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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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142 September 1717.

tagny, dem Cur«'- von Dompierre-le-grand und dem Prädicanten von Ressudens wegen cincö Zehntens zu TMwerden drei Vermittler bezeichnet. 8 3t). v. Um eine zwischen der Gemeinde Trey und dem Rachöhcrrn vonForel waltende JurisdictionS- und Territvrialstreitigkeit zu vermitteln, sollen von beiden Ständen Mittelsmännererwählt werden. Bern bezeichnet den Commissarius Lcrber. 8 31. t. Die Obercommissarien werden beauf-tragt, einen zwischen dem Zchntenbestcher Guisa» und den Zehntcnbcstehern zu Port Alban wegen des zum SchloßWifliSburg gehörigen Zehntens zu Delley waltenden Streit zu vergleichen. 8 32. K. Die Bereinigung derpctcrlingischen Zehnten zu Blissv, St. Anbin und Agilen? wird gut geheißen lind der Auftrag gegeben, dieMarcheu nach dem vorgelegten Plane ausMolicresteinen" zu setzen. 8 33. I». Cinc aus Anlaß dieser Be-reinigung mit Frciburg entstandene Jurisdietionsstreitigkeit werden die beiden Cvmmissarien zu vergleichen be-auftragt. 8 34. j. Der Obercommissarius Vonderweid lvird bealiftragr, damit die Renovation dcö zum An»Paycrne gehörigen Zehntens zu Gros-Bvuz hinler Vlvntagnp in Nichtigkeit komme, über die ihm zugestellteInformation und den Plan endlich Antwort zu geben. 8 35. It.» Auf die künftige grandsvnische Conscrc»!wird auch die Entscheidung über die von einigen Partieularen angesprochene.Freiheit von dem Vallonzehntc»verwiesen, welcher dem Stande Bern und den Religiösen zu Stäfis zusteht. 8 36. I. Auf das Anstichen Bernd,daß Freibutg feine Güter und Reben hinter Corseaur erkennen und deswegen die Gefälle entrichten lassen odereinen Tausch treffen möchte, wird den Obcreommissaricn aufgetragen, Vorschläge zu versuchen; sollten dieselbe»nichtangehen", so sei jemand zu dieser Recvnnaissance zu procuricrcn. 8 37. »». Das Resultat der pctcr-lingischen Zehntenliquidation wird gut geheißen. 8 38. i». Freiburg führt Beschwerde, daß von denen vo»Maracon dem von seinem Schlosse Rüc bisher ruhig besessenen sogenannten Esscrtes-Zehnten am Orte genanntCharbonnicre-a-Caillet Eintrag geschehe. 8 39. «». Ferner beschwert sich Frciburg, daß die von Chavanncöals Zchntbestcher des AmtS Moudon an dem dem Schlosse Nüe mit Herrn Frvssard zu Moudon zugehörige»Chesalles-Zehnten einige Jucharten ansprechen. Den Obercommissarien lvird der Auftrag gegeben die beide»letzten Puncte in Richtigkeit zu bringen. 8 40. I». Freiburg erbietet sich, die von Seite Berns vor 25 Jahre»hinter St. Aubin erkauften Lehen und Bvdenzinse, welche cS ihm in einem Schreiben von 1713 überlassen, 1»vergüten. Bern hält sich nicht mehr verpflichtet zur Heransgabe, versteht sich aber zu einem Tausche gcgc»aildre in bernerischer Botmäßigkeit gelegene. Die beidseitigen Commissarien erhalten den Auftrag,'ein Projektzu entwerfen. 8 47. «>. Die bcrncrische Gesandtschaft beschwert sich, daß der Landvogt auf Rüc ihrem berneri-schcn Untcrthan, Lotier vo» Milden, einen Proccß intendiert und ihn in Kosten versetzt habe, weil er, als eS Mit-tag läutete, das Haupt nicht entblößt hätte, was dem Vertrag in Betreff der Feiertage zuwiderlaufe, nathwelchem die bcrncrischen Unterthancn im Frciburgische», die freiburgischc» im Bernerischcn der Religionsge-bräuchc halber ganz ungehindert handeln lind wandeln können. Die frciburgische Gesandtschaft aber envidert,daß Lotier überdies?ihre Religion dcspectiert" habe, befiehlt aber dem 'Landvogt auf ein Vorschreiben von Ber»,vom Processi' abzustehen. Wenn aber Lotier sich nicht zufrieden gebe; so werde Frciburg ihm Justiz verschaffe»-8 49. i'. Freiburg führt Beschwerde, daß Bern von den früher Herrn von Marnand übcrgcbencn Lehen hinterChatcl-St.-Dcnis sich das Afterlchcn vorbehalten habe, was sich hinter einem fremden Souvcrain nicht th»»lasse. Bern erwidert, daß das kein Franc-a-Laud, sondern ein von dem Priorat Lutry hcrkvinmendcs Edel-lehcn sei,deßhalb das Priorat dem Bischof von Lausanne von diesem Qucrnct prästiert, wessen einfältigLehen Herr von Marnand mit Vorbehalt des Afterlchcns vertauscht, von diesem dem Herrn Gcnilliat über-leben, davon das Lob wirklich entrichtet, von diesem aber dem Stalid Freiburg übergeben worden," wora»^hervorgehe, daß Bern allein das Afterlchcn mit Hingebung des gemeinen LehenS behalten habe. Der frcibur-