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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Mai 1714,

A».

Conferenz der evangelischeu Städte und Orte.

Aara», 23. Mai bis 3. Juni 1714.

^Staatsarchiv Zürich. >

Gesandte: Zürich. Johann Jakob Escher, Bürgermeister; Johann Heinrich Hirzcl, Statthalter und dcSRaths, Bern, Emanuel v. Grafenricd, Schultheiß; Samuel Frisching, Vcnncr und des Raths, GlaruS,Johann Heinrich Zwicki, Statthalter und Alt-Landammann. Basel, Johann Balthasar Burckhardt, Bürgermeister;Johann Nudols Wettstein, Deputat und dcS Raths. Schaffhausen. Johann Heinrich Ott, Bürgermeister;Melchior von Pfistcrn, Statthalter und deö Raths. Appenzell (niemand). St. Gallen. AndrcaSWägelin des Raths. Mühlhausen. Josua Fürstenbcrger, Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl,Burgermeister.

». Das nicht vertretene Appenzell Außcrrhoden wird zur Beschickung dergleichen Conferenzen und zurBeisteuer an die von den Galeeren in die Eidgenossenschaft gekommenen unglücklichen Glaubensbrüdcr ermahnt.I». Nachdem sämmtliche Orte sich dahin geäußert hatten, daß das seit letzter evangelischer Confcrcnz an dieEidgenossenschaft und die zugewandten Orte gerichtete Schreiben des Königs von Frankreich, welches die Notifika-tion der den badischcn Kongreß betreffenden Abänderungen enthielt, in gcmcineidgenössischcm Namen beantwortet,werden soll, einige der katholischen Orte dieselbe Beantwortungsart auch auf das kaiscrlichcSchreiben wollten eintretenlassen, hatte Zürich sich veranlaßt gefunden, die evangelischen Stände znsammenzuberufcn, theils um sich überden dem Kaiser zu gebenden Titel als König von Spanien zu besprechen, theils um sich zu berathcn, ob nichteine gemeincidgenössische Confcrcnz wegen dieser Sache auszuschreiben sei. Die meisten Gesandten findenLetzteres passend; Basel erbietet sich, wenn eS gewünscht wird, eine solche auszuschreiben. Nachdem Bern abererklärt hatte, daß es eine solche Zusammenkunft für gefährlich und unthunlich ansehe „wegen dadurch de»„'katholischen Orten zuwachsenden Anlaß, allerhand ohnbelicbige Ansuchungcn zu thun", wird die Sache auf dirJahrrcchnungstagsatzung verschoben und Zürich überlassen, dieselbe an einen möglichst beliebigen Ort auszu-schreiben oder über bequeme Zeit und Ort für dieselbe zu correspondiercn. 8 2. <. Es wird die Ankunft derfrüher angekündigten auf den französischen Galeeren gewesenen Glaubensbrüdcr (43 Erwachsener, 5 Knaben,größtentheils aus den Scvcnncn, Langucdoc und der Dauphinö) von Genf aus gemeldet. Acht reisten weiter; ihnenwerden je 1(>(> Rthl. als Reisegeld zuerkannt; die Andern werde» auf die neun evangelischen Orte zur Ver-pflegung verthcilt; GlaruS findet die Last der Verpflegung für sich zu beschwerlich, null aber einen freiwillige»Beitrag geben; Schaffhausen will nicht mehr übernehmen, als ihm nach der Personalrepartition von 1685 nick1686 gebühren, und stimmt zu obigem Reftegeldc nicht; St. Gallen verlangt, daß Appenzell seinen Thcil übernehme,oder daß eine neue Repartition vorgenommen werde; Biel will an die Reisegelder nichts beitragen. Es wird endlichunter Vorbehalt der Ratification beschlossen: Zürich übernimmt das Cvnlingcnt von GlaruS, St. Gallen das vo»Appenzell gegen Vergütung eines Kostgeldes, Schaffhauzen und St. Gallen wird ihr Conlingent nach lXörtischckRepartition zugesandt, Basel streckt die 8l)() Rthlr. Reisegeld vor. Bei Ausbleiben der Bezahlung von Seite einftStandes soll Zürich, Basel und St. Gallen der Ausfall nach IXörtischcr Repartition ersetzt werden. — Wenn ei»Bericht über die Lage der außerhalb der Eidgenossenschaft befindlichen von den Galeeren befreiten Glauben^brüder wird eingelangt sein, so sollen nöthigcn Falls dieselben zur Aufnahme und Unterstützung der Königinn vo»