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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
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Januar 1736,

40».

Conferenz der drei die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden Stände und der III Bünde-

Bellenz, 15. bis 22. Octobcr 1735.

lLaiidcsarchiv Schivyz.»

Gesandte: Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Joseph Anton Püntincr von Braunberg, Landa»u»an»und Landshauptmann zu Uri. Drei Bünde. Johann Ludwig von Castelberg, Landammann und PodcßlbLandrichter im ober» grauen Bund.

Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Hcrrschastöangelegenheiten:

Bellenz, Bollenz und Riviera.

Art. 242.

Conferenz von Bern und Freiburg.

Mnrten, 13. und 12. Januar 1736.

lBtaatSarchiv Bern.I

Gesandte: Bern. Samuel Morlot, Seckclmeistcr welscher Lande und des täglichen Raths; Michaeldenreich, Venncr und des täglichen Raths. Freiburg. Tobias von Gottrau, Amtsscckclmcistcr und desRaths; Peter Walther Kuenli, Alt-Seäelmeister und des innern Raths; Balthasar Müller, Stadtschreiber u»des geheimen Raths; Franz Peter Vondcrweid, Generalcommissarius und deö geheimen Raths.

». Diese Conferenz wurvc durch das den 13. März 1734 von Seite FreiburgS erlasseneder Holzausfuhr veranlasst. Die Gesandtschaft FreiburgS erklärt, daß jenes Verbot durch den gar >ch ^ten Zustand der Wälder herbeigeführt worden sei, daß aber ihr Stand, damit das srcundschaft^Verhältniß nicht gestört werde, Mobificationen werde eintreten lassen, ans welchen BerneinVergnügen schöpfen werde", und spricht die Erwartung aus, daß ebenso Bern gegenüber ihren A>uuJsich willfährig zeigen »verde. Die bcrnerischc Gesandtschaft erklärt sich durch diesen Bescheid nicht Z'frieden gestellt und von der frciburgerischen aufgefordert, zu eröffnen, was für eine Modification Bern wum 'verlangt sie, daß die Aemter Wiflisburg, Paycrne und Mutten von jenem Verbote ausgenommen seinjedoch blos für das Holz, welches ein jeder Particular zu eigener Nothdurft brauche. Die Gesandt! ^ ^FreiburgS nimmt diesen Antrag ml losmenclum und will ihn empfehlen. 8 1. I». Aufgefordert vonGesandtschast bringt die frciburgcrischc ihre Beschwerden, betreffend den Zoll für das savoyischc Salz undHalage zu Vivis und die Klagen der frciburgerischen Käshändler und anderer Kauf- und Fuhrleute zur Vpt"und findet es billig, daß, da Bern zu Stäfis von all seinem Getreide, Wein und Salz zollfrei sei, Freib^für sein Salz ebenso gehalten »Verden sollte. Die bernerische Gesandtschaft, ohne Instruction, nimmt dieall I 'oläi'onilum und stellt eine günstige Verfügung in Aussicht, insofern Frciburg des Holzaussuhrveri'l'halber sich willfährig erzeigen werde. 8 2. e. Der Streit wegen der Arbogne wird unter Ratification^behalt also entschieden, daß der neue Canal, durch welchen dermalen das Wasser fließt, und der schon im