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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juli und August 1730.

31S.

Jahrrechnung der die Grasschaft Baden und die untern freien Aemter regierenden Stände

aden,. 27, Juli bis 8... August 1730.

IStaatSarchiv Zürich.Z

Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Hirzcl; Johann Kaspar Eschcr. Bern. Isaak Steiger; Joh»""Rudolf Sinner. Glarus. Joseph Tschuvi; Johann Heinrich Martin.

tt. Eine Abordnung der fürstlich sanctgallischen Stadt Wyl tragt ihr schon in einem an die Stände übel'sandten Memorial niedergelegtes Anliegen wegen des dem Abte bei Anlaß des letzten Kriegs gcthanen »'^nun von ihr zurückgefordertenVorschubs" vor, ingleichem auch wegen Erläuterung des Art. 79 des badisch^Friedens. Jnstructionsgemäß wird der Abordnung geantwortet, die Obrigkeiten sehen diesen Art. 79 nichtder Beschaffenheit an, daß sie zufolge desselben sich dieses Geschäftes beladen können. 8 21.

Zürich, Bern und Abt von St. Gallen.

I«. Deputierte des toggenburgischen Landraths beider Religionen geben 18 Beschwerdepuncte ein, überdiesdie evangelischen Landleute 7; über alle läßt sich der abt-sanctgallischc Abgeordnete schriftlich vernehmen,aber alles all releronckum. 8 32. v. Dem sanctgallischen Gesandten wird die Unzweckmäßigkeit des von ei»e"'VicariuS verlangten Eides vorgestellt, da in demselben Dinge vorkommen, welche blos einen wirklichenangehen; zugleich wird auch Beschwerde erhoben, daß nach Verweigerung desselben, dem Vicarius dieverboten worden sei. Der Gesandte des Fürst-Abtes rechtfertigt das Verfahren gegen den Vicarius undden Anzug ack lekoionckum. § 3H. n: ^

Zürich, Bern und evangelisch GlaruS: ' /

«I. Auf den Bericht Genfs, daß wiederum 65 Personen aus PragclaS angelangt seien und nerwartet werden, wird beschlossen, Genf zu ersuchen, daß es nachforschen möchte, auf wessen BefehlLeute vertrieben worden, ob sie durch Drohungen oder mit Waffengewalt zur Auswanderung gcnöthigtseien; ferner England, Schweden, dem Ländgrafen von Hessen-Kassel, Preußen und Holland im Namen s»»'^sicher evangelischer Orte die Unmöglichkeit vorzustellen, diese Leute alle im Lande zu behalten und dieselbe»ersuchen, einen Theil zu übernehmen; endlich einen Thcil dieser Ausgewanderte» zur Weiterreise zu bewegtin welchem Falle ihnen ein ehrliches Viatieum verheißen werden sollte. Glarus stimmt zu einem Schreibe» ^

die äußern Potenzen und zu einem Beitrag an den Fundus, zu einer Personälrepartition versteht es sich nicht- 8

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< Glarus wiederholt seinen Anzug in Betreff des von Zürich in Aussicht gestellten Beitrags an dender Ziegclbrückr. Zürich stellt demselben dcir Anzug wögen des altorstschöt? Pstrdezollcö entgegen und der»sich auf die frühern Abschiede. 8 3^.

Mast sehe aitch im Abschnitte HcrrschastsastMeMheitest:

Landgrafschaft Thurgallt.' ' '-Art. 109. Landammann. Art. 533. Kirchensachen. Art. 752. LocaleS.

203. Bürgerrecht. M. ^ ' -m - . ?gz.

301. Polizeiliches. 701. Locales. ,, 7K8.

410. Judicatnr- n. Competenzsach«». 751.

dies