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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juli und August 1726,

frei gewesen sei, sowie mich die östrcichischen Unterthancn in der Eidgenossenschaft, und cS nicht zu begrubsei, daß Oestrich zu derselben Zeit, in welcher cS eine Erweiterung der Erlwcreinigung verlange, auchZölle verlange; so möchte dicß dem Kaiser durch den Abgesandten vorgestellt werden; indessen möchte man beidürren Buchstaben der Erbvereinigung bleiben. Nachdem die zwölf übrigen Stände sich dahin auSgesproch^'daß die Eidgenossenschaft den von 1511 bis 1561 bezogenen Zoll kraft der Erbvcreinigung zu zahlen)»^gewesen und man seht einen den gegenwärtigen commercicllcn Verhältnissen aecommodierlen mäßigen TaNlerhalten suchen und die Gelegenheit zur Remcdur der Zollbefchwerdeu nicht vorbeigehen lassen müsse;ferner Zürich zuletzt aus einen nur für gewisse Zeit gültigen Tractat auf dem Fuße des TractatS von 165^getragen harte und auch dieser Autrag von den zwölf andern Orten zurückgewiesen worden, erklärt Zürich,Negotiarion nicht mehr fortsetzen zu können, sondern nur anzuhören und zu referieren. Die Comniissio» b-ihre Bcrathungcu fort, beschließt nach Anleitung des Abschieds vom Januar 1727, dem Abgesandten de>»genannten stockachischcn oder vvrderöstrcichischen oder breiSgauischen Tarif, wie selbiger 1725 rcdnciert wordc»-!übergeben, nach welchem die eidgenössischen Waarcn sowohl in den vorder- als oberöstreichischengehalten werden sollen. Gehe der Abgesandte darauf nicht ein, so sollen zu einem oberöstreichischen Zdlll^die jenem Abschiede (Lit. L) bcigegcbcneu Tarifierungcn vorgeschlagen, beiden aber der in dem breisgaui!^Tarif befindliche Anhang wegen der Zollsreihcit der Victualicn und andrer Dinge mit Beifügung derservatioucn und Declaratiouen (Lit, ll). Zugleich werden auch Rcclamationen wegen deö Zolls Z»nobbio und Geißatt eingegeben. Der Abgesandte weist den ihm übergebencn breiSgauischen rcdueicrtcn ^zurück, verlangt dafür denjenigen von 1727, mit der Erklärung daß alle Eomestibilicn, welche in der Eidgc»^,schaft und in östrcichischen Landen wachsen, zollfrei sein sollen. Endlich entschließt sich die Tagsatzung, 'VUltimatum zwei Tarife zu übermitteln, den reduciertcu breiSgauischen für Vvrderöstreich und daS Projeckoberöstreichischen von 1727 in der Meinung, daß die Waaren, so durch Obervstrcich gehen, nach der ^östreichischcn, diejenigen, welche durch Vorderöstrcich gehen, nach der rcdueierten breiSgauischen verzollt n'cksollen. Der Abgesandte stellt dagegen einen von ihm entworfenen Tarif der Tagsatzung zu; cS wird aber dK' .nicht eingetreten. Endlich erklärt er, er »verde die beiden ihm zugestellten Tarife dem Kaiser vorlegen u»dGeschäft recommendicrcn in der Hoffnung, daß über die zwei andern Punete der Einschluß der Tagbst ^günstig ausfallen werde. Auf die Reelamativn wegen des Zolls zu Geißau antwortet der Abgesandte, d»l^in oder durch die oberöstreichischen Lande gehenden Güter einmal den Zoll zahlen müffcu, und däß aufherauskomme, ob sie ihn zu Geißau oder anderöwo zahlen; über den Zoll zu Canobbio werde besonder^ ^handelt werden. Der Gras macht gegen die ihm vorgelegten Reservationen und Declaratiouen AbändG^Vorschläge. Da sich daraus ergicbt, daß er nicht den reduciertcu vorderöstreichischcn Tarif, sondern den,bisher in Hebung gewesen, ock leooiinuvnckaiukum übernehinen will, auch namentlich hinsichtlich der Recipro^in seinen Gegenanträgen mancherlei Bedenken vorkommen, so wird ihm erklärt, daß man von dem ih"'stellten Tarif und den Deklarationen und Reservationen nicht abgehen könne. Endlich nimmt derin der Hoffnung an, daß in Beziehung auf die beiden andern Puncle eine befriedigende Antwort erfolge,Gejandtschaft nimmt die ganze Verhandlung ->«> ivlbioixlum. 8 -1. t . In Bezug auf dastreueund dieNon-Offension" lassen cS die Gesandten bei der dem Abt Blasius 27, November 1726 zugMAntwort bewenden. In Beziehung auf den zu errichtenden SccuritätSdisrrict von Brcgcnz rhcinabwärtSHcitcrSheftncr-Bach und zwei bis drei Meilen landeinwärts verlangt man vom Grafen Erläuterung^»- ^derselbe aber in das Wie sich nicht einlassen null, bevor die Gesandten über die Frage, ob sie dazu cottft»"