Juli 1735.
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d'csen Wunsch Zugs beim Ambassador auf das nachdrucksamste zu empfehlen. Zugleich wird auch ein vonBiburg an Lucern gesandtes Schreiben verlesen, in welchem jener Stand erklärt, daß er zu allem Hand geben^erde, waS „zu Gutem l. Stands Zug erfunden werden möchte." § 3.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenhciten:
Landgrafschaft Thnrgau.
AN. KtX>. Stifte und Klöster. Art. 639. LocaleS.
394.
Konferenzen der evangelischen Städte und Orte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung
im Juli 1736.lMaatsarchi» Zürich!
Gesandte: Müh Ihausen und Biel sind nicht vertreten.
Der allgemeine Fast-, Bei-, Büß- und Danktag wird auf den 8. September angesetzt, 8 1. I». Steuern:den beiden reformierten Gemeinden zu Gröncnbach und Herbishofcn 200 fl.; 2) dem Pfarrer und Schul-dster zu Christian-Erlang 130 fl.; 3) der reformierten deutschen Gemeinde zu Mariakirch 200 fl.; 4) der rcfor-drtcn französischen Gemeinde zu Mariakirch 100 fl.; 5) dem reformierten Pfarrer zu Neu-Bärcnthal 200 fl.;^ den reformierten Prediger» zu FricdrichSthal und Karlsruhe je 100 fl. sSchaffhauscn steuert an FricdrichS-dl nichts, sein Betrcffniß 15 fl. übernehmen Zürich, Bern, Basels; 7) der reformierten Gemeinde Baircuth^fl-; 8)'jeder der reformierten Gemeinden zu Speyer und Worms 100 fl.; 9) den Kirchen- und Schuldiencrni» der Churpfalz 300 Thlr.; 10) zur Unterhaltung drei ungarischer und fünf picmontcsischcr Studenten 836 fl.;>t) dem reformierten Prediger zu Ncurcuth im Durlachischcn 100 fl. Idas Betrcffniß der Orte Schaffhauscnd Appenzell, wcl^ sich dessen weigern, übernehmen Zürich, Bern, Basel mit fl. 16. 30. >; 12) für daö Gym-"asium zu Lissa und zur Restaurierung andrer Schulen in Groß-Polen wegen ihrcS jammervollen Zustandcs nochd ein Jahr 200 fl.; 13) vom Begehren deS reformierten französischen Predigers zu Canstatt, Olivicr, abstrahiert">an. 7 g ii ^bt Schaffhausen nichts, zu 8uud 11 Appenzell nichts. sSiehe S. 7.s 8 2 bis 14. — e. DemMöglich württcmbcrgischen ältesten RegicrungSsccrctarius Prcgizcr, welcher seine auf eigene Kosten gedruckte"dorisch-genealogische Beschreibung des herzoglichen HauseS Württemberg" einigen Orten zugeschickt hat, sollenjede.» Orte, welches dieselbe erhalten hat, als Honoranz 24 Ducatcn zugestellt werden. 8 15. ,1. Aufd Begehren der waldcnsischcn Colonic zu Pinache und Serres im Württcmbcrgischen um einen Beitrag an^ durch Erbauung einer Kirche und eines Pfarrhauses contrahicrtcn Schulden wird beschlossen, den Antragd 1l)0 Thlr. in IXörtischcr Repartition -'ü rularenlliim ot .eeommoackanckum zu nehmen. 8 16. v. ZürichZitiert wiederum von Glarus die Rückerstattung der Vcrpflcgungskostcn für die Galerienö, welche Zürichdt sein„ übernommen hatte, und behält sich im Weigerungsfalle den Regreß auf die übrigen evangelischenstände offen. Ein gleiches Begehren stellt auch St. Gallen an Appenzcll-Anßcrrhoden. Glarus und Appenzellbuchen aber Zürich und St. Galle», sie mit dieser Anforderung zu verschonen, da ihre gn. Herren und Oberndch Anfangs bei der Ucbcrnahmc dieser armen Leute durch eine milde Beisteuer für ein und alle Mal sichdaden hätten 8 17- Berns Gesandtschaft bringt instructionsgcmäß den Uebclstand zur Sprache, welcher^ den in einigen evangelischen Orten verschiedenen Grundsätzen in Matrimonial- und Consistorialsachen