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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juli und August 1742.

Complimentschreiben des Bischofs von Basel. Beantwortung desselben durch die Canzlei. 8 2. v. Auf denAntrag Luccrns wird unter Vorbehalt der Ratification für zweckmäßig erachtet, den Augustin Maria, welcherbeim Papste in großem Credit stehe und der katholischen Eidgenossenschaft die besten Dienste zu leisten imStande sei, seiner Heiligkeit bestens zu curpfehlen. 8 3. «R. Lucern eröffnet, daß es das im Abschiede vorigesJahr decrctierte Schreiben an den Cardinal Bischof von Konstanz in Betreff der beschwerlichen Interstitiell ab-geschickt und, da dasselbe unbeantwortet geblieben, eine Recharge habe abgehen lassen. Nachdem auch dieseunbeantwortet geblieben sei, habe man bei letzter Visitation mündlich die Sache betrieben und Aussicht ausMilderung erhalten. 8 4. v. Uri stellt folgende Anträge: 1) Da cS erfahren habe, daß im spanischen undneapolitanischen Dienste Uapitains par oommission gestellt werden, welche nicht hinreichende Befähigung haben,so sollten in Zukunft die Hauptleute verbMden seilt, die Lapitailis Uentenarns zu ihren Uapilaiim par com-nusüiull zu ernennen; 2) falle es den schweizerischen Regimentern beschwerlich, daß General Montemar ihnennur drei Werbeplätze in Italien bezeichne^ und noch solche, wo gar kein Zulauf sei, und dennoch ihnen gebiete,innerhalb dreier Monate, ungeachtet die Compagnieen durch Desertion sehr geschwächt seien, wieder completzu sein; 3) ob es nicht bei der überhand nehmenden Desertion zweckmäßig wäre, wenn die ausreißenden fremdenSoldaten mit erhaltenem Pardon wieder zu den Regimentern gelicftrt würden. Die übrigen Gesandten, ohneInstruction, hinterbringen diesen Anzug ihren gn. Herren und Obern. 8 5. t. Die Gesandten Untcrwaldenseröffnen, daß ihren gn. Herren und Obernbedauerlich und schmerzlich zugedrungen sei," aus dem baslcrischenLcriconallgemeines historisches Lericvn" zu ersehen, als hätte der sel. Bruder Claus sich mit Kräutern undWurzeln ernährt, da doch constant und unläugbar sei, daß erohne Zusichnehmung einiger Speis englischgelebct habe, auch diese Wahrheit der Stettler und lUen-oi-us sclbsten zuleget." Da nun diese Verfälschungdem sel. Manne an seinem Lob namhaft abbreche, so seien sie instruiert zu vernehmen, auf welche Weise dieSache redressicrt werden könnte. Von den übrigen Gesandten wird eine öffentliche Ahndung für bedenklichund gefährlich angesehen, hingegen wird für besser.erachtet, unter der Hand von den baslcrischen Gesandteilzu vernehmen, wie zu gebührender Satisfaction zu gelangen sei. 8 6. K. Die Obersten und Officicre der inspanischen und neapolitanischen Diensten stehenden Regimenter Bcßler, Wirz und Jauch beschweren sich in einemSchreiben, daß man ihnen die stipulierten Freiheiten (Franquizien) verweigere, die freie eigene Ausübung derJustiz hemme, die Werbung verbiete, die Betten und Fouxnituren in Friedcnszeiten für den Soldaten nicht an-schaffe. Es wird beschlossen in dieser Sache gemeinsam zu handeln, Uri aufgetragen, die erforderlichen Schreibenzu erlassen und Abschristen davon dön übrigen, Ständen mitzuteilen; serner werden die Gesandten Lucerns er-sucht, bei ihren h. Principalcn dahin zu wirken>,daß dieselben,, wenn sie weder in ihrem eigenen, noch in ge-meinem Namen die Schreiben abgehen lassen wollen, durch ein Particularschreiben die Sache unterstützen-Unterwalden nimmt die Sache ack lalitioanckuln. 8 9- I»» In Betreff der Particularcapitulationen, welcheohne Participation an die Stände geschlossen werden, wird befunden, daß solche nicht Platz haben dürfen, nnv

daß kein Officier sich erfrechen soll, ohne seiner gn. Herren Approbation eine solche zu schließen oder cinzN-

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