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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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346 Juli 1729.

katholischen Eidgenossenschast aus und überlegen, waS bei jetzigen Conjuncturen in Beziehung auf die Rest»"'tion zu thun sein möchte. Es wird gut befunden, von diesen Erörterungen den Hoheiten Kenntniß zudamit bei nächster katholischer Versammlung eine eigentliche Berathung und eine Schlußnahme stattfindekönnen. 8 2. v. Der Bischof von Basel läßt als Bundesgenosse der katholischen Orte durch Franz ChristiFreiherrn von Ramschwag, seinen geheimen Nach, Hofrath und Hofkammerpräsidenten, schriftlich die kath^scheu Orte seines nachbarlichen und bundesgenossischcn Willens versichern. Eine Gegenantwort wird ihm dM°?den Landschreiber zugestellt. 8 3., . ^ nl/..' ' - u '

Conferenzen der evangelischen Städte und Orte während der gemeineidgenössischen TagsB»'S

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lDtaatsarchiv Ziirich.I

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Gesandte: Mühlhausen und Biel sind n^t vertreten. ^

Der allgemeine Fast-, Bet-, Büß- Md Daststag wird aussen/15. September angesetzt.I». steuern werden zuerkannt: 1) den beiden Harrern zu Grönenbqch und HerbiShofcn je 100 fl.; S)

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9) für d.e Unterhaltung von fünf p.emontest.chen und drei ungarischen Studenten 836 st.; 10) den reformierten Ge-

meinden zu Speyer und Worms je 100 fl.; 11) der reformierten deutschen Gemeinde zu Posen in Polen, w

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nach nnd nach alle Mittel zur Unterhaltung ihrer Kirchen und Schulenhinwcggcschränzct" worden, unter

cationSvorbehalt 300 fl. (IXörlischc Rcpart.).; 12) für die Reparation des Pfarrhauses der reformierten Gemc»^

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zu Baireuth oder für Ankauf eines neuen wird auf 200 fl. nach IXörtischer Rcpart. angetragen; 13) Zürichvor, auf daS Ansuchen des churpfälzischen Kirchcnrathcs den reformierten Gemeinden zu Wcinheim, HaßmcGerach und Strümpfelbronn, welche (wie Wcinheim) ihren Gottesdienst in einer Scheune oder in baufäm»

Nothhäusern halten, zur Reparation dieser Gebäude 400 Thlr. nach IXörtischer Repart. geben; 14) dem ^

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montesischeil Kirchendiener Jacques Leger, welchem vpm Synodus daselbst die Penston innebehaltcn worden,aber in der Eigenschaft eines Weltlichen und eines Geistlichen der piemontesischcn Kirche gute Dienste gc^für ein und allemal eine Verehrung von 40 Thlr. (I^örtische Rcpartition.) 'sSiehe S. 7.j Nr. 6 nimmt?» ^Hausen all lekereackum, für 7 ist es ohne Instruction; 8 nimmt St. Gallen rooommenckanclilw,will es wiederum nicht mehr als 60 fl. beisteuern. 8 2 bis 15. «. Zürich verlangt von GlaruS wiederumVergütung der Verpflegungökosten für die Galeriens, welche Glarus zngcthcilt gewesen waren, oder,Glarus sich dessen weigere, deren Vergütung durch die übrigen Orte. GlaruS entgegnet, daß eS, ^Zürich für ein und allemal eine Summe zu diesem Zwecke überschickt, übrigens nie zur Annahme der GalGgestimmt habe, nichts mehr schuldig zu sein glaube. Die übrigen Orte wollen, obgleich sich einige auch ^beschweren hätten, es dennochbei der dermaligcn Beschaffenheit der Sachen bewenden lassen." 8 16-

Mao sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelcgenheitxn:

Deuts che g cnieiuc Vogteieu überhaupt.

Art. Kl. Nceeß von evangelisch Glarus zu'M Psurchfründen.