Mai 17 IT
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England, dem König von Preußen, den Gencralstaaten und dem Landgrafen von Hessen-Kassel empfohlen werdend)83. «I. Sechs andern von den Galeeren erledigten Glaubensbrüdern, welche sich beiden piemontesischen Thalleutcnaufhalten, werden unter Ratificationövorbehalt 11)6 Rthlr. nach IXortischer Repartition zuerkannt. 8 ck. Zürichund Bern zeigen an, daß während der Dauer dieser Confercnz derjenige Tag, welcher zur Extradition der Ratifi-kation des rorschachischen FricdenStraetatcs bestimmt lvorden, abgelaufen sei, ohne daß sich zu diesem Zweckejcmand von Seite dcS Abtes eingefunden habe. Einmüthig wird dieses Verfahren als höchst unfreundlich undohne Zweifel ans fremde Hülfe und den bevorstehenden FriedcnScongreß sich gründend angesehen. ES wird Wach-samkeit in den occupierten Landen und zu Baden anempfohlen. 8 5.
Zürich und Bern.
I. Beide Stände beschließen, noch acht oder vierzehn Tage zuzuwarten, ob die Ratifikation des Friedens-tractateS von Norschach zu Stande komme ; ist dicß nicht der Fall, so soll zur Einrichtung des zu Rorschach vonbeidseitigen Gesandten projectierten „RegierungS- und Ockonomieplancs" geschritten werden. 8 6.
Alle evangelischen Stände.
K. Zürich berichtet von einem Gerüchte, es seien im Rastattcr Frieden mehrere geheime Artikel zum Nach-theil der evangelischen Religion lind Präjudiz der Republiken enhalten. Es wird abgeredet, daß, wenn einOrt darüber Gewißheit erlange, es die andern davon in Kenntniß setzen soll. 8 7. 5». Der französischeAmbassador, Gras du Luc, wird auf seiner Durchreise nach Baden zum Fricdcnscongrcß bccvmplimcnticrt. 8 8.
Es wird das verbindlich abgefaßte Antwortschreiben deS Landgrafen von Hessen-Kassel auf dasjenigeSchreiben, i» welchem demselben daS evangelisch-eidgenössische Interesse bei dem Friedenskongresse empfohlen worden,verlesen und ehrerbietig und dankend zu beantworten beschlossen. 8 8. It.. Dem französischen Pfarrer SamuelAsimont zu Christian-Erlang werden unter Rarifieations-Vorbchalt 6t) Gld. Mlkannt. 8 11). I. Ebcilsodem französischen Prediger Bcttcz zu Mariakirch 11)1) Gld. 8 11 ,»». Die Gesandten sollen sich aus nächsteZusammenkunft instruieren lassen, wie viel für das reformierte Kirchen- und Schulwesen in der churfürstlichenPfalz möchte gesteuert werden. 8 12. ». Basel ersucht die andern drei Orte, welche bis dahin zur Unter-haltung der drei im bückw^iuiu befindlichen pfälzischen Studiosen beigetragen haben, auf künfti-ge Johanni-Tagsatzung sich zu erklären, ob sie die Unterstützung fortzusetzen gedenken. 8 13. <> Es wird""gezeigt, daß Luccrn eine große Anzahl geringhaltiger Fünfbätzlcr und halber Batzen habe schlagen lassen.Der Gehalt derselben betrug nach der Untersuchung dcS Wardeins Usteri, jener 15 Kr. 6 Hlr., dieser llU/4 Hlr.Die Taxation wird auf nächste Zusammenkunft verschoben. 8 IT >» Bei den Antwortschreiben, welchein Betreff der Ansprüche des Obcrstwachtmcisterö von Wattenwyl und des Hauptmanns Steiger von Seite desGubcrnators der ober- und vordcröstreichischcn Lande und des Prinzen Eugen eingegangen waren, hat essein Bewenden. 8 15.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegenheitcn:
Abt-sauet gallische Lande.
Art. 1. Organisation der Administration.
") Die Schreiben an die Generalstaaten und Hessenkasscl gingen ab, wurden aber cvntremandirt, die andern gicngcn gar nichtab, da der saveyischc «Äwoye de Mellarede beruhigende Zusicherungen gab.
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