Druckschrift 
7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
Seite
129
Einzelbild herunterladen
 

Mai 1717,

129

werden, insofern er die Güligkeit haben lvcrdc, eine ganze Eompagnic samint Ober- rmd Untcrosficicren i» seinenMinist zu nehmen; denn dic Orte seien nicht gewohnt, ihre Leute unter fremde Osficiere zu stellen, K 9, I».-das Begehreu der Stadt Mühlhansen um Beisilz in den gemeinen Sessionen, wenn es sich um französische^undeSsachcn handelt, wird einhellig verworfen, hingegen ->,I iot'i>io»chim genommen, ob dessen Gesandten inZukunft nicht vergünstiget werden könne, zu Ende der Sitzung aus dem Rathhausc sich einzufinden und mit^'» übrigeil Gesandten von da ausnach Hos" zu ziehen, damit sie nicht mehr erst ans der Gasse zu denselben^M'n mühen, 8 10. i. Ein Anzug wegen Sollicitierung um die noch bei seiner königl, Durchlaucht dem HerzogSavoyen ausstehenden BundcSgclder wird bis aus günstigere Zeiten verschoben, 5» 11, Zt. Schwyz bringt^ Ucbelstände zur Sprache, welche aus dem ungeregelten und das ganze Jahr hindurch stattfindenden Vieh-^>eb tlbcr de» St. Gotthard entstehe. Es wird für nothwcndig erachtet, daß dic Ordnungen der verschiedenenUe über den Viehtrieb in Uebcreinsrimmung gebracht werden. Als Grundsatz wird dafür vorläufig für wün->che»mvcrth erachtet, daß der Vichlrieb bis Marlini gestattet, nach Martini aber den Deutschen verboten sein>oll; dcn Welschen hingegen soll das ganze Jahr hindurch gestattet sein, in den Orten zu kaufen lind über denGotthard zn treiben. Das Alles wird ml rotm-emlum genommen, damit man auf nächster Tagsatzung wo mög-sich vereinige. 8 12, I. Dem Wunsche der im psyfferischcn Regiment«: in französischen Diensten gewesenen"ud durch die Billets benachthciligten Osficiere, daß die Orte ein Begleitschreiben dem Memoriale, welches sie'^chster Johanni-Tagsatzung eingeben lverden, beilegen möchten, wird auf NidwaldenS Empfehlung entsprochen,^ i»». Joseph Firrao, Erzbischos zu Nicäa, dermaligcm Nuntius, ist auf Verlangen (den 25, Mai> Audienzde» gewöhnlichen Ccremonialicn gegeben und daS Gegeneompliment gemacht worden, bei welchem Anlasse^ Anliegcnhcii der katholischen Eidgenossenschaft zu Händen drs Papstes anempfohlen wird, 8 1-t,

Man sehe auch im Abschnitte HenIchaftSaiigclcgcnbcitcn:

Landgrass ch ast Thnrgaü,

Art. 386. Jndicatnr- nnb Eompetenzsachcn.

Obere srcic Acmter.

Art. 114, Jnstizsachen.

Gemeineidgenössische Tngsgtznng.

Baden, 4, bis 10. Juli 1717.lTtaatSarcliiv Züricki.Z

Gesandte: Zürich. David Holzhalb, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. B crn. Johann Friedrich^ AZiltading, Schultheiß; Johann Christoph Steiger, dcö Raths undScckclmcistcr welscher Lande. Lucern.

Christoph Dullikcr, Ritter, Schultheiß, Panncrhcrr; Franz Ludwig Pfyfser, Spendhcrr und drs Raths.

Karl Franz Schmid, Landammann und LandSsändrich; Karl Antoir Püntincr von Braunbcrg, Alt-^udammann und LandSsändrich. Schwyz. Joseph Anton Weber, Landammann; Gilg Christoph Schorno,^Mthaltcr. Obwalden, NielauS Jmfcld, Landammann und Panncrhcrr; Hanns Wolsgang von Flüe,"ädsfändrich und des Raths. Nidwaldcn. Sebastian Remigius Kaiser, Landammann. Zug. Fidel Zur-^>beii von Thtirn und Gestelcnburg, Landshauptmann der freien Acmter und Stabführcr; Johann Jakob

17