Juli und August l7l3.
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Äahrrechmlng der die Grafschaft Baden und die untern freien Aemter regierenden Stände.
Frauenfeld und Baden, ll. Juli bis 16. August 171S.l^taatSarctiiv Miricti.,
Gesandte: Zürich. Johann Jakob Eschcr; Johann Heinrich Hirzcl. Bern. Samuel Frisching; Chri-Steiger. GlaruS. Johann Heinrich Zwicki; Joseph Ulrich Tschudi.
Zürich und Bern.
Bei voraussichtlich bald erfolgender Ratification des Friedens von Seite des Abts von St. Gallenfolgende Maßregeln unter RatificationSvorbchalt beschlossen: 1) die Unterthancn in den Stist-sanetgal-H )en Landen sotten bei Besitznahme deS Klosters durch den Abt oder dessen Anwälte ihrer bisherigen EideS-^ llei» entlassen werden; 2) daS Manifest der Entlassung soll an ebendemselben Tage überall öffentlich verlesen^'rden; 3) an dein im Manifest bestimmten Tage sollen die Landvögtc, die übrigen Beamten und diein Garnison liegende Mannschaft abziehen; 4) konnten dem Abte gegen Empsangschein übergeben werdenu» Kloster St. Gallen und in der Pfalz zu Wyl sich befindende HauSrath, die daselbst angetroffenen Docu«'^lle und Früchte sammt den in den Rechnungen ausgesetzten Restanzcn; doch sollen die Landvögtc vorher alleHaben bis auf den Tag der Räumung des Landes davon abziehen, „auch etwan aus armen, sonderlich''^'angclhchou Leuten stehende Erstanzcn durchstreichen." 5) In Beziehung auf daS Toggcnburg wird beschlossen,A' Landammann Nabholz und Landvogt Hackbrett sogleich nach Ratification des Friedens vor gcsammtcnEbrach treten, die nöthigen Vorstellungen machen, 2l)<) bis 300 Ercmplarc deS FriedcnStractatcS vertheilen"die Landlcute zu williger Leistung der Pflichtigen Huldigung ohne dermalige Beschwerung deS „Land-^)te»s verleiten" sollen; ferner daß sie, in sofern der Abt eS verlange, im Namen beider Stände der Hul-beizuwohnen haben. 6) Nach erfolgter Ratification des TractatS durch den Abt lind Billigung obigeraßregcl» durch die Stände soll Landammann Nabholz mit Canzler Püntiner sich sogleich über deren Erccu-dciprechrn, 8 29. I». Dem Commandantcn der Garnison zu Rorschach, de Morsier, wirb die Weisungcr den Befehl zum Abzug erhalte, die seiner Zeit von Zürich ihm zu crtheilende Marschrouteund die noch übrige Munition einstweilen nach Zürich zu schaffen. 8 30. «». Alls ein Schreiben^ Landraths in Toggenburg des Inhalts, daß er in der Streitsache zwischen Oberst-Lieutenant Eucnz und"rvn Fidrl von Thum trotz dem durch den Landvogt von St. Gallen erfolgten Spruche beide Parteien vor^ und Ellenz nach der im Lande gebräuchlichen Schätzung zu der Zahlung zu verhelfen gesinnt sei, wird^ schreiben an den Landrath abgeschickt, denselben von seinem Vorhaben unter gegenwärtigen Umständen abzu-Pu""" ^ ^ Aus dcit Wunsch Zürichs, daß Bern die noch ausstehenden unstreitigen „Vorsatzansordcrun-! Auichtigr» und die Differenzen liquidieren mochte, kommt man, da Berns Gesandtschast jetzt nicht dafür^ Giert ist, übcrcin, daß Zürich eine Confcrenz zur Bereinigung dieses Geschäftes ausschreiben soll. 8 32.tzv ^öffnet, daß eS Bericht erhalten habe, daß die sogenannten neutralen Orte künftigen September einedlir'-j Ölten ausschreiben wollen, wo von Wiederherstellung der eidgenössischen Harmonie vermuthlich
^ Restitution der durch den Aaraucr-Friedcn erhaltenen Lande und Abänderung des LandSfricdcnS gciprochensollte. Es wünscht, man möchte durch Vermittlung deS Landammanns Ztvicki und der Gesandten voir
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