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Juli 1742,
Jakob Schuß, Landammann. Außcrrhodcn, Jakob Gruber, Landammann. Abt St. Gallen, MelAnton Püntincr von Braunberg, Alt-Landvogt und des geheimen Raths, Stadt St. Gallen. FriedrichGirtanncr, Bürgermeister, Biel, (Niemand.)
Diese Tagsatzung wurde auf Veranlassung des kaiserlichen Botschafters nach Baden zusammenbcrufcn, » lÄd-gcnössischc Begrüßung, 8 1, ?», Biel entschuldigt sein Ausbleiben und ersucht um Mitthcilung des Abschiedes-8 2. e. Da es sich bei Behandlung des Münzwcscns herausstellt, daß ein gemeinsamer Beschluß nicht zuStande kommt, läßt man es beim letztjährigcn Abschied und bei der dieses Jahr von Stadt St. Gallen wieder-holten Erklärung, daß seine Münzstatt geschlossen sei und noch ferner geschlossen bleiben werde, bewenden-Ferner werden die Admodiationcn wiederum als etwas für das Publicum sehr Nachthciligcs erklärt und Inner-rhoden wird durch die Gesandten ersucht, von der Admodiation abzustehen und mit Prägung von Münzen inne-zuhalten. Gedenkt ein Ort Münzen zu salutieren oder abzurufen, so möchte es sich belieben lassen, drei Monatevorher die übrigen Orte dessen zu berichten. Die betreffenden Mandate sind in den gemeinen Herrschaft^neuerdings zu publicicrcn und geflissentlich zu befolgen. Bern insistiert darauf, daß Jnncrrhoden entweder vo>uMünzen völlig abstehe oder wenigstens solche Münzen prägen möge, welche den Stadt-sanctgallischcn nicht stgar ähnlich seien. Basel und Schaffhauscn behalten, da kein gemeinsamer Beschluß zu Stande kommt, ihrengn. Herren und Obern die Convcnienz vor. Der fürstl. sanetgallische Gesandte eröffnet instructivnsgemäß, dasman es dem Fürsten nicht verdenken werde, wenn er dem Schwalle der Scheidemünzen der Stadt St. Gallengegenüber Maßregeln zu treffen sich bemüßigt sehen werde, wogegen sich der Gesandte dieser Stadt mit einerProtestation bestens verwahrt. Jnncrrhoden hätte erwartet, daß seinen Münzen, weil sie an Schrot und Kornprobchaltig seien, der ordentliche CurS gelassen würde. Da das aber nicht geschehe» sei, so sei ihre Münzstatt fastimmer geschlossen gewesen und sei nur wenig Münze geprägt worden, 8 3- «I» Bei der Behandlung der Fragt,ob man nicht auch die Regierungssachen der gemeinen Herrschaften in Baden behandeln wolle, erklären SchwstZ,Unterwalden und Zug instruiert zu sein, zu diesem Zwecke nach Frauenfeld zu reisen. Nachdem nun den Ge-sandten in Schwyz, welche hiefür die bindendste Instruction hatten, dieselbe auf ihre Anfrage um Abänderung,mit Hinblick aus die Abschiede von 1713, 1726 und 1727 zweimal bestätigt worden war, so wenden sich auchdie Gesandten von Bern und Lucern an ihre Principalen. Luccrn willigt zur Abreise nach Frauenfeld ein, n'lllaber Zürich ersucht haben, im Falle man sich wieder in Baden versammle, die Behandlung aller GeschüG'dahin auszuschreiben. Auch Berns Gesandtschaft schließt sich diesen Gedanken an; die von Schwyz, Untc^walden und Zug verbleiben bei ihrer Instruction; die übrigen Gesandten, ohne Instruction, nehmen die Sucheack i-elei-vnckum. 8 4. v. In Betreff der schon im Abschied von 1741, 8 3 besprochenen Beschwerde der clv^genössischen Kaufmannschaft gegen eine Maßregel Frankreichs, darin bestehend, daß ihr nicht mehr gestattet >el,ihre Waaren auf der geraden Route in die Freigrafschaft Burgund einzuführen, sondern daß ihr dieselben ameinem Umweg über Lyon einzuführen zugcmuthet werde, erklären sich Zürich, Bern, Nidwaldcn, Glarus, Basel,Schaffhausen, Appenzell-Außerrhoden med Stadt St. Gallen dahin, daß das voriges Jahr dcßwegen entworfene, aberbis dahin noch nicht von allen Ständen ratificicrtc Schreiben an den Ambassador so bald als möglich bestellt werdensollte. Basel fügt noch bei, daß es instruiert sei, übcrdicß noch auf eine nachdrückliche mündliche Vorstellungbei demselben zu dringen. Die Gesandten von Luccrn, Uri, Schwyz, Obwalden, Zug und Freiburg können?nErlassung dieses Schreibens nicht Hand bieten und wollen die Sache nochmals ihren gn. Herren und Obernhinterbringen; für Letzteres erklärt sich auch Solothurn und will, wie die sechs andern Stände, seinen Entschlnstbis Martini nach Zürich berichten. Die Gesandten von Appcnzell-Jnnerrhodcn und vom Abt von St. Gallen ftnb