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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juli und August 1735.

hervorgehen, und trägt darauf an, sich deßwcgen zu einem gemeinschaftlichen Systeme zu vergleichen. ^übrigen Gesandten, obgleich mit keiner Instruction versehen, sprechen sich dennoch für die Zweckmäßigkeit einetsolchen Uebercinkunst aus; auf deren Ansuchen legt Bern einen Entwurf zu einer solchen vor, über welche»für künftiges Jahr instruiert werden soll. 8 18. K. Die Gesandten Basels sind instruier!, in gemeiner Sel!"'"die Anfrage zu stellen, was die löblichen Orte vorzukehren im Sinne hätten, wenn die Waldstädte undFrickthal gefährdet würden, da sämmtlichc eidgenössische Orte die Sicherheit derselben alö ihre eigenemehrmals erklärt hätten; sie bitten um der übrigen Gesandten Rath, wie wohl ein solcher Anzug waufgenommen würde. Es wird gerathcn, in dieser Materie nichts weiter zu movieren, sondern cS bei dem »"Abschiede in Betreff der Securität Enthaltenen bewenden zu lassen. 8 19. I». Die Gesandten Basels lstbc»hervor, mit wie geringer Titulatur die evangelischen Stände in dem Schreibenbelegt" worden seien- ^welchem der Markgraf von Baircuth den Tod seines Vaters angezeigt habe. Der Canzlci wird aufgellt"nachzusehen, ob die dermalen gebrauchte Titulatur der frühern conform sei, und zu berichten, damit man da»"etwas Bestimmteresabrathcn" könne. 8 29. i. Das Ansuchen des sanetgallischen Gesandten, man »»'^dem in St. Gallen verburgerten Buchdrucker Laurenz Hochrütiner das früher gegebene, jetzt zu Ende gclst»^Privilegium für das von ihm verlegte Gesangbuch, betiteltSeelcn-Music" erneuern, wird ack rotore»^»»genommen. 8 21.

»SS.

Jahrrechmmg der die Grafschaft Baden und die untern freien Aemter regierenden Stände-

Baden, 26. Juli bis 5. August 1735.

^Staatsarchiv Zürich.I

Gesandte: Zürich. Johannes Hofmeister; Heinrich Escher. Bern. Isaak Steiger; LudwigWattcnwyl. Glaruö. Joseph Ulrich Tschudi; Hans Peter Zwicki.

Zürich und Glarus.

Glarus sollicitiert um Abführung des versprochenen Beitrags an die Zicgelbrücke. Zürich gicbt alsdieses bisher noch nicht erledigten Punctes seine Beschwerde wegen des Wcggeldes zu Bitten und wcgc»bekannten PferdczollS zu Altdorf an. Glaruö erwidert; daß das Wcggeld zu Bitten blos eine TranslocaNdes früher zu Wesen bezogenen und der erwähnte Pferdezoll nicht eine Standes-, sondern eine Parin» ^fache sei, und spricht die Hoffnung aus, daß man doch nunmehr diesen Punct außerhalb dcö Abschieds »»ruhen lassen. 8 13.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenhciten:

Deutsche gemeine Vogteieu überhaupt.

Art. 26. Justizsachen. Art. 74. Acceß von evangelisch Glarns zu den Pfarrpsti»'

Landgrafschaft Thurgau.

Art. 215. Bürgerrecht. Art. 763. Loealcs.

Rhc inthal.

Art. 311. Kirchensachen. Art. 396. Locales. Art. 433. Locale».