November 1717. 143
tzsschcn Gesandtschast wird aus ihr Verlangen das Qncrnet mitgetheilt. 8 51. >». Um einen zwischen dem AmteQueens bei Villard-Bramard und Villarzcl einerseits und dem Amte und der Stadt Romont andrerseits walten-den JürisdietionS- und Territorialstreit von der March des CroisettcS bis zu der March deS Wachtfeuers hinterRomont beizulegen, werden' von beiden Ständen je ein Abgeordneter gewählt, welche den Landvögtcn und^bercommissarien beigegeben werden. Namentlich sollen die Schriften im Schlosse LuccnS zu Nathe gezogenwerden. § 52. 4. Die Behandlung der rückständigen Angelegenheiten wird auf die auf den 3. November nach^eandson angesetzte-Confercnz verwiesen. Neuenbürg soll eingeladen werden, den 8. November sich durch Ab-geordnete zur AuSmarchung gegen Val-TravcrS und Corlstcr vertreten zu lassen.'8 55.
Man sehe auch in dem Abschnitte HcnfchaftSaUAclcacnbciten:
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Art. 866 bis 878.
II».
Confcrenz von Bern und Freiburg.
Grand so», 5. bis 19. November 1717.
IDtaatSarchiv Rcrn.1
Gesandte: Bern. Christoph Steiger, Seckclmcistcr welscher Lande; Johann Anton Tillicr, Vcnner,eede des täglichen Raths. Frciburg. Franz NielauS Fcgeli, Seckclmcistcr; HanS Niclaus Grisct, genanntden Forcl, Alt-Zcughcrr, beide des täglichen Raths.
Bern sollicitiert nochmals die Lignidation seiner petcrlingischcn in der freiburgischen Botmäßigkeit zurvs-Bouz, AgnenS, Ballon, GlettcrcnS und andern Orten gelegenen Zehnten. Der Obcrcommissariuö Von-derweid erklärt, daß er in den Archiven noch keine Instrumente habe finden können. Es werden fernere Untcr-"chnngcu in den Archiven und bei den Particularen angeordnet. 8 31). I». Bern fordert Frciburg auf, dieNamentlich schon vor dreißig Jahren erhaltenen bvceardischcn Güter in dem Ryffthal hinter Corsier recognoS-^en zu und die davon schuldigen Gefälle zu bezahlen-, sowie auch, daß mehrere srciburgischc Unter-
nien dasselbe thun sollen. Frciburg erwidert, daß cS sich zu keiner Bezahlung verstehen könne, so lange es"nr die Proprietät aequiriert habe und „die Usufructnaria noch im Leben" seien, macht sich aber anheischig, etwa„Portcur de fies" zu' stabileren und die LehenScrkanntniß präslicrcu zu lassen. Der übrigen Güter freibur-g'^cher Untcrthanen halber wird darauf verwiesen, daß die Lehcnsgerechtigkcit auf denselben 1665 tauschweiseNitriert worden. 8 31. e. Frei bürg stellt an Bern noch eine Anforderung in Folge eines Tausches von 1666lchcrlizischer Tausch) und will mit derselben die St. aubinischen Lehcnsgcrechtigkeiten Bern abkaufen. Bern^ darauf nicht ein; wenn Freiburg aber je diese Lehen von St. Anbin haben wolle, so verlange man, daßBern dagegen auch die hinter Corcellcs „nach aufgesetztem ziemlich nachschießendem Tauschproject remittieren