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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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November und December 1729,

sämmtliche löbliche und zugewandte Orte ausgeschrieben worden sei, und erachtet es für passend, daß charaeterM»'Gesgndtc bei dem Vortrage nicht stehen, sondern sitzen. Sollte das nichr gestattet werden, so werde es künMdie Republik Wallis, mit welcher Zürich auch kein Bündniß habe, auch nicht einladen. Lucern findet es >ellsam, daß Wallis mit Mühlhauscn in gleiche Linie gestellt werde; Uri will nicht zugeben, daß der Vorort Zün^,1t I»'iiuii5 inte, ziare«, hierin sich ein Pradominium heraus nehme und, wen es wolle, berufe, sonst könibman es nach altem Brauch der Mühwalt an Andere zu schreiben gar wohl entheben. Ihm stimmen die kaßw'tischen Orte bei, Wallis will sich den Beisitz gewahrt wissen. Die protestierenden Orte wollen Mühlffw^'den Beisitz gestatten; die katholischen aber beharren auf ihrem ersten Entschlüsse. 8 3. «R. Der Ambassador wirdvon der dccrctierten Deputation abgeholt und halt zur Linken des Präsidenten bedeckten Hauptes (auch diesandten sind bedeckten Hauptes) seine Propositio», in welcher er nochmals von dem freudigen Ercigniß derburt eines Dauphins und von dem Wunsche seines Königs spricht, eine Gcneralcrneucrung des Bündnisses ^1663 zu Stande zu bringen. Die Proposition hinterläßt er schriftlich in französischer und deutscher Sprache. 8 ^«. (2. December. Vormittags 16 Uhr). In Folge der nochmals verlesenen Proposition des Ambassad^bezeugen sämmtliche Gesandtschaften große Freude wegen der angetragenen Gencralallianz und erkläre»bereitwillig darüber abzurathen. Zürichs Gesandtschast aber eröffnet instructionögcmäß, daß sie, da diesilion das Bündniß nicht ausdrücklich anbiete und die Vorfahren jederzeit um die Allianz angesucht worden st^daraus antrage, die Anerbictungcn des Ambassadors vorerst anzuhören und dann dieselben m> , vlleotemluwrekervnckum zu übernehmen, um vom alten Pfade nicht abzuweichen. Die übrigen Gesandten sind»»»tn'der Ansicht, daß der Ambassador in seinem Schreiben das Bündniß anerboten habe, und daß man gcgc» ^selben zu Händen dcS Königs aus anständige Propositionen hin eidgenössisch sich erklären, das angelw^Bündnißgestehen und zusagen könne." Die Canzlei wird beaustragt, die Gedanken der einzelnen Orb'Papier zu bringen und der Nachmittagssitzung vorzulegen. jNachmiltagssitzung.) Der Entschluß der säinnüli^Orte wird in einem Schreiben von obenerwähnter Commission dem Ambassador überbracht. Dasselbe cntberstens die Erklärung der. Bereitwilligkeit sämmtlichcr Orte zur Bundeserneuerung; ferner, daß Zürich inPwsei,den nähern Antrag und sonderlich, was etwa VortheilhastjgeS auf die Bahn kommen möchte, willig ^zuhören und seinen gn. Herren und Ober» zu überbringen." Bern, Glaruö, Basel, Schaffhauscn, App^ll^Außcrrhodcn, Stadt St. Gallen und Biel erklären darin,daß in Ansehung der angetragenen Büudnitz 'Orte sich jcwcilcn eine Ehre machen werden, mit dem Könige in gutem Vernehmen zu stehen, zu dein ^die alte Freundschaft und das Bündniß auf anständige und ersprießliche Geding zu erneuern, auch zuZeit und Ort einzutreten, zu welchem Ende dann man Jhro Ercellcnz Vorschläge auch anhören und in g"Treuen referieren werde". Die katholischen Orte nebst Wallis, welche im Bunde von 1715 begriffe», ^der Abt von St. Gallen erklären, daß sie in gleichmäßigen Gedanken stehen, mit dem Könige ein gemein!»'Bündniß zu errichten, wofern Mittel und Wege vorhanden, daß dasselbe zu allgemeiner Wohlfahrt, zum N'w,und zur Zufriedenheit eingerichtet werden könne; im andern Falle gedenken sie bei dem Bündnisse vonzu verbleiben, da sie dasselbe für sich gedeihlich und ersprießlich halten. 8 6. <3. December). Da ^Antwort auf oiesc Eingabe eingckommen, begeben sich die Gesandten sämmtlichcr Orre in cornoiv zu AbstaU' ^eineS AbichiedScomplimcntcs zum Ambassador und statten durch den Mund des Bürgermeisters Escher den D»für die vielfältigen Ehrenbezeugungen, köstlichen Tractamentc, die empfangenen reichen Gaben und gemA"Ergötzlichkeitcn ab. § 7. sFeuerwerk, Illumination.)