April bis Juni 1738.
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Die bernerische Gesandtschaft erklärt, daß es nicht in der Absicht ihrer Obern liege, das Verbot auf alle Klemig-k-i-m auszudehnen und das nachbarliche Commercium zu erschweren, und verspricht auf Abhülfe hinwirken.«5 t' Bern beschwert sich, daß Solothurn zu». Nachthcil seines Zehntrechtes im Büchelberg den Reutft'ehnten nicht nur die drei ersten Jahre beziehe, sondern gar ein Sempcrnovale daraus mache, und verlangt, datz^ diese 'lieutizehnten insgemein von all den Orten innerhalb seines Zehntbezirkes gebühren, wo der StandSolothurn oder dessen Angehörige kein Speeialrecht haben, sie mögen von Ausflockung der Hochwälder oder'""st woher fließe», und zwar so, daß de». Stand Solothurn als de.» Landesherr» d.c Zehnten der dre. erstenZahre Thören sollen, wenn nicht etwa Prädieanten etwas Speciales dagegen auszuweiten haben, solothurnbesieht sich aus seinen alten Posseß nnd die Abschiede von 1716 und 1726 und seine Erklärung vom 26. Aug»,tliZ» Da man aber durch das speeicllc Eintreten auf die Rechtsfrage ...cht zu». Ziele zu gelangen tche.nt,beschränkt sich Bern auf den Antrag, Solothurn möge wenigstens nicht versagen, daß man die Zehnten, welcheb-r Spital von Bern bis dahin im Buchcggberg bezogen habe, auö.narche und e.ne Beschreibung davon machenlG; ferner daß Solothurn seiner Zusage gemäß keine Einschläge zum Häuserbau, zu Allmenden oder Bunten,"°ch weniger Anpflanzung neuen Holzauswachscö oder Ausflockungen ohne des Zeh,uherr» Einwilligung erlaube.D°» ersten Punet will die solothurncrischc Gesandtschast ihren Obern hinterbringen, h.nsichrl.ch des zwe.rcnbl-ibt sie lm den früher gegebenen Erklärungen. >De». letzten Puncte stimmte der Stand Solothurn bei.! 5 6.5. Bern beschwert sich, daß im Buchcggberg oftmals von de», nieder» Gerichte Sachen verthäd.g. werben,welche ins Eriminalc falle», u»d verlangt, daß alles, was »ach allgemeinen Reckten und aller Orlen für ma-'°fizisch angesehen werde, de.» hohen Gerichte zustehe, während Solothurn »ach seiner Interpretation der Ver-tage von 1451, 1516 und 1665 nur die Fälle zu strafen den hohen Gerichten überlassen will, welche denTod verschulden BcrnS Gesandtschaft begründet zu seinen Gunsten die Erklärung der obigen Verträge, beruftl'-l, aus ein Schreiben So.othurns vom S. December 1633 an Bern, auf einzelne Beispiele von Verurtheilungen,Mis dou Gib welche» das niedere Gericht wegen der hohen Gerichte schwort, aus die allgemeine Prar.s und'uf de» Badenerabschied vom 7. Juli 1658. Solothurn aber beruft sich auf die bisherige Uebung und ersuchtden Sache., keine so weite Ertension zu geben. 8 7. I.. Ben. verlangt wiederum, daß nach dem Ab-s>i»ed von 1633 sein Amtmann oder Freiweibel jeweilen, wenn das Gericht auch wegen der hohen Gerichteleidig, wird endlich einmal beiwohne. Die solothurnerische Gesandtschaft, ohne Instruction, nimmt den Antragmleoo.2... iSolothnrn willigte ei... man sehe das Vertragsinflrument von 1742 Art. 20.. « 8. i. Dieirisch, Gesandtschaft stellt nochmals das Verlangen, daß im Hinblick a... d.e Vertrage von 1451, 1516""b 1665 die Jnventarisation und Liquidation derjenigen Personen, welche vom n.edern Ger.cht dem ober»Leib und Gut überantwortet worden sind, de... hohen Gerichte überlassen werden. Da aber Solothurn tue^emarisation und Liquidation der Eiviljndiea.ur sich vindieiert, so modificien Bern .e.nen Antrag dahin, daßOstens jeweilen sein Amtmann oder Freiweibel im Buchcggberg zu allen dergleichen Jnventarisationen und^Nidationen berufen .verde», denselben als Ansprecher beiwohne» möge u»d e... spcc.fic.ertes Jnvcntarium'"'alte Die solothurncrischc Gesandtschaft hinterbringt diesen Antrag ihre» Ober», solothurn willigte e.n..
k Bern beschwert sich über die solothurncrischc Satzung, nach welcher das Gut der buchcggbcrgischcn^«nns- und Weibspersonen, „so zu Ehctagen gebunden werden", i... Falle dic Eheleute keine Kinder erzeugen,»d k. solothurncrischc Angehörige sind, wieder dahin zurückfallen solle, woher eS gekommen ist, und ...acht^ die U»gle.chhe.t aus.»erksa.n, welche stattsindet, wenn z. B. ein buchegezl'erg.,cher Un.er.han e...e Berner.n^'wthe Solothurn erklärt daß eS von diesen seinen alten Landrcchten ...cht abweichen könne, da anch tonst