Januar 1739.
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zuhebcn, sondern bei gelegener Zeit fortzusehen. Die Landcöausschüsse von Toggenburg versprechen sich fncd-mäßig aufzuführen, beschweren sich aber, das, sie in ^verschiedenen Punctcn von den sanetgatt.schen Dcput.ericnbeschuldigt worden seien, namentlich , daß ihnen vorgeworfen worden sei, als 'herrschen in ihrem Lande großeUnordnung und Ungehorsam; sie mächen sich anheischig,' eS auf eine Untersuchung ankommen zu lassen.
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Gemeineidgenössische Conferenz.
Baden, IS. bis 24, sss Jammr ») 1739.
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Gesandte: Zürich. Hans Konrad Escher, Seckelmcistcr. Bern. Johann Anton Kirchbcrgcr, desNaths Luccrn. (Niemand.) Uri. Karl AlphonS Bcßler, Landammann. Schwhz. Franz Joseph Rcdingv°n Bibercgg, Landannnann Nidwalden. Niclaus Daniel Kaiser, Landammann. Zug. (Niemand.)Glarus. Johann Peter Zwicki, LandamMann. Basel. Johann Heinrich Ryhillcr, des Raths. Frci-
b >irg. Franz Peter von Forel, des Raths. Solothurn. Ludwig Anton Schwallcr, des Raths. Schasf-
hausen. Balthasar Pfistcr, Statthaltw. Appenzell. (Nicmand.) Abt St. Gallen. Fidel AntonPü'ttiner, Landvogt. Stadt St. Gallen. Kaspar FclS, des Raths und Scckelmeister. Biel. (Nicmand.)Drei Bünde. ^) Georg Kaleb Schwärz, Obcrstzünstmeister und dcö Raths von Chur.
Veranlassung zur Zusammcnberuftnig dieser Conferenz gibt die in Ungarn und den angrenzenden Provinzen^ässiercndc ) pestilenzischc Seuche" und die Sperrung des Commcreiums von Seite Venedigs und Mailands'"Folge dieser Seuche — ». Luecrns Obwälden, Zug, Appenzell-Ausicrrhodcn und Biel entschuldigen ihrAusbleiben und ersuchen um Mittheilung deö Abschieds. I». Der Abgeordnete der kll Bünde wünscht nachVorweisung seines CreditivS zu wissen, ob ihm Ausnahme und Sih in der Versannnlung gestattet werde. NachAnleitung der Abschiede von 1597, 1653 und 1701 stellt man ihm frei, wenn er der gemeinsamen Berath-schlagung beiwohnen wolle, Sih und Stimme nach St. Gallen zu haben, oder wenn er um eigener Angelegen-heiten willen anwesend sei, sich in die Session abholen zu lassen, seinen Vortrag auf einem Sessel oben am^skr zu halten und wieder nach Hause geleitet zu 'werden. Er zieht Letzteres vor und erklärt, daß die"l Bünde den zuvcrordnendcn Maßnahmen ,so weit die Lage ihres Landes cS erlaube, geh conformicrcn werden.Den, Abgeordneten wird ein Necrcditiv ^gestellt. «?. Nach Anleitung der 1683 in ähnlichen Verhältnissen»emachtcn Verordnung wird ein Mandat zur Ratification der gn. Herren und Obern entworfen, in welchemzu«, ^ Abwendung der Seuche aufgefordert, das Commercium mit den angesteckten Gegenden völligaufgehoben Personen und Waarcn auS den den angesteckten Ländern benachbarten Gegenden Eingang undDurchpaß nur gegen Attestate gestattet, ohne dieselben Quarantäne auferlegt wird. Ucbcrhaupt sollen wederPersonen noch Maaren ohne Pässe inS Land gelassen werden. Deserteurs, Bettler, fremdes Indem und andresGesindel sind von den Grenzen abzuhalten. Briefe aus angesteckten oder verdächtigen Gegenden wcrdcn un-
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Im Zürchcrcrenivlarc und in dein zu Aaran liegenden: 19. Februar.
So ist iiir Vcrnerercniplar statt Franz verbessert.
) Fehlt im Ziirchcrercmplar.
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