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Juli und August 1728,
Dcbrcczin in Ungarn zu Wiederherstellung der durch eine FcucrSbrunst verzehrten Kirchen und Schulen IlWr"14) dem bejahrten und nicht mehr im Dienste stehenden ehemaligen französischen Pfarrer zu Christian-Erls^Asimont für 1727 und 1728 129 fl. — Appenzell entschuldigt sich, daß es dieses Jahr an keinen Licbesstc»^Theil nehmen könne. Bei 6 nimmt die Gabe für Fricdrichsthal Schaffhanscn >i<I i-ofoionckum, zu 9 will ^Gallen nur 69 fl. beitragen, 11, 12, 1? nehmen alle Gesandte ack iveommonck-inckum. 8 2 bis 14. 16. lSitcheS-^«.Zürich behält sich wiederum vor, wenn Glarus Ihm die Unterhaltungskosten für die ihm zngcthciltcn, vonaber verpflegten GalcrienS nicht ersehe, dieselben auf den übrigen Orten zu suchen. Glarus und die übrigen ^sandten, wie in vorigen Abschieden. 8 15. «I. Es werden Schreiben an die Könige von England, SctM^und Preußen, an den Landgrafen zu Hessen-Kassel und die Herren Generalstaaten zu schicken beschloßin welchen dieselben um die Wahrung der evangelisch-eidgenössischen Interessen bei dem Congressc zu Soiisi^ersucht werden. 8 17. t . Der außerordentliche Gesandte des Landgrafen von Hessen-Kassel, L. M. von ^bcrg, läßt seine Ankunft anzeigen und sein an die Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhanscn gerielP''Creditiv übergeben. Der an rhn geschickten Abordnung eröffnet er, daß er nur vor den Gesandten dieserStädte seine Präposition abzulegen wünsche. Von den vier Ncbcngcsandtcn dieser Städte, welche er zuauf der Treppe (dem Verlangen derselben gemäß) empfängt, wird er zur Audienz abgeholt und wünscht inProposition den evangelischen Eidgenossen Glück zu ihrer Sicherheit und namentlich zu der Gcwissensfttih^die sie genießen, und die sie der Nachwelt überliefern mögen; dem Landgrafen ist es angenehm, besondersgegenwärtiger Zeit, diese seine Zuneigung auszudrücken, wo die allerhöchsten Mächte die Bündnisse mit der ^gcnossenschaft „zu verewigen" trachten. Gegcncompliment von Seite der vier Städte. 8 18. f. Den ^wen König und Thurnciscn wird zu einer folgenden Auslage des zollikofcrischen Betbuchcs ein Privilegfür fünfzehn Jahre unter Ratificanonsvorbchalt und in der Meinung bewilligt, daß die Betreffenden dir ^bührcndcn Eremplare abführen. 8 19.
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnhcitcn:
Deutsche gemeine Vogtcien überhaupt.
Art. 56. Acccß von evangelisch Glarus zu den Pfarrpsrnnden.
Nnter.c freie Aemler.
Art. 79/Landschwibev. -
28Ä.
Jahrrechnung der die Grafschaft Baden und die untern freien Aemter regierenden Stä»^'
..',5 '. . 7 ,5 4. MjZ^Pugust 472S.. . . '. .
ITtaatsnrchi» Zitoick-I ?,
Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Hirzel; Salomon Hirzcli B ern. Hieronymus von Erlach; 3^""Rudolf Sinncr. Glarus. Johann Peter Zwicki; Joseph Anton Tschudi.
Zürich und Bern.
Von Seite Zürichs war dem Rud. Hedingcr von Rciilach von dem verfangenen Gute seiner .wirthin, Elisabeth Häuser von Hedingen, Abzug gefordert worden. Auf Berns Anfrage, ob der 1649 ^ ^beiden Orten errichtete Abzugsvcrtrag sich blvs auf die Bürger beiver Städte oder auch aus deren Untertha'ü"