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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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AM 17295 34S

"'gegebene Memorial keine Antwort eingelangt ist, eine Rcchargc an den Ambaffador abgehen zn lassen. 8 6.

Zürich fragt an, ob man nicht der Acbtissin von Lindau > welche sich bei ihm um eine Steuer für ihr ab-^wnnteö Kloster gemeldet habe, mit einer gemeinsamen Steuer tröstlich entsprechen wolle. Da aber mehreresandte bedeuten, daß ihre Herren und Obern bereits gesteuert haben, nehmen die übrigem Gesandten denÜUg leloienckum. 8 7. I». Auf die Beschwerde Basels, daß trotz der voriges Jahr gemachten nachdrück-ten Vorstellungen die freie Fruchtzufuhr aus dem Elsaß und Sundgau immer noch gesperrt sei und von denütten- Bodenzinsen, welche cS daselbst habe, immer noch ein Zoll gefördert »verde, wird beschlossen,'°ch»>als deßwcgcn eine Rcchargc an den französischen Ambassador abgehen zu lassen. 8 8. I. In Beziehung^ bas liederliche Bettel- und Strolchengcsind wirdZedem Orr nach seiner Eonvenienz die Abtreibung desselben

; jedoch, sollen vor Vornahme, einer. Iägi die.benachbarten Orte davon in Kenntniß gesetzt, den Auf-^ soll eine ZwangSroute vorgeschrieben und niemanden ohne guten Paß der Durchpaß gestattet werden.

" die gemeinen Herrschaften bleibt es beim Abschied vorigen Jahres. 8 9. It. GlaruS ersucht, die StändeAchten ihm, da Zürich noch immer von den glarnerischen daselbst durchgeführten Früchten daS Immi beziehe,der Bünde zum eidgenössischen Rechte verhelfen. Zürich trägt darauf an, GlaruS in einer Sache, die^dgcnössischcn Rechte ganz und gar nicht unterwerfe» sei, zu Ruhe zu weisen und seine gn. Herren undbei ihren/sei es durch Partikularen oder gemeinsam in den Bund gebrachten, Rechten zu schirmen,^ü'hz nsicdcrizolt sein in vorigen Abschiede» enthaltenes Begehren, glaubt, kraft des Friedens von 1449 mit^US in gleicher'Bcgründniß zu stehen, und ersucht Zürich nochmals, ihm daS Pcrsprbchcnc Schrcibcsi vor-^chen, i,l N'klchem es'sein Recht vergeben haben soll. Die übrigen Gesandten geben ihren Wunsch zu cr-^nen, daß zwischen Zürich und GlarUS eine gütliche Verständigung, sei es durch vertraute Mediation, oder^ ^ sich allem noch während dieser TägsatzuNg zu Stande kommen möchte. 8 10'. I. Zürich eröffnet, in waS^ Ü'eit aussehende Differenzen die drei Bünde mit enternder zerfallen seien, wie die große zwischen ihnen waltendeAAvsnät allen bundcsgcnössischen Congreß aufgehoben, und wie zu besorgen stehe, cS möchte der Kaiserfür^ ÜsMeineidgenössischc Wcsm Hand in das Geschäft schlagen." ES wird beschlossen, im Hinblick auf die^Endlichkeit, welche man mit löbl. Dündeii habe, und die dcrmaligcn Zeitumstände für dießmal durch einUcjbcn hicsclbcn zu dem ihiren ersprießlichen Wohlverständniß kräftigst zu erinnern; eine Gesandtschaft abzu-

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wird einstweilen nicht beliebt. 8 11.

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2'Ui.

Confereuzen der katholischen Orte während der gemeineidgenössischen Tagsechnug

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Lucern.j

ü»d ^ die Anregung LueernS, was die katholischen Orte gegenüber den zwischen den drei Bünden wal-H ^ ^ircitigkeitcn thun sollen, wird einerseits in ErwägtUig gezogen, daß die katholischen Orte »ach dery^^^chkeit,' welche sie Bünden gegenüber haben, bloS zu einem treuen Aussehen verbunden seien; insich dessen, »vaS in der verflossenen Zeit geschehen, glauben die Gesandten nicht Ursache zu haben,

3e>»^ ^ "UUlnehmcii. un, jedoch nichtPassion oder Eifer zu erzeigen", wird beschlossen, wenn cS sich inhaitdl'^ ^üssion um ein nllioium amim, bestehend in einem ErmahnungSschrciben zu Friede und Eintracht,^ Üch nicht zu widersetzen. 8 1- I»- Sämmtlichc Gesandte sprechen sich über den jetzigen Zustand der

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