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Juli und August 1728.
281.
Gemeineldgenössische Tagsatzung.
Vadcn, 5. Juli bis 4. August 1728.
IStaatSarchiv Zürich.I
Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Hirzel, Bürgermeister; Salomen Hirzel, Statthalter. Bern.nhmuö von Erlach, Ritter des königlich-preußischen schwarzen Adlerordenö, Schultheiß; Johann Rudolf Si»»^Scckelmeister deutscher Lande und des Raths. Lucern. Johann Joseph Dürlcr, Schultheiß; Franz Platts-Schumacher, Scckelmeister und des Raths. Uri. Sebastian Crivclli, Landammann; Franz Anton Sch'"^Alt-Landammann und Landöfändrich. Schwhz. Gilg Christoph Schorno, Ritter, Landammann; FranzWeber, Alt-Landammann. Obwalden. Johann Wolfgang von Flüe, Landvogt, Landsfändrich und des Ral^'Marquard Anton Stockmann, Landsbauherr. Nidwalden. Johann Melchior Lussi, Landammann. 6'^LcontiuS Anton Weber, Landvogt; Christoph Andermatt, Ammann. Glaruö. Johann Peter Zwicki,ammann; Joseph Anton Tschudi, Statthalter. Basel. Andreas Burckhardt, Bürgermeister; Christophdes Raths. Frciburg. Tobias Gottrau, Rathsherr; Peter Walthard Küenli, Scckelmeister. Sololhur"'Johann Wilhelm Joseph Sury von Steinbruck, Schultheiß; Peter Joseph Baron von Bescnval, Scckelmcll^'Schaffhausen. Kaspar Murbach, Statthalter; Melaus Wüschcr, Seckclmcistcr. Appcnzcll-Jnncrrl^'den. Hans Marlin Ghger, Ritter, Landammann und Pannerhcrr. Außerrhodcn. Lorenz Tanncr,ammann und Pannerhcrr. Abt St. Gallen. Joseph Anton Püntiner von Braunbcrg, Landshofmcistcrdes geheimen Raths. 'Stadt St. Gallen. Christoph Hochrütincr, .1. II. !>., Bürgermeister. Biel.
Hain Scholl, Bürgermeister; David Lambelet, Fähndrich.
Eidgenössische Begrüßung. 8 1. I». In Beziehung auf daS Münzwesen und zwar 1) wesstNwünschbaren Conformität in der Valutierung, 2) wegen der unprobchaltigen Reichs- und andrer ^ ^3) wegen des Nachthcils, welcher dem Publicum durch die von Particularcn übernommene Admodiatio»MünzcnS entsteht, wird von der Mehrheit der Orte gut befunden: 1) eS möchte eine Zusammenkunst g"I"werden, um zu untersuchen, wie weit dem Langenthaler-Abschied könne abgehalten werden; die Orte »"' ^ihre Ansichten darüber Zürich berichten. Die Gesandten von Uri, Schwhz, Untcrwalden und Zug, ohnereferieren. 2) ES soll daS wegen der unprobchaltigen Reicks- und andrer Münzen errichtete Mandat neucrdu'i!in den gemeinen Herrschaften publicicrt und streng ereguiert werden; demselben' sind beizufügen die PruttingWalliscr- und Haldenstcincr-Münzen. 3) Es soll keinem Eidgenossen erlaubt sein, fremde Admvdiationcn .nehmen. 8 2. v. Auf die Anzeige Zürichs, daß der kaiserliche Abgesandte, Graf von Rcichenstcin, seineangezeigt habe und seine Proposition zu halten wünsche, »Verden der Landvogt und der Untervogt von ^zu ihm abgeschickt, um ihn vorläufig zu becomplimcnticrcn und ihm die Wahl der Zeit zur Haltung dieser ckPosition zu überlassen. Der Gras spricht die Hoffnung auS, daß er als geheimer Rath wie ein Minister er ^Ranges »verde behandelt »verde»,. Nach Erdaucrung der Crcditivc aber wird er als Minister zweitenangesehen, und man beschließt, ihn, wie seinen Vorgänger, durch acht Ncbcngesandte (von Zürich, Luccr»,Schwhz, Zug, Basel, Schaffhauscn und Abt St. Gallen) und zwei Beamte in die SitzungES wird 'ihm der Titel: „Hochwohlgcborener Herr Graf, Jhro Kaiserlicher und Königlicher Katlchlck^„Majestät hochansehnlichcr Herr Abgesandter," im Contcrt: „Jhro Ercellenz" gegeben. Durch den Landvogl