Druckschrift 
7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
Seite
344
Einzelbild herunterladen
 

Z44

Juli 1729.

2S5.

Gememeidgenössische Tagsatzung.

Baden. 4. bis 7. Juli 1729.

^Staatsarchiv Ziirich.I

Gesandte: Zürich. Johann Jakob Escher, Burgermeister; Johannes Hofmeister, Statthalter und ^Raths. Bern. Johann Christoph Steiger, Schultheiß; Ludwig von Wattcnwpl, Seckclmeistcr und veSLuccrn. Johann Joseph Dürler, Schultheiß und Venncr; Joseph Lcodegar Krus, Spendherr und ^Raths. Uri. Joseph Anton Püntincr von Braunberg, Landammann und Landshauptmann; FranzSchmid, Alt-Landammann. Schwyz. Joseph Anton Reding von Biberegg, Ritter, Baron, Landau«»»""'Gilg Christoph Schorno, Ritter, Alt-Landammann. Obwalden. Johann Melchior Stvckmann, Land"'"mann; Franz Joseph Müller, des Raths. Zug. Johann Franz Landwing, Ritter, Landvogt und dcSFranz Peter Nußbäumen, des Raths. Glarus. Joseph Anton Tschudi, Lanvammann; Johann Ha»"'Martin, Landvogt, Statthalter und des Raths. Basel. Samuel Merlau, des Raths; Dietrich Burellb^'des Raths. Frei bürg. (Niemand.) S olothurn. Hieronymus Sury, Schultheiß; Peter Joseph BaronBesenval, Alt-Scckelmeister und des Raths. Schaffhausen. Johann Fclir Wcpfcr, Bürgermeister; Job"'"Kaspar Murbach, Statthalter und des Raths. Appcnzell - Inncrrhoden. Johann Martin Gyger,Landammann. Außerrhoden. Lorenz Wetter, Landammann. Abt St. Gallen. Joseph Anton»""^von Braunberg, Landshofmcister und dcS geheimen Raths. Stadt St. Gallen. Christoph Hochr»"'^'1. C. I)., Burgermeister. Viel. (Niemand.)

Eidgenössische Begrüßung. 8 1. 4». In Beziehung auf das Münzwesen werden die Admodiati"'"'als höchst schädlich von der Mehrzahl der Orte aberkannt; man vergleicht sich dahin, daß die groben G>W ^Silbersortcn in Gewicht und Güte gleich denen von Zürich, Bern und Lueern, die Scheide- und Kupfer»""''conform dem Langenthaler-Abschied sollen geprägt werden. In Beziehung aus die fremden Münzsorten bch" ^die Stände sich aber vor, nach ihrer Convcnicnz Mandate zu publicicrcn. Aus eine Anfrage erklärt Unter»"den, daß cS zwar die Admodiation auf zehn Jahre zugestanden, die Prägung der Kupfermünzen aber c»'östellt und die Verfügung getroffen habe, daß die groben Sorten an Gewicht und Güte denen von Zürich, 'und Luccrn gleich geschlagen werden sollen. Obigen Vergleich nehmen Uri, Schwyz, Zug, GlaruS, BaselSchaffhausen all refcnenllum und wollen innerhalb vier Wochen ihren Entschluß an Zürich berichten.und Schaffhausen behalten sich als Grcnzorte in Beziehung auf Reichs- und andere Münzen ihre Eonve»^vor. Wegen letzterer Münzen soll auch in den gemeinen Herrschaften das Mandat neuerdings publiciert ' ^den. 8 2. e, Freiburg und Biel entschuldigen ihr Wegbleiben und ersuchen um Mittheilung dcS Abschied' ^«I. Der Legationssecretär des kaiserlichen Abgesandten, Grafen von Reichcnstcin, überbringt ein Schrelbr"^welchem der Graf sein Ausbleiben entschuldigt. Gcgcncomplimcnt bei dem Secrctarius (Hermann) »''^ ^wortschreibcn. 8 4. v. Der Bischof von Basel versichert durch ein von seinem geheimen Rath und ^mcrraths-Präsidentcn, Franz Christoph, Frcihcrrn von Ramschtvag, übcrbrachtcö Schreiben die Gesandte»frcundnachbarlichcn und bundesgenössischen Willens. Beanllvortung durch die Canzlci. 8 5. 4'. Blejp"immer noch nicht erledigten Beschwerden über den durch die Killelz lle k-mgne den eidgenössischenund Handelsleuten zugefügten und immer noch anwachsenden Schaden wird beschlossen, da aus das voriges