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März 1739,
geräuchert auf den Grenzen nicht abgenommen und dürfen ohne nochmalige Veräucherung aus den Posthäusernnicht verabfolgt werden. Reisende und Wäaren dürfen nur auf den Landstraßen geführt werden und an dengewöhnlichen Landungsplätzen anfahren; die Nebenwege und die übrigen Landungsplätze sind zu kassieren.
Orte zur Einfuhr der Waarcn aus Deutschland werden bezeichnet. Die III Bünde üben ähnliche Vorsorge >"Beziehung auf ihre Pässe. — Bern und mit ihm Uri und Schwyz hätten gewünscht, daß auf den Grenzender Eidgenossenschaft Lazarethhäuser zu Haltung der Quarantäne errichtet würden; da aber die Mehrzahl derGesandten es nicht practicabel findet, Freiburg und Solothurn sich instructionögemäß gegen die dadurch entstehendenUnkosten verwahren, vereinigt man sich dahin, eine Quarantäne an gesunden Orten außerhalb der EidgenosstMschaft zu errichten. An andern Orten, als an den für die Einfuhr der Waaren bezeichneten Stellen, sollen kennWaaren eingeführt werden. Die der Fähren halber gemachte Verordnung soll weder den Rechten der h. Obnjdketten, noch der Particularen präjudicierlich sein. Obige Verordnung ist als Placard zu publicieren und vo»Zürich den Landvögten zu genauer Nachachtung mitzutheilen. Zürich wird beauftragt, von diesen Maßregel"Mittheilung an die ihm gut scheinenden Orte in Deutschland, Berns Gesandter an den königlich-sardinische"Minister Grasen von Virp zu machen. Dem Marchese de Priö und dem Gubernator zu Mailand nebst de>"Sanitätörath zu Turin werden ihre Bemühungen für Oeffnung des Commerciums mit Mailand und Venedigverdankt und das Ansuchen um Fortsetzung derselben beigefügt, Letzten» zugleich das Placard mitgetheilt.der Airzeige von den getroffenen Maßregeln werden die Republik Venedig und die Sanitätsräthe zu Mailand'letztere mit Verweisung auf das Verkommniß von 1585, ersucht, die Hemmnisse des Commerciums auszuheben-An den Bischof von Basel wird ein Schreiben erlassen, in welchem derselbe ersucht wird, in seinen Lande"ähnliche Maßnahmen zu treffen. — «I. Schwyz verlangt, daß dem Abschied beigesetzt werde, daß die dich-malige Abwesenheit des katholischen Protocollistcn zu keiner Conscguenz gezogen werden möge. v. Auf de"Anzug Nidwaldcns, daß des Lauisermarkteö wegen gehörigen Ortes Vorstellungen gemacht und deßwegen amkünftiges Syndicat instruiert werden möchte, wird beschlossen, einstweilen die Antwort des mailändischen Smnitätsrathcs abzuwarten. L. Die Vorkehrungen in Beziehung auf den Zurzachcrmarkt sollen die regierende"Orte treffen und den Landvogt wissen lassen; unterdessen soll demselben insinuiert werden, daß er gute Sorge trage-
4SI.
Conferenz der evangelischen und der zugewandten Orte.
Aarau, 3. bis s?) März 1739.
^Staatsarchiv Zürich.1
Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Hirzel, Bürgermeister; Johann Kaspar Eschcr, Statthalter. Ber"-Hieronymus von Erlach, Schultheiß; Ludwig von Wattenwyl, Venner. Glarus. Johann Peter Zwicki, Land-ammann. Basel. Rudolf Fäsch, Oberstzunftmeister; Jakob Christoph Frey, des Raths und Deputat. Schal^Hausen. Niclaus Wüscher, Bürgermeister; Balthasar Pfistcr, Statthalter. Appenzell -Außerrhove"-Jakob Gruber, Landammann; Adrian Wetter, Alt-Landammann. St. Gallen. Christoph Hochrütiner, 1. ^Bürgermeister; Lorenz Kunkler, Syndicuö. Mühlhausen. Johannes Hofer, Bürgermeister; HeinrichStadtschreiber. Biel. Jakob Wildermctt, Bürgermeister; Abraham Scholl, des Raths.
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