358 November und Deccinber 1739.
und Generalcommissariuö; Peter Walter Kuenli, Seckelmeistcr; Franz Peter Vonderwcid, Generalconunisiari»^und des geheimen Raths. , ?-! .-„chj.z-.r.V f.- ^ß si iii? , zmi^'
«..Frciburg beschwert sich, daß der Landvogt zu Moudon den Claude Maitre wegen angeblich begang^ZFrritorialviolativn habe in das Recht fassen lassen, weil selbiger zu Combremont auf der Treppe vor v"»Kirchhos nach geendigter Predigt den Tag publiciert habe, auf welchen die von Combremont und derihre Ccnses dem Rcccvcur von Stäsis entrichten sollten. Dieß sei bis dahin immer also in Uebung gen'kb»-und Frciburg glaube, daß .kraft seines Besitzes dcö sechsten Theiles der Souveränität, die ihm 1599 aus StrapsAllmenden und Hölzern zugesprochen worden, der Osftcial das Recht zu solchem Atisrufe habe, zumal vaselbe kein juridischer Act sei. Die bernerischc Gesandtschast entgegnet, daß der Dffieial, weil Berit an ^mcldetem Orte die Territorialjurisdietion uiid Souveränität allein habe, zuerst sich beim Oberamtman» ^anmelden sollen, tind bestreitet FreiburgS angesprochene Bcfugniß. Nach ihrer Instruction hört sie bloö FreibuEGründe an und referiert. 8 40. I». Frciburg rügt, daß der Landvogt von Moudon dem Schultheißen von Siasein Mandat zugeschickt habe, in welchem er ihm bedeute, daß an dem Lehcngcricht, Chenaur genannt, eiu^srichtssäß vom Stande Bern fehle. Man findet, daß der Landvogt zu Moudon zu weit gegangen sei, und ^die Zahl des Gerichts (ein Präsident und sechs Gerichtssäßen) vollständig sei. Gcrichtssäßcn von Combre»""seien bisher nur dann zugezogen worden, wenn sich der Enden nicht Leute genug gesunden hätten. Ferner >rFreiburg den Claude Maitre nicht mehr am Gerichte dulden, weil er einen Geldstag gehabt habe; wogesteingewendet wird, daß der Geldstag nicht Folge von Liederlichkeit, sondern eines Brandunglücks gewesen, ^daß an Maitre nichts verloren gegangen sei. Die Gesandtschaft Berns nimmt beide Punctc -wl l-oktzrenckuw. 8Q. Freiburg beschwert sich, daß der Landvogt von Moudon nicht zugeben wolle, daß Jean Gaillard vonHause, das unwidecsprechlich in sreiburgcrischcr Souveränität zu Combremont liege, den FeuerstattzinsSchlosse Stäsis abstatte. Die Gesandtschaft Berns, ohne Instruction, referiert. 8 42.
Mau sehe auch im Abschnitte HerrschastSaugelegcuhciteu:
Schwarzcuburg, Orbe mit Tscherliz, Graudsou uud Murtcu überhaupt.
Art. 29 bis 31.
S ch warzenb urg.
Art. 102 bis 105.
Orb.e mit Tscherliz.
Mt.2W^Stz07.
Grau d'sou,
Art. 715 bis 758.
M u r t e u.
rßhsiibiS.llll... ..... . , w, .,",ir,l!iA ^
»vi».
Geilieineidgenvfsische Tagsatzling.
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Soloth ur u, So. November W 3. Dcccinber (729.
^Staatsarchiv Ziirich.^
Gesandte: Zürich. Johann Jakob Cscher, Bürgermeister; Johannes Hofmeister, Statthalter »»d ^Raths. Bern. Isaak Steiger, Seckelmeistcr deutscher Lande; Friedrich von Wcrdt, Venncr. Luccrn ^Hann Joseph Dürler, Schultheiß und Venncr; Franz Joseph Lcodcgar KruS, des Raths. U ri.