Mai 1717,
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werden, insofern er die Güligkeit haben lvcrdc, eine ganze Eompagnic samint Ober- rmd Untcrosficicren i» seinenMinist zu nehmen; denn dic Orte seien nicht gewohnt, ihre Leute unter fremde Osficiere zu stellen, K 9, I».-das Begehreu der Stadt Mühlhansen um Beisilz in den gemeinen Sessionen, wenn es sich um französische^undeSsachcn handelt, wird einhellig verworfen, hingegen ->,I iot'i>io»chim genommen, ob dessen Gesandten inZukunft nicht vergünstiget werden könne, zu Ende der Sitzung aus dem Rathhausc sich einzufinden und mit^'» übrigeil Gesandten von da aus „nach Hos" zu ziehen, damit sie nicht mehr erst ans der Gasse zu denselben^M'n mühen, 8 10. i. Ein Anzug wegen Sollicitierung um die noch bei seiner königl, Durchlaucht dem HerzogSavoyen ausstehenden BundcSgclder wird bis aus günstigere Zeiten verschoben, 5» 11, Zt. Schwyz bringt^ Ucbelstände zur Sprache, welche aus dem ungeregelten und das ganze Jahr hindurch stattfindenden Vieh-^>eb tlbcr de» St. Gotthard entstehe. Es wird für nothwcndig erachtet, daß dic Ordnungen der verschiedenenUe über den Viehtrieb in Uebcreinsrimmung gebracht werden. Als Grundsatz wird dafür vorläufig für wün->che»mvcrth erachtet, daß der Vichlrieb bis Marlini gestattet, nach Martini aber den Deutschen verboten sein>oll; dcn Welschen hingegen soll das ganze Jahr hindurch gestattet sein, in den Orten zu kaufen lind über denGotthard zn treiben. Das Alles wird ml rotm-emlum genommen, damit man auf nächster Tagsatzung wo mög-sich vereinige. 8 12, I. Dem Wunsche der im psyfferischcn Regiment«: in französischen Diensten gewesenen"ud durch die Billets benachthciligten Osficiere, daß die Orte ein Begleitschreiben dem Memoriale, welches sie'^chster Johanni-Tagsatzung eingeben lverden, beilegen möchten, wird auf NidwaldenS Empfehlung entsprochen,^ i»». Joseph Firrao, Erzbischos zu Nicäa, dermaligcm Nuntius, ist auf Verlangen (den 25, Mai> Audienzde» gewöhnlichen Ccremonialicn gegeben und daS Gegeneompliment gemacht worden, bei welchem Anlasse^ Anliegcnhcii der katholischen Eidgenossenschaft zu Händen drs Papstes anempfohlen wird, 8 1-t,
Man sehe auch im Abschnitte HenIchaftSaiigclcgcnbcitcn:
Landgrass ch ast Thnrgaü,
Art. 386. Jndicatnr- nnb Eompetenzsachcn.
Obere srcic Acmter.
Art. 114, Jnstizsachen.
Gemeineidgenössische Tngsgtznng.
Baden, 4, bis 10. Juli 1717.lTtaatSarcliiv Züricki.Z
Gesandte: Zürich. David Holzhalb, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. B crn. Johann Friedrich^ AZiltading, Schultheiß; Johann Christoph Steiger, dcö Raths undScckclmcistcr welscher Lande. Lucern.
Christoph Dullikcr, Ritter, Schultheiß, Panncrhcrr; Franz Ludwig Pfyfser, Spendhcrr und drs Raths.
Karl Franz Schmid, Landammann und LandSsändrich; Karl Antoir Püntincr von Braunbcrg, Alt-^udammann und LandSsändrich. Schwyz. Joseph Anton Weber, Landammann; Gilg Christoph Schorno,^Mthaltcr. Obwalden, NielauS Jmfcld, Landammann und Panncrhcrr; Hanns Wolsgang von Flüe,"ädsfändrich und des Raths. Nidwaldcn. Sebastian Remigius Kaiser, Landammann. Zug. Fidel Zur-^>beii von Thtirn und Gestelcnburg, Landshauptmann der freien Acmter und Stabführcr; Johann Jakob
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