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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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September 4717,

Der dritte Punct, betreffend die Moderation des Gewinnes, ist dnrch I» erledigt, 8 3. Ä Die Münz-abniodiation soll gänzlich aberkannt sein, weil nicht allein die Stände dadurch übelangesetzt", sondern auch^as Land durch solcher Münzbesteher unerlaubten Gewinn sehr bcnachtheiliget wird. Der Deputierte Neuen-bürgs hinterbringt diesen Punrt seinen Cvmmittenten: 8 ck. « . Damit der Nachschlag der Münzen nicht schlim-"'cr werde, als selbige anfänglich gewesen, so möchten die Obrigkeiten eine getreue Jnspection über das Münz-we,e» bestellen und diejenige», welche die Münzen fabricicren und probieren, spccicll beeidigen, 8 5. i. Die-langen Orte, welche in gegenwärtiges Münzrcglemcnt eintreten, solle» nach altem eidgenössischem HerkommenUnd den Abschieden, wenn sie" ihre Münze zu öffnen gcsinnet sind, die übrigen Orte dessen berichten und die Probe^ Justierung derselben mittheilen. Bei diesem Anlaß äußert sich Zürich dahin, daß es nicht blos ersprießlichüber die Qualität der Münzen Bestimmungen zu treffen, sondern daß auch in Beziehung auf QuantitätModeration beobachtet werden sollte, da die Erfahrung zeige, wie schädlich der Ucbcrsclswall der Handmünzcselbst wenn die Qualität derselben nicht Tadel verdiene, zumal zu jetziger Zeit, wo die groben und gültigenMünzsorten sich allmählig verlieren, Bern erklärt, daß es zu Beibehaltung des Cvmmerciums sick bemüßigtAlchen habe, seine Münze zu öffnen. Solothurn stimmt den Gedanken Zürichs bei, ist aber der Ansicht, daßuian den übrigen Orten das Münzregale,ein Bcnc der h. Obrigkeiten", nach Proportion auch angcdcihcn lassen^Me, M welches sich diese Freiheit in bester Form vorbehalte. 8 6, Obige Puncte werden sämmtlich ml ee-^U'kixlun, genommen und sollen auch den übrigen Orten mitgcthcilt werden.

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Nechnunqsconfertnz der die Vogteien SchwäMuburg, Orbe mit Tscherliz, Grandso» und

Mnrten regierenden Stunde.

Murtcn, 19. bis 39. Septcmbcr 1717.

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Gesandte: Bern. Christoph Steiger, Scckelmeister welscher Lande; Anton Tillier, Venncr, beide des'üglichon Raths. Freiburg. Franz Nielaus Fegcli, Alt-Seckclmeistcr; Beat Ludwig Tcchtermann, Seckcl-"üuster; Nielaus Bvnderweid, Stadtschrciber.

tt. Der Vergleich deS Meniercö-Zchntcns, welcher nun zu Stande gekommen ist, sollte zu mehrerer Sicher-Mit auch von den Geistlichen gutgeheißen werden. Die frciburgischc Gesandtschaft übernimmt es, dieselben br-üderlichst sollicitieren. 8 47. I». In einem zwischen Pierre Dclacour von Misch und des Standes Bern"ud der Geistlichkeit zu Stäfis Zehntcncinzichern zu Ballon entstandenen Proccß über die Frage, ob Einer, der'ücht hiaicr Ballon gebürtig, auch den Zehnten nach der zwischen beiden Ständen 4594 gemachten Ordnungciner mit Hülsenfrüchten bcsäctcn Juchart mehr als einBichct" für den Zehnten bezahlen oder den cilftcnH^'fcn aufstellen soll, entscheidet Berns Gesandtschaft dahin, daß, weil der Zehntendem Fundus, nicht derD'on affcctiere", von Dclacour, obschon er nicht zu Ballon, sondern zu Misch wohne, nach jener Ordnungnicht, als ein Bichct von der Juchart hätte gefordert werden sollen. Freiburgs Gesandtschaft referiert. 8 20.' Da der Plan zur Corrcetion des Baches la Biordaz sich nicht bis zum Orte erstreckt, wo den Ucbcrschwem-aiungen vorgebeugt werden könne, so wird den Landvögtcn von Oron und Attalcnö aufgetragen, dieselbe bis zu'oein Orte fortführen zu lassen. 8 23. «I. Zur Vermittlung eines Streites zwischen dem Landvogt Fegcli von Mon-