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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juli 1717.

Heinrich, des Raths. Glarus. Hans Heinrich Zwick, Landammann; Joseph Tschudi, Statthalter. Basel-Andreas Burckhardt, Oberstzunstmcister; Johann Rudolf Wettstcin, Deputat. Frciburg. Franz Emanucl Fe'gelin, Schultheiß; Franz Ludwig Tcchtermann, Seckclmcistcr. Solothurn. Johann Jakob Joseph Glutz,Stadtvenner; Wilhelm Joseph Snry von Steinbrugg, Alt-Rath. Schaffhansen. Michael Senn, Bürger-meister; Melchior von Pfistern, Statthalter. Appenzell-Jnnerrhoden. Johann Martin Geyger, Ritter,Landammann; AnßerrHoden. Lorenz Tanncr, Landammann. Stadt St. Gallen. Christoph Hochrütincr,Rathsherr. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister.

t». Die übliche eidgenössische Begrüßung findet statt. Auf den Anzug Lucerns, daß nach herkömmlicherUebung ein gemeiner Landvogt in der Sitzung die Umfrage halten soll, wird, nachdem weder der abgehendenoch der neue Landvogt der obern und untern freien Aemter beliebt worden, der Landvogt des Thurgaus z»diesem Zwecke nach Baden berufen; bis zu dessen Ankunft soll der Untcrvogt Eglofs die Umfrage halten. A»leben desselben Standes Anzug, daß neben dem evangelischen Protocollistcn auch einer von Seite der katholischenOrte gewählt werden möchte, überlassen es Zürich und Bern nach dem Landsfrieden diesen Orten, einen solche»zu wählen. Es wird dazn ernannt Placidus Zurlauben, Landvogt in den obern freien Aemrern. Im Verlauftder Discussion erklären einige katholische Orte, daß sie instruiert seien, hier in Baden keinen Jurisdictionalaftvorzunehmen. 8 1. ß». Bei der Verhandlung über das Münzwescn wird die Klage über die Erfolglosigkeitder bisher gefaßten Beschlüsse laut. Bern klagt über die Geringhaltigkeit verschiedener Fünfbätzlcr, Schillinge,Kreuzer, besonders der sreiburgischen Schillinge von 1711 (Freiburg will die Beschwerde seinen Obern hinter-bringen t und liefert in einer tabellarischen Uebersicht die Bestimmung von Korn und Schrot der Basier, Freuburgcr, Lueerncr, Schwyzer, Urner und Zuger-Schillinge von verschiedenen Jahrgängen. Luccrn, Glarus, Sole^tburn und Appenzell klagen über die große Masse der leichtenPiceclencn", Groschen, Frciburgermünze und RK"pcn, während die guten groben Sorten aus dem Laude gehen; Basel über eine große Menge schlechter Rappe»'Man kommt übcrcin folgende Punctc den Obrigkeiten zur Genehmigung vorzulegen: 1) mau möchte sich in de»Eidgenossenschaft durchgchcnds über eine Mark vergleichen, 2) den innern Werth der Münzen so stellen, daßGerechtigkeit, Billigkeit und die Reputation der Orte die Grundlage bilden, 3) den übermäßigen Gewinn »»den Münzen moderieren, H die Münze fortan keinem Parlieularcn vcradmodicrcn, 5) Vorsorge treffen, daßder Nachschlag der Münze nicht schlimmer werde, als die erste Prägung, 6) jeden Ort anhalten, wenn er seßllMünze öffne, davon den andern Orten Anzeige zu machen und Proben zur Justierung einzusenden. Sollte»diese Borschläge den Obrigkeiten gefallen, so wird Zürich beauftragt, eine Konferenz nach Langenthal zu berufe»'der Besuch derselben wird jedem Orte freigestellt. In Beziehung auf die fremden Münzsorten wird für g»^befunden, den Erfolg obiger Confcrenz abzuwarten, unterdessen aber möchte jeder Stand seine Mandate erneucr»-Basel und Schaffhausen entschuldigen sich durch ihre Lage, das nicht thun zu können, was sie gerne th»»würden. 8 2. « . Der französische Ambassador, Marquis d'Avaray, meldet sich zu einer Audienz. Derselbe wir»,weil er zum erstenmale vor der Tagsatzung erscheint, von je dem zweiten Gesandten sämmtlicher und der zug^wandten Orte (Appenzell und Untcrwaldcn stellen je zwei) zur Audienz abgeholt. Er versichert in seinem »0'S-oours« die Eidgenossenschaft der Freundschaft und Zuneigung seines Königs. Schriftliches und mündlich^Gegcncomplimcnt durcb ebendieselbe Abordnung. 8 3. «I. In Betreff des Ansuchens der Stadt Mühlhauft»um Beisitz in gemeiner Session, wenn es sich um französische BundeSsachcn handle, wollen alle Stände, auß^Uri, Schwyz, Zug, Frciburg und Appenzell-Jnnerrhoden, den Gesandten Mühlhauscns, wenn es sich um ^eomplimenticrung des französischen Ambassadors handelt, nach gccndigtcr gemeiner Session in die Rathsst»^