Druckschrift 
7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
Seite
523
Einzelbild herunterladen
 

Juli 1735. 52Z

Priv, eine Antwort verlangt in Beziehung auf die letztes Jahr verhandelte Frage der Neutralität und der inErbvcreinigung enthaltenen Obliegenheiten, namentlich der beiden Punctc ä« so muluo llvkoulleullu etolkonüviill», ferner auf seine Klage wegen erfolgter Transgrcssioncn. (Schreiben vom Januar.) Zugleichbcklagt er sich, daß eidgenössische zur Defension Frankreichs abgegebene Truppen noch auf Reichsboden stehensich offensiv gebrauchen lassen, daß Werbungen für den König von Sardinien und den spanischen InfantenCarlos nicht nur geduldet, sondern auch autorisiert werden, ja daß sogar einige Orte den Letztem als einen^Mäßigen Besitzer der der kaiserlichen und königlichen katholischen Majestät mit Gewalt entrissenen LandeGütlich anerkennen wollen. Die Tagsatzung antwortet, daß sie sich in Beziehung aus daS durch die Erb-ringung stipulicrtc treue Aufsehen aus ihre vor einem Jahre zu Baden gegebene Erklärung beziehe; daß cSü>rer Herren und Obern Wille und Meinung sei, allen begründeten Klagen abzuhelfen, daß ihr aber von einererbvereinlichcn Obliegenheiten entgegenlaufenden Verwendung ihrer in französischen Diensten stehenden Trup-nichts bekannt sei, daß sie die erklärte Neutralität getreulich beobachten werde, daß endlich von Anerkennungrechtmäßigen Besitzes der vom Infanten Don Carlos eroberten Lande nicht das Mindeste verhandelt worden^ Basel verlangt, daß dem Abschiede deutlich beigesetzt werde, daß es hinsichtlich des treuen Aufsehens beiIciner (726 und 1728 gegebenen Erklärung verbleibe. 8 4. v. Zürich rügt, daßzum höchsten Nachthcil und^ Disreputation der Eidgenossenschaft" einige Orte Officieren, welche ohne ihres Standes Vorwitzen Parti-^rcapitulationen geschlossen haben, Werbung gestatten. Die meisten Gesandten sind nicht instruiert; der Anzugin scn Abschied genommen. Basel bezieht sich auf den Abschied von 1066, welcher in dieser Sache maß-^bei,d werden könne. 8 5. f. Auf die Wahrnehmung hin, daß die Desertion aus den von den Orten avouiertenätzten ungemein überhand nehme, und daß andrerseits auchFremde und Läuser", welche von einem Wcrb-zu dem andern laufen, die Hauptlcute in großen Schaden bringen, wird in den Abschied genommen, daß/hülfe und harte Bestrafung der Betreffenden höchst nöthig sei. 8 6. K. Der französische Ambassador über-^det durch den königlichen Rath und sooiötairo intorprvto von Muralt ein Begrüßungsschreiben. Bcant-^°rtu>,g desselben. 8 7. I». Zürich stellt hinsichtlich der Sccurität der eidgenössischen Grenzen, da die Rati-^lionen der von dem kaiserlichen Pid von dem königlich-französischen Ambassador zugestellten Deklarationendahi noch nicht ausgehändigt worden sind, den Antrag, das im Octobcr zu Baden projektierte Schreibendm französischeil Ambassador abgehen zu lassen. Da aber hervorgehoben wird, daß das Ausbleiben der, ^fication von der in der kaiserlichen Erklärung enthaltenen Klausel herrühre, so wird beschlossen, nicht nurprojccticrtc Schreiben an den französischen Ambassador, sondern auch zu eben derselben Zeit ein zweites^ den kaiserlichen Botschafter zu senden, an den Letztem des Inhalts, daß derselbe höchsten Orts seine Officicnanwenden möchte, daß jene Klausel in der Ratification möchte weggelassen werden. Da ein Thcil der->a»dten zu Ablassung dieser Schreiben nicht instruiert ist, werden dieselben dem Abschiede beigelegt und derSchluß pcr Orte beförderlichst in Zürich erwartet. Sollten auf diese Schreiben hin die Schwierigkeiten nicht^»bcn werden, so wirb es für nöthig erachtet,gegen die kriegenden hohen Potenzen zu deklarieren, daß die^dgcnosstuschaft einmal fcstiglich entschlossen sei, bei der von Anfang dieses Kriegs rcsolvicrten Neutralität'^dwcichljch zu verbleiben und aus allen (Gott verhüte!) Roth fall die Grenzen nach Möglichkeit mit denendem Höchsten verleihenden Kräften vor allem Uebcrfall zu verhüten." Nicht nur werden die früher zu^iiisiumw gegenseitiger Hülfe getroffenen Abreden und Beschlüsse im Allgemeinen aufrichtig wiederholt, sondernw insbesondere Basel des treuen Aufsehens, der Bcrcithaltung der Repräsentanten und dcS Zuzugs von^ann, um welche es angelegentlich bittet, wiederholt versichert. 8 8. i. Der Bischof von Basel läßt durch

66 "