Druckschrift 
7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
Seite
535
Einzelbild herunterladen
 

September 1735.

535

Die Veranlassung zu dieser Confcreu; waren Anstände, welche die Stadt Genf mit dem Könige von Sar-oten hatte. Im Jahre t73ä hatte der König vo.r Sardinien einen Befehlzur Abzahlung der Mannschaft">'d des ViehS" in seinen Landen ergehen lassen und die Ereculion desselben auch in den der Stadt Genf zu-ckrigen Ländereien von St. Victor und Chapitre verlangt. Nachdem Genf seinen beiden Verbündeten, ZürichU"d Bern, davon Kcnntuiß gegeben, sonne von dem, waS eS dagegen verfügt habe; nachdem ferner d.e,c be.deu""kündeten Orte (den lt). November 173ä) ein Fürschreibcn an den König von Sardinien erlassen, aus das-selbe aber ein Antwortschreiben svom 13. März 1735! Zugekommen war, welches das Verfahren Genfsmit""gewohnten und harten Erprcsfioncn belegte", waren genfcrischc Abgeordnete nach Zürich und Bern gekommen,U"> diesen Ständen die Veranlassung und den ganzen Verlaus der Sachen auscinandctzusctzen. M Folgedessen wird nun diese Conferenz abgehalten. ». Die Deputierten Genfs erzählen hier wiederum den ganzenErlaus dieses Geschäftes fdcr Inhalt ist jedoch nicht angegeben!, dessen Ursachen und dessen zu befürchtendeT°lgen; sie führen die diesen Gegenstand betreffendengar verschiedenen" Traetatc auf, weisen den Zusammen-hang derselben untereinander nach, geben ihre Auslegung jver Inhalt der Beweisführung ist nicht angegeben!und gelangen zu dem Resultate, daß die in den Ländercicn von St. Victor und Chapitre unternommene Ad-elung ,it ihren wohlhcrgebrachten und bisher daselbst besessenen Rechtsamen nicht bestehen könne, und daßdie von den sardinischcn Ministem den Tractaten gegebene Auslegung auf alte Rechte, welche Genf dieser^ndc» habe,gleichgültig" ausgedehnt werden könnte, dessen gefährliche Folgen auch nicht ausbleiben würden,^f diese Auseinandersetzung hin wird beschlossen, daS sardiuischc Schreibe» zu beantworten und das um so"uhr, da ma» die darin enthaltenen Bczüchligungen Genfs nicht unabgclchnt lassen dürfe. Man vereinigt sichül>" den Entwurf eines solchen Schreibens, das nach erfolgter Ratification der Stadt Genf zu weiterer Be-lleUung überschickl werden soll Zur Wahrung der Rechte Genfs wird in demselben auch einer 1699 getroffenen^.»einsamen Abrede gerufen und der auf dem Fuße derselben das Jahr darauf erfolgte.. Abzählung. 5 1.

Die Gesandten Genfs eröffnen vertraulich, 1) aus was für einem Anlaß und was für ein Auskaufkcr Ländercicn von St Victor und Chapitre auf die Bahn gekommen, und was darüber verhandelt worden,""d wie sie hoffen daß etwas der Art durch Intervention beider Sccpotcnticn könnte facilitierr werden";

das,mn nach ihrer Anficht dahin wirken müsse, daß bei einem zwischen den jetzt Krieg führendenPotenzen u. Stande kommenden Frieden Genf in das Friedcnsinstrument cinge,chlossen werde; 3) bittenangelegentlich bei einer Erneuerung des Bundes von Seiten der evangelischen Eidgenossenschaft mit Frank-'Ach Genfs Interessen bestens empfohlen zu halten. Die Gesandten Zürichs und BcrnS sprechen sich dahindaß sie den Vorschlag eines AuSkaufS und die Art, wie derselbe projcctiert worden sei, zweckmäßig undW Abhülfe künftiger Zwistigkeiteu ganz dienlich ansehen, und daß sie zur Faeilitierung dieses Vorhabens und^ beiden andern Wünsche nichts unterlassen werden, was zur Ehre, zum Trost und zur Sicherheit der Stadtgereichen könne, und daß sie alle Anläßc mit Freuden ergreifen .verde», um d.eser «ladt ,hrcfreund-,^ "nd bundcS-gcuössischc" Zuneigung wcrkthätig an den Tag zu legen. 8 2.