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Juli und August 1728.
Art. 9. Beeidigung von Beamten.„ 42. Amtsrechnungen.„ 73- ,,
„ 98. Landvogt.
„ 167. Huldigung.
„ 177. Marchensachen.
„ 179.
Art. 9. Beeidigung von Beamten.
„ 39. Anitsrechmmg.
, 96. Marchensachen.
, 165. Gcmeindegiiter.
„ 116. Polizeiliches.
„ 144. Judikatur: u. Competenzconflicte.
Art. 33. Amtsrechnung., 134. Judicatnr- u. Competenzconflicte
Art. 36. Amtsrechnnng.„ 87. Polizeiliches.
„ 95. Judicatnr- u. Competenzconflicte.
andgrafschaft Thurgau und RheinthArt. 17. Salzsache».
Landgrasjch aft Thurgau.Art. 256. Abzug.
251.
. 349. Judicatur- und Competenzsachen.352.
„ 353. „ „
443. „
„ 452. Justizsacheu.
R he int ha l.
Art. 157. Judicatur-u.Contpctenzconflicte.„ 165. Justizsachen.
„ 169. „ ,.
„ 176. „ „
„ 269. Zehntensachen.„ 221. Obrigkeitliche Lehen.
Grasschasl SarganS.
Art. 155. Justizsachen.
„ 216. Obrigkeitliche Lehen.
Obere sreic Aemter.
Art. 146. Lehensachen.
„ 165. Zehnten und Grundzinse.. 167.
a l.
Art. 453.„ 518.„ 549.597.669... 612.721.
Art. 253.261.„ 362.„ 469... 445.
Art. 212.„ 354.
Art. 176.„ 208.
Justizsachen.Leibeigenschast und Fall.Lehensachcn.
Stifte und Klöster.
Locales.
Rhein.Schissfahrt.Kriegswesen.Locales.
LocaleS.
Tavcrncnrccht und Ohmgtld.Personelles.
Art. 536. Zollsachen.
Lugg arus.
Art. 594. Personelles.
282.
Conferenzen der katholischen Orte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung
im Juli und August 1728.
^Staatsarchiv Lurrrn.1»
». In Folge der von Seite der Wallisergcsandten zu Solothnrn ausgesprochenen Bereitwilligkeit ^Bundcscrneuerung wird auf Lucerns Anzug beschlossen, der Republik Wallis die Erneuerung des BundesSeite der katholischen Orte förmlich anzutragen. § t. I». In Beziehung auf die Malstatt für die Regier"'^gcschäfte erklärt Lucerns Gesandtschast, daß sie den Befehl habe, dieselben zu Baden zu behandeln undnach Frauenfcld zu gehen, sondern eher wieder nach Hause zu reisen; es sei dieß auch nothwendig wege»^mit den Ambassadorcn zu verhandelnden und andrer Geschäfte; ja es sei sogar den Gesandten verboten, ^wegen andre Instructionen einzuholen. Katholisch Glarus, Frciburg und Solothurn stimmen ebenfalls^Baden. Die Gesandten von Uri und Schwyz sind instruiert, nur in Frauenfeld die Regicrungsgeschs^tractieren. Da sie aber sehen, daß Lucerns Gesandtschaft von ihrer Instruction nicht abgehen kann, " ^Uri, Schwyz, Untcrwalden und Zug eine besondere Eonfcrcnz und entschließen sich, in Erwägung der schlu" ^Folgen, welche eine Trennung nach sich ziehen könnte. Lucern zu Liebe und ohne Eonsequenz inbleiben, in der Hoffnung, daß die übrigen katholischen Orte, wenn man bis künftiges Jahr in Beziehu»ö^die Restitution nicht weitergekommen sein sollte, wieder mit ihnen nach Frauenfcld kommen werden; denn kl»'