Druckschrift 
2 (1801)
Entstehung
Seite
28
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2auf sie eindrigen. Einer der Erstern wird niedergestreckt.Jetzt geschieht der Angriff von allen Seiten; das Blut fließtVier Personen werden tödtlich verwundet; das Kriegsgesetzwird verkündet; viele Aufrührer werden verhaftet. Manfindet bei mehreren von ihnen Entwürfe zu Verschwörun-gen u. s. w.Die Departements=Verwaltung hielt sich, bis auf eineinziges Mitglied, ganz neutral.Die Munizipalität, welche ganz einstimmig zu Werkegieng, fand es für nöthig, bei dieser Gelegenheit und nachdem Muster der Nationalversammlung, einen Aufsichtsaus-schuß zu ernennen. Auf die Weise entstanden nach undnach in Frankreich jene zahllosen Revolutionsausschüsse, dieunser Vaterland mit Blut bedeckt haben.Der Ausschuß zu Caen beurkundete sein Daseyn durchdie Verhaftung von zwei und achtzig Personen.Der gesetzgebende Körper hatte dieser und allen ähn-lichen Ausschweifungen vorbeugen können. Wie schön undwie leicht wär es für unsere Gesetzgeber gewesen, gleichbei dem Anfang ihrer Sitzung, unumschränkte Religionsfrei-heit zu dekretiren. Immerhin konnten dann die Ruhestörernach den Gesetzen bestraft werden; aber nicht in der Eigenschaft als geschworne oder ungeschworne Priester, sondernals schlechte, schädliche Bürger. Die gesunde Politik hatmit der Religion gar nichts gemein. Ein Priester ist, inden Augen weiser Gesetzgeber, nichts anderes als jeder son-stige Bürger; auch läßt man den Tänkelsänger, läßt manden Seiltänzer einen Eid schwören. Jeder kann seine Fähig-keiten so gut anwenden, als er es versteht; wofern nur dieSitten dadurch nicht verdorben werden, und die öffentliche