Druckschrift 
7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
Seite
55
Einzelbild herunterladen
 

April 1714.

mäßig seien, daß die Stube neben der eidgenössischen Sessionsstubc in Stand gestellt, daß die Brücken an denThoren in guten Stand gesetzt, die Stadtgräben gesäubert, daß wegen Feucrsgcfahr Vorsorge getroffen und einder Sprachen kundiger Cominissariuö nebst zwei Hallcbardieren zu Eraminicrung der Fremden unter jedes Thorverordnet werde. 8 3.

A2.

Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

An der Treib, 24. April 1714.

^Archiv Nidwalden.1

Gesandte: Uri. Joseph Anton Püntincr von Braunbcrg, Landaminann und Landöhauptmann; KarlAlphonSKeßler, Alt-Landammann und Panncrhcrr; Karl Franz Schmid, Scckclmeister und Landfändrich. Schwyz.Gilg Christoph Schorno, Landammann; Joseph Franz Mcttlcr, Landvogt und Sicbner. Nidwalden. JohannÄakob Ackermann, Ritter, Statthalter und Landshauptmann ; Joseph Jgnaz Stulz, Alt-Landammann.

». Nidwalden macht den Vorschlag, man möchte dem 1637 zwischen den drei Orten geschlossenen Vertrag,betreffend die Beziehung oder Ercquierung der Schulden und Arreste, beifügen „Lidlöhn und Zehrgeld", wiee'ö im Abschied vom 24. Mai 1686, der zwischen den katholischen Orten und Wallis errichtet worden, Artikel 9geschehen sei. Der Antrag wird »ck rotöi-onckum genommen. Die Gesandten aber erklären, den Vertrag von1637 treulich gegeneinander beobachten zu wollen. 8 2. I». Würsch von Nidwalden, Säumer, ist in Uri Lidbbhil und Zehrung für Pferde schuldig geworden; die Pferde wurden von Uri als Pfand „angelangct." Nid-walden meint, nach Art. 4 des TractatS von 1637, daß der Schuldner vor seiner Obrigkeit gesucht werdenWll; Uri hält sich zu seinem Verfahren durch die Bünde berechtigt. Zu mehrerer Verwahrung der Handelndensmdet Uri aber rathsam, die oben angezogene Erläuterung von 1686 dem Tractat von 1637 beizufügen. Man^'feuert. 8 3. v. Das freie Commercium mit den drei Bünden soll namentlich von den cnnctbirgischc» Vog-teicn Bellcnz, Bollcnz und Rivicra eröffnet werden, da Mailand dasselbe mit den drei Bünden bereits eröffnethabe. 8 4. «l. In Folge der Anzeige von Seile des kaiserlichen und des französischen AmbassadorS, daß der Frie-benöcongrcß zu Baden werde eröffnet werden, wird an Lucern geschrieben, ob es nicht passend wäre, in einemAntwortschreiben daö katholische eidgenössische Interesse zu empfehlen. Unterdessen sollen durch Particular-wrrespondcnz die Minister angefragt werden, wo und wie die katholischen Interessen am besten möchten ange-bracht werden. 8 5. Es soll auf die Durchreise des päpstlichen Deputierten „invigiliert" werden, damitwan demselben die Angelegenheiten der Katholischen empfehlen könne. Endlich soll Gott um seine GnadeAbelen werden, daß Alles geschehen möge zur Aufnahme der allein scligmachenden katholischen Religion undgemeinem Besten und zu Erhaltung des lieben Vaterlandes.

Man sehe auch im Abschnitte HcvrschastSanaclegcnheitcn:

Bellcnz, Bollcnz »nd Rioiera.

AN. 27.