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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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36Z November und December 1729.

angeschlossenen BcibricfS. Nicht alle Gesandten sind mehr anwesend. Luccrn, Uri, Schwyz, Untcrwaldcn ^fahren in Beziehung auf Nr. 1 in so fern, daß Zug von Lucern darüber ädificicrt werde und die betreffendActenstückc mitgcthcilt erhalte. In Beziehung auf Nr. 2 sei nichts Anderes vorhanden, als waS 169t erriefworden sei; jedes Ort habe übrigens seine eigenen Briefe. Würde sich Zug gleich andern Orten gegen Fra»h"aufführen, so würde ihm das Salz, wie andern Orten, fließen.Den Beibricf (Nr. 3) belangend, hättwbei und auö heutiges Tags abgelegter Commission das Mehrere verstanden, so ihnen zum Bericht t»e>werde." 8 11.

A»m. Die beiden vorhergehenden Abschiede bilden im Original einen; die Verhandlungen der katholische» Stände sinddemselben ausgezogen und besonder« zusammengestellt.

Mir/

»08.

Confercnzen der evangelischen Städte und Orte während der gemeineidgenössischen

im November und December 1729.

lStaatSarchiv Äiirlch.z

Gesandte: Neben den obigen: Mühlhauscn. Johann Hofer, Burgermeister; Friedrich Cornetz.mcister. ^

t». Zürich bringt die zwei im Einladungsschreiben des Ambassadors enthaltenen Punctc zur Spracht ^Bundeserncuerung" unddie Reunion oder Restitution". In Beziehung auf den erstell räth es,eilen, sondern zn erwarten, was der Ambassador dcßwcgen anbringen möchte; dem andern Punctc willso weniger Gehör geben, als es fest entschlossen sei, bei dem Frieden zu bleibeil, zu behalten, was beidenvon Rechts wegen gebührt, und das Bündniß nicht so theucr zu erkaufen. Bern erklärt,, daß es in Betracht, ^ein ziemlich großer Landstrich seines Gebietes an Frankreich stoße, der Freundschaft mit demselben halber

Hand besondere Rücksichten haben müsse,und daher Hand zu etilem neuen Bündniß geben wolle, wofern

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ist cS der Ansicht Zürichs. Die übrigen Gesandten eröffnen, daß ihre Herren nnd Obern ganz geneigt

dasselbe reputierlich, ersprießlich, anständig und nützlich errichtet werden könne." Hinsichtlich der

Einwilligung in eine neue Allianz mit Frankreich seien und sie instruiert hätten, wenn Specialitätcn ^Bahn kommen sollten, dieselben nck rvllzl-mickiim zu nehmen, in der Meinung,daß dieses Bündnißhonorabel, anständig und nützlich gemacht werden soll." Wegen des zweiten Punctcs sind sie nicht iiWversichern aber, daß ihre Principale, da sie Zürichs und Berns standhaften Entschluß vernommen, nichtsvornehmen werden. Einmüthig wird gut befunden, abzuwarten, waS der Ambassador anbringen werde.?». Alis Zürichs Anzug wird der evangelisch-französischen Kolonie Offenbach zu Unterhaltung ihreseine Steuer von 299 Thlr. in IXörtischer Reparation ein- für allemal geordnet. Zürich, Bern und St.geben ihren Conscns, die übrigen Gesandten nehmen den Vorschlag »<1 vokeverickum. Z 2.

Zürich und Bern. .

Ncb 's"

« . Auf die Empfehlung des cvangelisch-churpfälzischcn Kirchenraths zu Heidelberg verabreden stw ^und Bern, der Gemeinde Elmstein in der Pfalz zu Erbauung ihres Pfarr- und Schulhauses 299 ^