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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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327
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Juli und August 1728. Z27

^'tervvgt wird dcm Graf notificicrt, daß sich dic Gesandten versehen, daß der Deputation gleiche Ehre, wie' ^ dessen Vorgänger werde erwiesen werden, und zwar so, daß dieselbe unten an der Treppe werde empfangen^rden. Nachdem dieß zugesagt worden, wird der Abgesandte auf das Rathhaus abgeholt und spricht in^"erProposition" daS Wohlwollen dcS Kaisers gegen die Eidgenossenschaft aus, gicbt als Grund seiner^'"dung den Wunsch deS Kaisers zu erkennen, das crbvcreinigte nachbarliche Einvcrständniß wieder herzustellen,^ beiderseits lautgewordcnen Beschwerden genau zu untersuchen und nach dcm Buchstaben deS Bündnissesbcjeitigen, namentlich den dicNon-Offcnsion" und dasgetreue Aussehen" betreffenden Artikelmit Wcrk-^'igkeit ganz deutlich zu befestigen". Darauf wird der Abgesandte in seine Wohnung zurückbegleitet. Später^likbewch von Seite der früher genannten Deputation. Auf den Wunsch dcö Grafen, die Geschäfte in FormConfereuz zu jbchandcln, wird ebenderselben Deputation der Auftrag zur Unterhandlung gegeben. 8 3.'Es wird beschlossen, zuerst dic Zollgeschäfte zu behandeln. Zürich eröffnet seine Instruction dahin, daß ihm^ Art, wie das Zeitgeschäft bisher betrieben worden, bedenklich vorkomme; es insistiert darauf, daß die Eid-^Isenschafl von den so lange dauernden Zollbcschwcrdcn befreit und in den Stand gesetzt werde, in welchem^vvir 15Zi bis 1561, von 1664 bis 1693 und vermittelst Kaiser Leopolds crtheiltcr Deklaration von 1701^7 gewesen sei. Dic übrigen Orte finden, daß man in Kraft der Erbvcreinigung dem Kaiser einen Zollbig sei, lind daß selbst die Vorfahren sich dessen nicht geweigert hätten. Die Frage sei jetzt, wie derselbeZurichten sei, da dic jetzigen eommerciellcn Verhältnisse anders seien, als von 1511 bis 1561, und wieden günstigen Anlaß, die schon so oft verlangte Rcmedur jetzt zu erhalten, benützcn wolle. Es wird bc-drn, durch eine Commission von Abgesandten eine Antwort auf die im November 1726 dcm Plcnipotcn-^ "'d eingegebene Deklaration zu verlangen. Der Graf aber erklärt, daß er beauftragt sei, über drei Punctc' unterhandeln: 1) über das in der Erbvcreinigung stipulierte treue Aufsehen, 2) über den Puncr <I<z non ollvn-^ den Zöllen. Den ersten Punct verstehe er dahin, daß das treue Aufsehen thätlich sein, und daßEccuritätsdistriet errichtet werden soll, welcher sich von Brcgenz bis »ach Stcincnstatt etliche Stunden untcr-^ Vascl in dic Länge und ungefähr drei Meilen in die Breite erstrecke. Der zweite Punct, «lo nun ollen-sich ^f alle dermalen von dem Kaiser besessenen und ferner noch zu acquirierenden Lande ausdehnen.^ Zölle wegen, welches der am wcnigstcn wichtige Punct sei, wolle man das Billige verabreden. Auf dasder Tagsatzung will der PlcnipotcntiariuS dic Zölle zuerst behandeln und verlangt MitthcilungJanuar 1727 entworfenen Tarifs. Nachdem die Commission nochmals vergebens auf Beantwortung des, "chciw hg,, 1726 gedrungen und Zürichs Gesandte vor der Herausgabe des Tarifs gewarnt haben, da man hie-i >. der Zollfrciheit, der einzigen Frucht der Erbvcreinigung verlustig mache, wird nach Verwerfung der vom^f^chcn Abgeordneten angesprochenen Rcciprocativn beschlossen, nochmals von demselben eine schriftliche Antwort^ ^ Erklärung von 1726 zu verlangen, und zweitens ihn zu bitten, die Eidgenossenschaft in Kraft des^ kaiserlichen Dcclaration von 1701 bei dem, was die Erbvereinigung vermöge und^ 1561 in Hebung gewesen, verbleiben zu lassen. Der Abgesandte verweigert wiederum die vcr-v^^Antwort, beruft sich auf seineProposition" und dringt auf Mitthcilung und Berathung des TarifsObgleich nun Zürich nochmals gegen Herausgabe desselben sich erhebt, wird eine Commission nicder-^'^Iche den vom Abt von St. Blasien im September 1726 zu Klingnau eingegebenen ProjcctSvertrag^ll^^Hungen zu Grunde legt und ein von der Gesammtsitzung zu ratificiercndes Gritachten vorlegt. Inzwischenb^hi» Gesandtschaft in Folge von zwei abgehaltenen Raths- und Bürgervcrsammlungen neue Instruction,

' Mutend: da dic Eidgcnosscnschgft jewcilcn bis auf wenige Zeit von dergleichen Zöllen Oestreich gegenüber