Druckschrift 
7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
Seite
331
Einzelbild herunterladen
 

« Juli und August 1728. ZZ1

^urdcn sie an keinem Ort, als wo sie mitrcgiercnde seien, die Rcgierungssachen behandeln. Sie behalten sich^ Ratification ihrer gn. Herren und Obern vor. 8 2. e. Lucern legt in Folge der zu Solothurn gepflo-Besprechung wegen Einschließung der katholischen Eidgenossenschaft in den bevorstehenden Friedcns-u»d ^ SoissonS Entwürfe von Schreiben an den Papst, an den Kaiser, an die Könige von FrankreichSpanien, an den Cardinal Flcury und den Ambassador in Solothurn vor. Dieselben werden gut-lch^unige Expedition anempfohlen. 8 3. «R. Wegen des geistlichen Stipendiums zu Mai-^ cincm Brcmgartner zukommcil soll, sind Luccrn und die übrigen Orte außer Uri der Ansicht, daß

rey Bremgartcn und nicht der Landvogt die Alumnen ernennen soll, wie es seit 60 und mehr Jah-

bo» in Baden und Rappcrschwyl noch geschehe, jedoch mit dem Zusah, daß, falls kein Student

rcmgarten diesen Plah als Alumnus besehen könne, einer aus dem freien Amt andern Fremden solle vor-^ge» werden. Uri beharrt aus seiner lehtcö Jahr eröffneten Instruction und will daS Angehörte hintcr-^ z 4 < . Von dem Bischof von Basel überreicht dessen geheimer Rath, Hosrath und Hofkammerpräsidcnt,in ^ Freiherr von Ramschwag, ein Crcditiv und stellt mündlich das Ansuchen: 1) cS möchte der Bischof

^Vereinigung und den französischen Bund mit eingeschlossen werden; 2) der Stadt Biel möchte bei der"il, in welcher die Erbvcreinigung behandelt wird, der Beisih nicht gestattet, noch weniger eine zweifache^ ^ hchaft zugelassen werden. In Betreff des ersten Punctcs sind die Gesandten ohne Instruction und wollen denObern hinterbringen; den zweiten wollen sie in gemeinsamer Session ahnden. In diesem Sinne wird^chof geantwortet. § 5. f. In Folge der vom Ambassador zu Solothurn und seitdem in einem Schreiben^ pertei, Bereitwilligkeit zu Erneuerung deS Bündnisses, für welches einige reformierte One Geneigtheitjuschienen, finden die Gesandten für gut, dieses Geschäft nicht liegen zu lassen, sondern den Obrigkcirenlick wie man auf Gefallen der Hoheiten dahin sich vereinigt habe, daß Luccrn im Nanien säinmr-

katholjschcn Orte den Ambassador ersuchen sollte, in seinen gutmüthigcn Gedanken gegen die katholischeniu beharren. Unterdessen wird ein Danksagungsschrcibcn an denselben abgegeben. 8 6.

E 28».

Grenzen der evangelischen Städte und Orte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung

im Juli und August 1728.lDtaatsarchi» Mrich.Z

Gesandte: Müh Ihausen ist nicht vertreten.

Bet-, Fast-, Büß- und Danktag wird auf den 9. September angesetzt. 8 1. I». Steuern werden zu-' t) den beiden Pfarrern zu Gröncnbach und HcrbiShofen je 1l)l)fl.; 2) dem Pfarrer und Schulmeistersi^ .^schw-Erlang 130 st.; 3) der reformierten deutschen Gemeinde zu Mariakirch 2l)l) fl.; 4) der reformiertenTuh'Gemeinde daselbst 1l)l) st.; 5) Dem Pfarrer von Neu-Bärcnthal, als ein unentbehrliches Mittel zu seiner^ chienz, ZW fl . g) reformierten Gemeinden zu Fricdrichsthal und Karlsruhe je 1l)l) fl.; 7) den beidenUnd reformierten Gemeinden zu Baireuth und Wilhelmsdorf je IVö fl.; 8) den reformierten Kirchen-

tch - ^Üildicncrn in der Ehucpfalz 3<1v Thlr.; 9) fünf piemontcsischen und drei ungarischen Studenten 836 fl.;^iiis^ ^ beiden reformierten Gemeinden zu Speyer und Worms 1lX)fl.; 11) für die Reparatur des Kirch-^ Zu Wurmbcrg zum letzten Male 2<X)fl.; 12) der waldcnsischcn Gemeinde zu Palmbach und Mmschclbackund allemal 1()<) Thlr. (IXörtische Reparrition); 13) den Pfarrern und Professoren der Kirchen zu

42*