Druckschrift 
2 (1801)
Entstehung
Seite
29
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29Ruhe gestört wird. Aber die gesetzgebende Versammlungwar noch nicht zu dieser Einsicht gelangt. 1)Unruhen zu Pamiers, den 14. Nov. 1791.Die Stadt Pamiers, fünf Meilen von Mirepoux im De-partement der Arriege, hatte in den ehemaligen Religions-unruhen sehr oft und viel gelitten. Diesmal fand daselbstnur eine kurze Bewegung Statt. Man schritt zur Wahl ei-ner neuen Munizipalität: mehrere Nationalgarden mischtensich unter die Versammlung. Sie waren unbewaffnet, aberin ihrer Uniform; sie wurden deshalb fortgewiesen. EinigeSprudelköpfe giengen weiter und verfolgten sie mit Stein-würfen. Verschiedene Personen wurden dadurch hart ver-wundet; einer starb an den Folgen.1) Freiheit der Religion und des Gottesdienstes muß allerdingsin jedem wohlgeordneten Lande herrschen; aber Religion undStaat stehen demohnerachtet in einem sehr genauen Verhalt-niß. Ohne Religion kann einmal kein Staat bestehen.Die Regierung kann und ſoll ſich aber mit derſelben nichtunmittelbar befassen; es muß deswegen einen Stand geben,der für dies wichtige Bedürfniß sorgt. Ihn, der auf die edel-sten und göttlichsten Kräfte im Menschen, hinwirkt, mit Bän-kelsängern und Seiltänzern zusammen zu stellen, ist wenigstens unanständig. Freilich hätte die Nationalversammlungam besten gethan, wenn sie von den Priestern keinen andernEid gefordert hatte als den, welchen sämmtliche Staatsbürgerleisteten.Der Uebers.