Juli 1742.
instruiert, sich dem anzuschließen, was gemeinsam dienlich möchte crsundcn werden. 8 5. t. In Betreff derCapitation, welche aus die in Frankreich sich befindenden -litis-»,« und Uon« de motior» suisses gelegt worden,Wird gut befunden, das dem vorjährigen Abschied beigelegte Schreiben, welches bis dahin noch nicht abgeschicktworden war, einstweilen nicht abgehen zu lassen, da seitdem keine weiter« Klagen eingelaufen seien. 8 6. K.Der vorjährige Abschied, betreffend die Verfolgung dcS Diebs- und MördcrgesindclS von einer Botmäßigkeit indie andere wird instructivnsgcmäß bestätigt und soll dem Fürsten von Pruntrut inngcthcilt werden mit demAnsuchen, daß derselbe für seine Lande dazu gleichfalls eoncurricrcn möchte. 8 7. I». Das voriges Jahr wegenlimitierter freier Fruchtzufuhr und des auf das ausgeführte Getreide gelegte,; Jmposto an den schwäbischenKrcisconvcnt erlassene Vorstellungsschrciben hatte die Wirkung, daß das Quantum der wöchentlichen Zufuhr»», ein Dritthcil vermehrt wurde mit dem Zusätze, daß mit dem Eintritt besserer Zeiten die freie Zufuhr wiederwerde eröffnet und auch wegen des Jmposto eine „vergnügliche" Disposition werde getroffen werden. Auf denBericht der Gesandten von Fürst und Stadt St. Gallen, daß die freie Zufuhr noch limitiert sei und der Jm-posto noch fortdaure, wird unter den obschwebenden Verhältnissen, namentlich wegen der bedenklichen Kriegs-wnjuncturen, Zürich ersucht, sich zu erkundigen, wie die Sachen in Schwaben stehen und je nach Befindenan den nächsten KrciSconvcnt eine nachdrückliche Recharge abgehen zu lassen. 8 8. i. Vigicr, Secrötano wie,-.I>rölo des französischen AmbassavorS, überbringt ein Complimcntschreibcn von Seite desselben; das Schrecken wirdbeantwortet. 8 lk. Freiherr von Roggcnbach übergibt ei» ähnliches Schreiben vom Bischof von Basel.In Beziehung aus die Beantwortung desselben wird die Canzlci beauftragt, in dem Rccreditive statt des Titels„AZohlgeboren" „Wohlcdcl" zu setzen, weil man es „ungewohnt" findet, daß dem Deputierten ein höhererTitel gegeben werde, als demjenigen, an welchen er abgeordnet ist. Die Ursache dieser Acnderung soll demFreiherrn bei Ucbcrreichung des Rccreditivs angezeigt werden. 8 1«. I. Das Gutbcfinden in Betreff des Vcr-konnunissetz über reciprocierliche uncntgcldlichc Auslieferung gestohlener Sachen mit den III Bünden wird ra-lificiert Zürich wird ersucht, den Häuptern und Räthcn der III Bünde davon Mitteilung zu machen und dieerforderliche Gegenerklärung zu verlangen, zugleich auch die Amtleute der gemeinen Herrschaften von diesemBerkommniß in Kcnlltniß zu setzen. 8 H- Da wegen des auf der östrcichischcn Zollstatt Leitershofen aufschweizerische Leinwand gelegten Zolles keine Klagen wieder gehört worden sind, läßt man die Sache einstweilenauf sich beruhen, ersucht jedoch Zürich, bei wieder einlausenden Beschwerden, in gemeinem Namen nach dem imvorjährigen Abschiede niedergelegten Entwürfe an die betreffende Behörde dcßhalb zu schreiben. 8 12. ». DieRepublik Wallis ersucht die Stände um ihren Rath in der streitigen Wahl eines Propstes auf dem St. Bernhard.Schon 1727 nämlich hatte der König von Sardinien, als Herzog von Savoycn, durch ein ohne Vorwifscnder Religiösen'dieses Klosters ausgewirktes Brcve die Ernennung des Propstes erhalten, welcher bis dahino->lü>'ck-witc»- gewählt worden war. Darüber erhob sich zwischen dem König und den aus Wallis gebürtigenNcligioscn ein Streit, der an den römischen Hof gezogen wurde und damals noch unentschieden war. Da nunder Bericht einlief, daß von, Papste dem Könige das Wahlrecht definitiv zuerkannt werden würde, und zu besorgenstand, daß der König später auch das Territorium dcS Klosters, diesen wichtigen Paß und Schlüssel des Landes,ansprechen möchte, so wendet sich Wallis in dieser Sache an sämmtliche Stände, zumal da die voriges Jahrfür Wallis von den katholischen Ständen an, päpstlichen Hofe intcrponiertcn Officicn ohne Erfolg gebliebens"en. Da die Gesandten sämmtlich ohne Instruction sind, wird die Sache -,d lokvrondum genommen, die"Vcrbschcidung der Republik Wallis" den gn. Herren und Obern überlassen und Wallis vorläufig davonKenntnis; gegeben. 8 13- « Der von der Königin von Ungarn und Böhmen und Erzherzogin zu Ocstrcich