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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juli 1717.

den 23. September angesetzt, 8 2. e. Steuern werden zuerkannt: 1) den beiden Pfarrern zu Grönenbach undHerbishofen im Allgäu je 200 fl.; 2) dem Pfarrer und Schulmeister der deutschen reformierten GemeindeChristian-Erlang 13t) fl.; 3) der reformierten deutschen Gemeinde zu Mariakirch 2t)t) fl.; 4) der reformierte»französischen Gemeinde daselbst 100 fl.; 5) dem französischen Pfarrer Asimont zu Christian-Erlang bil) ff>6) dem Sohne des Hauptuianns Combc Magnot, dem Tochtersohn des Herrn Arnauld, dem jungen Jahießdem Sohne des Hauptmanns Resplcndin, welche vier Piemontesen zu Lausanne studieren, je 144 fl.; 7) Zw»Bau etiler neuen reformierten Kirche zu Hildburghausen 200 Thlr. (IXörtische Reparation); 8) zuin Bau derneuen reformierten Kirche zu Hohenheim in der Pfalz. 100 Thaler (IXörtische Repartition); 9) Jean Musscto»,welcher 25 Jahre des Glaubens wegen auf den Galeeren gewesen,. 100 Thaler; 10) der französischen reformierten Gemeinde zu Pinache im Württembcrgischen lOO.THalcr (IXörtische Repartition); 11) der deutschen refo»mierten Gemeinde zu Stahlberg im Hcrzogthum Jülich 100 Thlr. (IXörtische fliepartition.) (Siehe S. 7). Zu 5 stimnic»Schaffhausc» und Appenzell nicht; bei 6 . erklärt Schaffhausen nur an einen zu steuern; St. Gallen referiert»gegen 7 erkläreil sich alle Stände außer Zürich und Bern; GlaruS und St. Gallen referieren; bei 8 referiere»alle Gesandten außer denjcnigen von Zürich, Bern und Basel; St. Gallen erklärt sich dagegen; gegen 9 SchaffHausen und Appenzell; bei 10 entschuldigen sich Basel, Schaffhausen und Appenzell; außer Zürich und Ber»referieren die andern. 8 3 bis 15. «I. Es wird ein Danksagungsschreiben der reformierten Gemeinden Man»'heim und Fürth verlesen; die mit ihrem Betreffniß für dieselben noch .rückständigen Orte werden gemahnt, 8 1^v. Zürich crmahnt die Gesandten dringend, in den milden LicbcSwerkcn gegen die Glaubcnöbrüdcr, durch welchedie evangelische Eidgenossenschaft bis dahin renommiert gewesen sei und Gottes Segen zu genießen gehabt- Hab»nicht müde zu werden und die Obrigkeiten dazu zu bestimmen. 8 17. t. Zürich wiederholt seine Forderungan Glanis, Basel an GlaruS, Schaffhausen und Appenzell, St. Gallen an Appenzell für den Unterhalt unddaö vorgestreckte Reisegeld der Galerien?. GlaruS erklärt, Zürich nicht mehr geben zu können, als waS csbereits ihm geschickt habe, stellt aber Basel Bezahlung in Aussichr. Schaffhausen und Appenzell bleiben beiihrer voriges Jahr gegebenen Erklärung. Die endliche Entscheidung »ach früher» Abschieden wird auf nächPZusammenkunft verschoben. 8 18. K. Das Ansuchen des Pfarrers Leonhardi in Bünden lim ein Privileg»»»für ein Tractätleinvon der Würdigkeit der h. Schrift" wird von allen Gesandten außer denjenigen vo»Zürich und Basel all lofüionckum genommen. 8 19. I». In Betreff der neu eingeführten östreichischcn^'wird gut befunden, dahin zu wirken, daß die katholischen Orte ebenfalls ins Interesse gezogen werden und d>eSache zur gcmciucidgenössischen werde; ferner daß . im Namen sämmtlichcr Orte für einmal ein Schreibenden Kaiser erlassen »verde. 8 20. I. Zürich wünscht den bis dahin von Bern nicht gegebenen Aufsehtwegen der in dessen Gebiet geforderten Zölle. Die bernerischc Gesandtschast erklärt, daß die Zölle nicht gestchgert, sondern daß auf einige vormals nicht bekannte Maaren ein verhältuißmäßiger Zoll gelegt, andere dageg^entladen worden seien; sie verspricht einen specisicierten Tarif mitzutheilen, aus welchem dieß hervorgehen wer^-8 21. Ii. Zürich und Bern berichten von dein Streite, welchen ihre Eid- und Bundesgenossen, die Bürg^der Stadt Genf,der Vormauer und des Schlüssels der ganzen Eidgenossenschaft," mit dem König von Sichlicn haben wegen der Ansprüche des Cur« Lexmarck cke Uurtot auf die poi-iion oougruo von dem Zehnten ^Foncener in der Herrschaft St. Victor. Trotz den an den König von Sicilien von Zürich und Bern erlasse»^Jntercessionalschreiben habe der Senat von Chamber» in dieser Sache qegen Genf ein Contumazurthcil gesp»^chen. Die beiden Stände sprechen die übrigen evangelischen Orte um Mitwirkung an, da feierliche Tractate, wie dckbaslcrische von 1544, der lausannische von 1564 und der von St. Julien vom Jahre 1603 verletzt seien. ES w»^