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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juli 1735.

allgemeine Tagsatzung mit Instruction versehen werden. Der Antrag wird »ck rotoronckum genommen, sr. Auf die Klage von Schwyz, daß zwischen den Schiffleuten szn Flüele» und Brunnen viele Unordnung^entstanden seien, unter welchen die Reisenden zu leiden hätten, und daß die Schiffordnnng von l7t>l bessckgehalten werden sollte, spricht Uri sein Bedauern aus, daß die Schifflcute von Brunnen dieselbe nicht baltt"und verspricht, seine Schiffleute mit aller Schärfe in Schranken halten zu wollen. 8 4.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegmheiten:

Belle nz, Bollcnz und Rivicea.

Art. 240.

»5»2.

Gemeineidgenössische Tagsatzung.

Frauenseld, 4. bis 21. Juli 1735.

ITlaatsarchiv Zürich. I

Gesandte: Zürich. Johann Hofmeister, Bürgermeister; Heinrich Eschcr, Statthalter. Bern.Steiger, Schultheiß; Ludwig von Wattcnwyl, Bcnner. Luecrn. Franz Placidus Schumacher, Schucks'Johann Ludwig Göldlin von Tieffcnall, Salzdirector. Uri. Joseph Anton Püntincr von Braunbcrg,ammann und Landshauptmann; Jost Anton Schmid, Alt-Landammann. Schwyz. Franz DominikBctschart, Landammann; Antonius Dvminicus Schmieriger, Statthalter. Obwalden. MarquardStockmann, Landammann; Johann Joseph Hermann, des Raths. Nidwaldcn (Niemand). Zug.

Franz Landwing, Statthalter; Joseph Anton Heinrich, des Raths. G laruS. Joseph Ulrich Tschuvi,ammann; Johann Peter Zwicki, Landsstatthalter. Basel. Dietrich Forcart, Oberst-Zunftmeister; Jolb""Rudolf Fäsch, des Raths. Freibürg (Niemand). Solothurn. Peter Joscplp Bescnval von B"'""statt, Ritter, Scckclmeistcr; Benedict Tugginer, des Raths. Schasfhauscn. Johann Felir Wcpscr, ^germeister; Riekaus Wüscher, Statthalter. Appcnzcl l-Jnncrrhod cn. Karl Jakob Schüß, Land^'mann. ! AußerrHoden. Jakob Gruber, Landammann; Adrian Wetter, Alt-Landammann. Abt St.

Joseph Anton Freiherr von Bcroldingcn, Landshofmcister. Stadt St. Gallen. Friedrich Girl"'"'^Untcrburgermcister.

l». Eidgenössische Begrüßung. 8 l. I». Freiburg entschuldigt sein Ausbleiben und ersucht um Mittlst'^des Abschieds. 8 2. « . In Beziehung aus das Münzwesen zeigt sich einiger Anschein, daß etwassames festgesetzt werden könne. Es wird daher eine Commission niedergesetzt, welche ein Gutachten ^Inhalts vorlegt: 1) Die Particularadmodiationcn sollen aberkannt werden; 2) von sämmtlichcn Ortc» ^die Mark Silber nach dermaligcm Preis circa tll/z fl. gelten und ans diesen Schlag sollen die SilbcrmünZ^^aus. die Fünsbatzcnstückc inolnsivo geprägt werden; 3> die in de» benachbarten Orten geprägten Gcldll'(Carolincr, Eberhardincr u. a.) und die in großem Schwall einreißenden nnprobchaltigcn ausländische'»sind durchaus zu verrufen; kommen andre fremde Goldsorten zun; Vorschein, so sollen sie sogleich ^ ^Probe gesetzt und das Resultat den Orten mitgctheilt werden; 4) zur Evaluation der Gold- und SilbersoG'"^beförderlichst eine Konferenz zusammenzubcrufen. Dieses Gutachten wird dem Abschiede beigelegt. 8 3 " ^Der Legationssecretär Hermann übergiebt ein Schreiben, in welchem der kaiserliche Botsehafter, Mawst