Druckschrift 
7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
Seite
364
Einzelbild herunterladen
 

364 Februar 1730.

Zotlrecht in vcr Stilli au Beru gekommen. Bern nimmt ferner das Recht in Anspruch, Waaren, avelchefrühem Zeiten nicht bekannt waren und nicht eingeführt wurden, ebenfalls auf den Tarif zu setzen.endlich früher Zolladmodiatoren Aendernngen im Bezüge hätten eintreten lassen, so könne das für Berns Rec^nicht prajudicierlich sein, sowie die Verordnung Berns vom Jahre 1689, welche sagt, daß es wegen iWrtztbei voriger Observanz sein Verbleiben haben soll, nur interimöweise mit Vorbehalt des Rechts gemacht wor^'sei, und aus gleiche Weise die Vergünstigung, daß zu Aarbcrg und WietliSbach vom Wagen überhaupt der inbezogen werden könne. Schließlich erklärt Berns Gesandtschaft instruciionögcmäß, daß es in keine Vermindertder Zölle eintreten könne, hingegen geneigt sei, eine Zusammenstoßung der Zölle anzubahnen. Basel trittletztern Vorschlag ein, wünscht aber, daß diese Zusammenstoßung der Zölle auf alle deutschen und welscheLande ausgedehnt, die sämmtlichen Transitwaarcn in drei Klassen (seine, mittelmäßige und geringe) cingetltz'^und der Zoll für die berncrischen Lanvc ein für allemal gegen Empfangsschein an der Grenze bezahlt wcrv^soll. Man kommt überein, diesen Vorschlag den h. Principalen zu hinterbringen und den in drei Klassenzutheilendcn Tarif aus schriftlichem Wege festzustellen. 8 2. c. Ans die Beschwerde Basels, daß, wenn ^Deklaration für die Waaren fehle oder ein Versehen damit vorgegangen sei, gleich Confiöcation verhängwerde, während anderwärts dergleichen nicht oder nicht gehörig deklarierte Waaren bloS den höchsten Zoll ^zahlen müssen, entgegnet Bern, daß bereits die Weisung gegeben habe, in solchen Fällen zu warten, bis ^Deklaration oder des Kaufmanns Verantwortung angelangt sei. 8 3. «I. Auf die Vorstellung Basels, ^Bern von der projccticrten Errichtung einer Wage zu Aarberg abstehen möchte, will Bern davon abgebtin sofern Basel in seinen» Kaushause die angebotenen Vorsorgen erfülle, keine Ucberladung wider die Absäß^gestatte und den Fuhrleuten eine KaufhauSurkundc über Quantität, Zeichen lind Gewicht der geladenen Stü^ausstelle. 8 4. Q. Basel ersucht um Relaration der schon seit 1722 in der Stilli in Arrest liegendenBern erwidert, vaß eS diese Waaren nicht anders, als gegen Caution rclariercn werde. 8 5. 4'. Basels ^sandtschaft begehrt Aufhebung der über Joh. Rnd. SchärcrS Tabak zu WietliSbach verhängten Confiscaü^und hinlängliche Satiöfaction, indem sie die Ucbereilung des Landvogts von Bipp darthut. Berns Gcsm^sind instruiert, sich in diese schon ausgemachte Sache nicht einzulassen. Basel erklärt von seinem Begehtnicht ablassen zu können. 8 6. K. Basel beschwert sich, daß zu Aarwangen 1727 dein Martin SteheliiiFässer Tabak unter dem Vorwandc consiSciert worden, vaß das Patent zu spät an der Zollstatt eingetroffen Mobgleich der Zoll richtig bezahlt worden. Bern nimmt die Sache all --»koi-Lullum. 8 7. I». Basel br»mdie Beschwerde der Meisterschaft seiner Gerber vor, welchen gegen eidgenössische Verträge schon durch cincordnung von 1719 der freie Verkauf ihrer verarbeiteten Häute im Bernerischcn sogar auf den Jahrmärktevöllig gehemmt werde. Berns Gesandtschaft verspricht, diese Angelegenheit ihren Principalen kräftig zu cinpss^len. 8 8.

Ültt.

Conferenz der evangelischen Städte und Orte.

Aarau, 17. April 1730.lDtaatsarchi» Zurich.1

Gesandte: Zürich. Johannes Fries, Seckclmeister, des Raths und oberster Eraminator. B^rNJohann Rudolf Sinncr, Alt-Seckelmeistcr deutscher Lande und des Raths. Glarus. (Niemand).