November und Deccmber 1729.
361
Die das Rhcinthal regierenden Stände.
T« Die daö Rhcinthal regierenden Stände verwenden sich schriftlich bei Appenzell-Inncrrhodcn für Land-Gygcr, welcher am 1t, August trotz der von den regierenden Orten zu Frauenfeld ausgestellten Bc-^"ii»ng seiner gehorsamen Aufführung vom doppelten Landrath zu Appenzell vcrurthcilt worden war. Dem^ ^urn anwesenden Statthalter Suter, welcher daö Zeugnis! der Unschuld Gygcrö nicht hatte anhören,, soll die Sache durch den Landammann Schorns nachdrücklich zu Gemüthe geführt werden, 8 8. I». Ebcn-^be» verwenden sich schriftlich bei Appcnzcll-Außcrrhoden für Landammann Wetter, der wegen eines Kaufes,^ llr der Landsatzung zuwider, die er aber wegen langer Abwesenheit nicht gekannt hat, nach der Schärfe^ ^Oetzc mitgenommen worden war, 8 9.
^^'e»ze» der katholische» Orte und der Republik Wallis während der gemeineidgeuössische»
Tagsatzuug
im November und Deccmber 1729.
IStaatsarchiv Vaccrn.Z
^!»>^' Deeenibcr NvruurtagS vor der allgemeinen Sitzung, ! Lueernö Gesandtschaft eröffnet, daß ihre Obernikrsi ^ ^hchlosscn gewesen seien, sie dahin zu instruieren, nach Inhalt des Bündnisses von 1715, „die ganzeder 1712 den katholischen Orten abgenommenen Ländereicn von Zürich und Bern zu verlangen, daß sie"innert worden seien, nicht so stark aus die Restitution zu „drucken", weil man besorge, cS möchten sonstZ, ) u»d Bern abbrechen und alle gütliche Verhandlung ausschlagen; sondern sie sollte statt von Restitution vonichä' ^ Drechen, Da die andern Orte sich damit einverstanden erkläre», wird beschlossen, „die Einrichtung deö Gc-hxi ^ch"d Herstellung der Sachen" dem Ambassador durch einen Auöschnst zu empfehlen und ihn zu ersuchen,^ ^^u^nz ^'^u katholischen Orten gegebenen Vertröstungen zu erinnern. Die Ab-
jedoch erst dann abgehen, wenn man wisse, waö in nächster gemeinsamer Session die protesticrcn-^ Ue vorbringen. Als Deputierte an den Ambassador »verde» die ersten Gesandten von Luccrn, Uri, Schivyz,i». Zug, Glaruö, Bcscnval von Solothurn und Pannerherr Schinncr aus Wallis gewählt, 8 5.
»»i> . ^bstattung deS AbschicdscomplimcntcS (den 3. Dccembcr) bcgicbt sich obige Deputation zum Ambassadorg^'"dsichll ihm gemäß der von ihren Obern empfangenen Instruction und dem von der Sitzung ihr gc-r ^ ^"l^ugc ihre Angelegenheit wegen Herstellung des katholischen Wesens in den Stand, i» welchem eSi'lz ^ befunden, nach Anweisung des Beibricfs von 1715. Der Ambassador antwortet, daß das, waö^>z und gegen einander beschwöre» worden, sowohl in des Königs als dessen Ministers Herzen
^», ruhe, und daß auf selbigem Pfade, ohne davon abzugehen, fortgeschritten »verde» solle, wie er^hrj lsiaubc, daß seine bisherigen Verrichtungen nicht dagegen sprächen; jedoch müsse auch die Zeit daö^"^gen. 8 10. Zligs Gcsandtsckaft ersucht instructionsgcmäß die katholischen Orte: 1) ihr zuihr Ober»» über die Generalität des 32. Artikels der Allianz von 1715 Erläuterung zu geben und
z», ^urii, genannten Traetate und Instrumente in Copie oder in» Original mitzuthcilcn; 2) ihr Bericht^ ^ Hauptbricfc, »vclche des Salzes halber der König den Orten gegeben, zu finden seien, und
^vegm geschlossen worden sei; 3) man möchte ihr Aufschluß geben über das Arcanum des jener Allianz
46