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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
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November 1713.

man von Seite aller Orte das Mailändischc proscribiere; sonst inüßte es der Eidgenossenschaft gegenüber dasthun, lvas seines Landes Sicherheit erfordere. Zürich sieht keine Contagionsgefahr im Mailändischen, erwartetniemals die Zustimmung von Luzern, Uri, Schwyz u. s. w. zur Proscription des Mailändischen und wünscht,daß Bern den Ambassador aus andre Gedanken bringen möchte durch Darstellung der wahren Beschaffenheitder Dinge. Die andern Gesandten sind nicht instruiert und referieren. 8 7. I». Glarus beschwert sich, daßder Landvogt von Sargans ihm neuerdings den Paß gesperrt habe, und ersucht um Abhülfe. Sein Antragsoll dem Abschiede einverleibt werden. 8 7. I. Der kaiserliche Botschafter empfiehlt in einem Schreiben denGesandten, die der Bcrathung dieser Konferenz unterzulegende Sichcrstellung der Waldstätte u. s. w. In demAntwortschreiben wird derselbe von den bisher getroffenen Maßregeln und dem Wunsche der Eidgenossenschaft, dieErbvercinigung aufrecht zu erhalten, inKeuntniß gesetzt. 88. Ii. Auf das Ansuchen Berns wird wegen der noch nichterledigten Ansprüche des Oberst-Wachtmeisters Sigmund von Wattenwyl und Hauptmanns Cäsar Steiger anden Gubcrnator der ober- und vordcröstreichischcn Lande geschrieben, sowie nochmals an Prinz Eugen und denkaiserlichen Botschafter. 8 9. I. Zürich schlägt vor, das Pathcngcschcnk für den neugebornen Prinzen des Grafenvon Solms auf IWl) fl. zu stellen. Die katholischen Orte sollen um ihre Meinung darüber angefragt werden.UcbrigcnS wird der Antrag all rolei-vnllum genommen. 8 19. »K. Glarus wünscht aus Ersparnißgründcn,daß die zu Angst liegenden Völker zurückgezogen werden möchten; Zürich stimmt bei oder will sie reducicreN,weil es sie doch einem großen Detachement gegenüber für unzulänglich hält. Der Vorschlag wird als zu früh-zeitig dermalen von der Hand gewiesen. 8 11.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegcnheiten:

Grafschaft Baden.

Art. 59. Landvogt. Art. 116. Polizeiliches. Art. 431. Locales.

„ 77. Landschreiber.

3».

Conferenz der katholischen Orte nebst Wallis.

LÜccrn, 11. bis 22. December 1713.

lLandeSarchiv Schwyz und (ylarus.Z

Gesandte: Lucern. Karl Anton Amrhyn, Schultheiß und Panncrherr; Karl Christoph Dullikcr, Statt-halter und Venner; Laurenz Franz von Flcckenstcin, Statthalter und Venncr; Beat Franz Balthasar, Alt-Pfundzvllcr. Uri. Joseph Anton Püntincr von Braunberg, Landammann lind Landöhauptmann; Karl AlphonsBcßlcr von Wattingcn, Pannerhcrr; Karl Franz Schmid, Seckelmcistcr. Schwyz. Gilg Christoph Schorns,Landammann; Joseph Anton Rcding, Ritter und Statthalter; Franz Mettlcr, Siebner. Obwalden. Johan»Franz Andcrhalden, Landammann; NiklauS Jmseld, Pannerhcrr. Nidwalden. Johann Jakob Ackermann,Ritter, Statthalter und Landshauptmann; Joseph Jgnaz Stulz, Hauptmann. Zug. Beat Jakob Zurlaubc»von Gestclenburg, Ritter; Johann Jakob Heinrich; Christoph Andermatt, Ammann. GlaruS. JakobGallati, Statthalter. Frei bürg. Franz Xaver Emanucl Fcgcli, Schultheiß; NiklauS Vondcrwcid, General,Solothurn. Baron Johann Friedrich von Roll, Ritter, Stadtvcnner; Jakob Joseph Glutz, Ritter uillSeckclmeister. Appenzell. Johann Martin Geygcr, Landammann. Wallis. Eugenias Courten, Lands-hauptmann und Statthalter; Philipp Torrente, Bürgermeister zu Sitten.

Nach dem freundcidgenössischen Gruße wird Wallis der Dank für die im letzten Kriege bundcSgcmäß