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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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zurückgekehrt, beharren' aber in ihrer Halsstarrigkeit und herführen noch die gehorsam Gebliebenen/" Dt/sandten sprechen den Rath und nöthigcttfallS die Hülfe der übrigdst evangelischen Orte au. Diese drücken ihrBedauern aus und-versichern Schaffhansen der von dsti Bünden cknd der Neligionsgcmcistschäst in 'solchdstlen geforderten Hülfe, wünschen aber, eS mochten gütliche Mittel dem Ernst und der Ercclition vorgezo.st!'werden', Schaffhausen möchte durch eine Abordnung dem'fürstlich-schwarzenbergischen Obbränit bin nöthigc Mformatwn crthcilen und Vorstellungen machen lassen, die Schreiben deS Kaisers und dieses Oberamtes chttNbictigft und in geziemender Form beantworten und an den Fürsten von Schwarzenberg selbst nochmals'schreiben«8 2t. i». Basel verlangt ein Privilegium für die bei den Gebrüdern Emanucl und Johann Rudolf Thurnciss'in Basel unter der Presse befindlicheBiblia, das ist die ganze heilige Schrift u. s. w.", herausgegeben dM<bFriedrich Battier und Theodor Gernler. Die Gesandten wollen bei ihren Obern auf ein Privilegium für zwa^zig Jahre antragen und den Entschluß an-Zürich einschicken. 8 2Li ' '' '

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Conserenzen der katholischen Orte wahrend der Iahrrechnungötagsatzung zu

Franuenfeld im Juli 1718.

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Z^taatjarchiv Lucer».«

Es nehmen an dieser Konferenz die Gesandtschaften der V katholischen Orte und die von GlaruSAppenzell-Jnnerrhoden Theil. . /iffuNS n'-' /u-iucke./i

»». In Beziehung auf das Viehtreibest über dm Berg und das Nachkaufcn wird eine Uebercinstimniu^unter den katholischen Orten gewünscht. Es werden verschiedene Vorschläge vorgebracht. Luccrn schlägt v»bdaß de» eidgenössischen Käufern erlaubt sein soll, Vieh zu kaufen und über den Berg zu treiben bis Martinaber nicht länger, welschen hingegen und fremden das ganze Jahr. Schwpz will nach Martini es Alls'verbieten, Zug nach Nicolai. Endlich vereinigt man sich dahin, da Zürich, Bern, evangelisch GläruS ncbl'Bünden bei dieser Sache auch interessiert sind/dieselbe in allgemeiner Session zur Sprache zu bringen, sI». Schwyz trägt darauf an, daß wegen ver schon mehrere Jahre ausgebliebenen Pensionen und Stipendst"von Seite des savoyischcn, jetzt sieilianischcn, Hofes ein'gemeinsames Schreiben an den betreffenden Hof^erlassen werden. GlaruS stimmt bei. Von Guardihauptmanst Schmid erfährt man, daß der Hof geneigt ^von 17l8 an wieder zu zahlen, für das Fmhcrc Macht er wenig Hoffnung. Die Sache wird <-uI rokoi-enll^genommen. 8 8. « . Nidwaldcn wünscht zu wissen, ob und waS nian in Beziehung auf den Abbecke Giuli^zu thun gesonnen sei. Gkarus erklärt, nichts bezahlen zu wollen. Die Sache wiöd »<l rosstronckum genommen. i> ^

Man scbc auch im Absclmitlc .stvrscbasUianqclcqi'tthcktcn:

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Lau oqrazscha st TI)ur>ia».

Art. 107. LtindcintMann.' Art. 3W. Jndicatur->i eiompctenzsachcn. Art. 002. Stiste und Klbflcr.

. 121,,.zQuartierhanpttmte n.Auzischnssc., 10y> «728. Lorylep. . ?

' ^ . .Gr^is/chastSaggq,j« ^ . «>'. «h ^

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Ob xr^srshe Axmter. . - - « « 'Art. 57. Landschrcibcr.

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