134 Juli und August 1718.
Basel und Schaffhausen diese Konferenz abzustellen trachten. Zürichs Gesandtschast ist ohne Instructionwird von der berncrischen ersucht, sich Instruction geben zu lassen. „Nach deren Erhalt folglich die mchrck„Nachricht gut befundenen Orten eingenommen und darüber die dienlich erachteten Gegcnrcpräsentationcn von Sei^„l. Stands Bern Ehrengesandtcn eröffnet worden, wie die sämmtlichcu Herren Ehrengesandten ihren Behörde„zu referieren wohl wissen werden." 8 3-1. 1'. Die Rechnungen über die Unterstützungen, welche den vonfranzösischen Galeeren erledigten Glaubensbrüdern von 1713 bis 1718 gereicht worden, werden ins Reine istbracht; die noch im Rückstand befindlichen Orte soll ZMch mahnen. Berit ist aber nicht gesonnen, an daö Lösegelddaö dieses Jahr von Zürich an sechs von den Galeeren Desertierte abgeweicht worden, etwas zu contribuicrcn. 8 ^x. Zürich wünscht, daß zu Bremgarten wegen dessen bedenklicher Lage aus Auftrag beider Stände jemalsvielleicht der Landvogt, sich beständig aufhalte, um die DcmarchcS der Bürgerschaft daselbst und der bcnaä?barten katholischen Orte zu beobachten. Bern nimmt den Anzug ml rokereuckum. 8 36. I». Zürich ctöff»^daß seine Handels - und Kauflcute sich nochmals über Erhöhung der Zölle längs der Aare beschweren. Äer»glaubt, die Bache sei bei vorjähriger Jahrrechnung durch Vorweisung der alten Täriffa an Basel zu Hände»der interessierten Stände abgethan, und will Zürich, insofern eS dieselbe nicht kenne, ebenfalls eine so^'zustellen. Z 38.
Zürich, Bern und evangelisch GlaruS.
». Glarus ersucht die beiden Stände mündlich, wie eS die andern evangelischen Stände schriftlich ang^gangen hatte, um ein in gemein-evangelischem Namen auszufertigendes Empfehlungsschreiben für seinen Landmann Schmid an den Regenten von Frankreich. Das Ansuchen wird den Obrigkeiten empfohlen. 8 11.
Zürich und Glarus.
Zt.. Auf den Wunsch Zürichs, daß aus Mittel gesonnen werden möchte, wie bei einer etwa wiederfindenden Vacanz der Pfarrpfründe Rußikon unanständige Mißbräuche, wie sie schon mehrmals bei solcheAnlässen vorgekommen seien, abgestellt werden können, spricht Glarus seilte Bereitwilligkeit aus und willSchwyz wegen dessen an der Collatur ihm zukommenden Antheils darüber verhandeln. 8 15. I. Zürich wicvtdholt das Begehren, daß Rathshcrr Wyß zur Bezahlung deö noch ausstehenden Pserdezollö von Glarus awsihalten werden möchte. Glarus referiert. 8 16. i»i. In Beziehung auf daö streitige Wcggcld verlangt Zür^'üt seiner Angehörigen Namen, daß das bis dahin zu Wesen bezahlte Weggcld entweder sgmmethaft zu Wcsi^oder die Hälfte zu Wesen und die andere Hälfte zu Bitten genommen werde, nicht aber an beiden Orten ^ganze. Glarus erwidert, daß dieses Weggeld nach alter Ordnung eingenommeil werde, wie die Seckelbüä)^es beweisen. 8 17. i». Glarus wünscht, daß Zürich die in Aussicht gestellte „Verehrung" an die Kosten ^Erneuerung und Sichcrstellung der Zicgclbrückc verabfolgen möchte. Zürich erklärt, daß eS diese Verehr»^bereits würde verabfolgt haben, wenn nicht verlautet hätte, daß die Brücke noch nicht in völlig sichcrm Sta»^sich befinde; eS referiert. § 18.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclegcnheitcn:
Deutsche gemeine Vogteicn überhaupt.
Art. 21. Justizsachcu. ' Art. 19. Kircheitsachcn
L an d g r a f s ch a st T h n r g a u.
Art. IM. Landammann. Art. 726. Localis.
,, 388. Judicatnr-und Competenzsachcn. „ 730. „
Ah eint hat.
Art. 123. Locales.