS. Localis.

Grafschaft Sqrgans.

Art/328. 3521,. Localcs.

Conftrenzen der evangelischen Städte und Orte während der gemeineidgenössischen Tagsatznng

in Baden und Frauenseld im Juli 1742.

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sStaatSarctiiv Zürich.^

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Gesandte: Müh Ihausen und Biel sind nicht vertreten.

(In Vir den.)

». Der eidgenössische Bct-, Büß-, Fast- und Danktag wird auf den 13. September angesetzt. § 1.I». Steuern: 1) den reformierten Gemeinden Grönenbach und Hcrbiöhofcn je 100 st.; 2) dem Pfarrer undSchulmeister zu Christian-Erlang 130 fl.; 3) der reformierten deutschen Gemeinde zu Mariakirch 200 fl.;4) der reformierten französischen Gemeinde daselbst 100 fl.; 5) dem reformierten Pfarrer zu Neu-Bärenthal200 fl.; 6) den reformierten Predigern zu Friedrichöthal und Karlsruhe je 100 fl. Da Schaffhausen zu derSteuer an Friedrichöthal, so wie zu mehrern andern früher nicht eingewilligt hat, so sprechen Zürich, Bern undbesonders nachdrücklich Basel die Hoffnung aus, daß Schaffhausen und in Beziehung auf andre Steuern Appen-zell und St. Gallen »nldthätig Antheil nehmen werden; Schaffhausenö Gesandtschaft aber ist instruiert, seinefrüher gegebene Erklärung zu bestätigen und auch künftig bei diesen Steuern sich nicht zu betheiligen; ähnlichsprechen sich auch Appenzell und Stadt St. Gallen aus. In Folge dessen ersuchen die Gesandten Basels dievon Zürich und Bern dahin zu wirken, daß ihre beiden Stände mit Basel das Fehlende decken. Nachdemaber dazu keine Hoffnung gemacht worden, spricht sich Basel dahin aus, daß es wohl bei andern Steuern ab-brechen müsse, um diesen Aussall zu decken, da derselbe ihre verburgerten Ministri treffen würde. 7) Der rcfor-Merten Gemeinde Baireuth 100 fl.; 8) den reformierten Gemeinden zu Speyer und Worms je 100 fl.; 9) denKirchen- und Schuldienern in der Churpfalz 300 Thlr.; 10) für fünf piemontesischc und drei ungarischeStudenten 836 fl.; 11) dem reformierten Prediger zu Neureuth 100 fl.; 12) den reformierten Gemeinden inGroß-Polcn und polnisch Preußen sind Zürich und Bern geneigt, auch dieses Jahr wieder eine Steuer zu be-willigen, GlaruS dann, wenn alle Stände sich dabei bctheiligcn; 13) der französischen reformierten Gemeindezu Stockholm, welcher vom König und den ReichSständen die freie NcligionSübung gestattet worden, 100 Thlr.in IXört Rcpartition; 14) den fünfzig durch Brand heimgesuchten Haushaltungen in Kempten 600 fl. nachVllört Repartition; Schaffhausen und St. Gallen haben bereits für sich gesteuert; 15) der reformierten Gemeindezu Dürkheim, an der Hard, welche vom Grafen zu Lciningen die freie NcligionSübung erhalten hat und vomchurpfälzischcn Kirchenrath 'zu Heidelberg empfohlen wird, sollen ans Antrag von Zürich, Bern und Basel einfür allemal 100 fl. in IXört. Rcpartition gesteuert werden. 16) Von dem Stcucrbcgchren des Magistrats zuNeu-Isenburg behufs des Wiederaufbaus des abgebrannten Pfarrhauses der französischen reformierten Kirchedaselbst wird abstrahiert. Zu 7, 8, 11, 12 verweigert Schaffhausen, zu 7,12 St. Gallen, zu: 6, 11, 12 Appen-