Dccember 1713,
und treu geleistete Hülfe ausgesprochen und die Bereitwilligkeit der Erwiderung. §1. ?»» Man bespricht sich,wie die so nothwendige Einigkeit unter den katholischen Ständen hergestellt und die daraus ersprießcndcn Vor-thcile erlangt und endlich ein wahres Verständnis; und ein allgemeines zu Erhaltung gänzlicher Eidgenossen-schaft und deren Verbündeten gepflanzt werden könnte. 8 2. r. Am 13. Deeember erscheint der französischeAmbassador, Graf du Lue. vor der Versammlung und ermahnt in einer „Proposition" die katholischen Ständezur Eintracht unter sich, die nur dann bestehen könne, wenn die Verfassung jedes Standes unangetastet bleibe,und zur Annäherung an die Evangelischen. 8 3. «t. Es wird, nachdem man sich darüber mit dem sranzösi-scheu Ambassador bcrathcn hat, beschlossen, den „goldenen Bund, weilen die l. katholische!, Stande nichts fester»mit Eiden zusammenbindet", zu erneuern. Dieß geschieht den 15. Deeember in voller Sitzung, wobei Solothurns^c>andtschaft den 1586 ihrem Stande von den im Bund begriffenen Orten gegebenen Revers vorbehalten, „mithin auch»neben den Gesandten von Freiburg verdcutet, daß laut geheimen Abschieden kein Ort ohne das andere einen»Krieg anfangen solle". Ferner wird der mit der Republik Wallis bestehende Bund verlesen und zu dessenunabläßigcr Haltung allerseits die Sinecration gcthan. Jedes Ort soll überdies; den goldenen Bund in seinerHeimat insgemein bei Landleutcn und Untcrthancn erneuern, „damit desto heiterer an den Tag gelegt werde,»daß jedes Ort in alter seiner Rcgimcnts-Form verharren und in derselben kräftigst und gcmeinlich manutcniert»werden solle, als woran das Heil, Erhaltung und Zunahme ganzer Eidgenossenschaft unvermeidetlich hanget"/")8 4.^ ' Da zur Aufrcchtcrhaltung dieses Bundes denjenigen gegenüber, welche ihn zu Grunde zu richten suchen, dieKräfte fehlen, so ist äußere Hülfe unentbehrlich. Es wird daher nach einigen mit dem französischen Ambassa-dor gepflogenen Eonfercnzcn beschlossen: 1) daß dem Papste vom wahren Verlaus der Dinge im letzten Kriegeund von gegenwärtiger bedauerlicher Lage der eidgenössischen Katholicität ausführlicher Bericht gegeben und der-si'lbe um väterlichen Beistand angegangen; 2) daß der Kaiser um seinen Schutz und Beistand angesprochenwerden soll, und 3) auch der König von Sieilicn, sobald derselbe seine Erhöhung zu dieser Würde angezeigthabe. 4) Für das Wirksamste wird die Erneuerung des Bundes mit dem König von Frankreich gehalten, „als»dem Erstgebornen der wahren Kirche und Beschützer des Glaubens", „wan absonderlich ein Artieul in diese»Erneuerung eingeruckct wurde, dardurch den Feinden des katholischen Wesens etwa ein Zaum möchte einge-igt werden". Es wird ein Projekt dazu aufgesetzt und den einzelnen Ständen und dem französischen Bot-schafter Übermacht. Ucberdicß werden in einer Zuschrift an denselben noch einige die Gcldvcrhältnisse der infranzösischen Diensten stehenden Truppen, die Freiheiten der eidgenössischen Handelsleute und die „verlegenen"Bundesgcldcr betreffenden Punetc namhaft gemacht, um bei der BundeScrncucrung berücksichtigt zu werde».Nicht alle Verhandlungen sollen im Abschiede verzeichnet werden/"") Jeder Gesandte soll die Relation zu Hause
*) I" Schwyz wurde er den 1. Januar 1714 von der Landsgcmcinde erneuert und beschworen (LandSgemcinbuch von Schwyz)in Obwalden den 7. Januar; neben demselben wurde auch noch der Scmpacherbrics und der drciörtische Bund der LandS-geineiudc verlesen. (Rathsbuch von Obwalden).
**) Das Rathsprotocoll von Lucern, sowie das LandSgemeinbnch von Schwyz enthalten nichts Neues, das von den Gesandtenreferiert wurde. (Das Rathsprotocoll von Schwyz ist nicht mehr vorhanden.) Das Rathschlagbuch von Nidwaiden sagt,daß.die, Deputierten (den 31. Decemb.) ihre mündliche Relation abstatteten, „so viel zuläßig", und fügte bei, daß dersranzdsische Ambassador „alles Mögliche bei solcher Function beigetragen und absönderlichcn die Einigkeit und Verschwiegenheitunter gesammten l. katholischen Orten angeschcrffet habe". Obige Maßregeln seien auf Aurathen des AmbassadorS beschlossenworden. Ferner habe derselbe gerathen, „damit die katholischen Orte wiederum in den alten Stand gebracht werden möchten;den goldenen Bund zu „erneuern und darauf zu schwören, auch die Bündnüß mit Ihrer allerchristlichstcn Majestät zu Frank-reich zu renovieren". — In Nidwalden ist den 31. Dccember in der Kirche zu Stans der drei Orten Brief, der goldeneBund und der Sempachetbrief auf der Kanzel abgelesen und in Gegenwart des hochwürdigcn Sacraments mit aufgehobenenFingern eidlich bestätigt worden.
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