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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Dcccmber 1713.

so geheim als möglich machen. Dem französischen Botschafter werden ans Verlangen die Beschwerden mitge-thcilt, welche die katholischen Stände gegen Zürich und Bern haben. Sie bestehen darin: 1) daß diese bcidcitStände weder Bünde, noch Verträge respektieren, und der letzte aarauischc Friede nicht nach Inhalt derBündnisse, sondern nach ihrem eignen gewaltthätigen Willen eingerichtet worden sei; 2) daß protestierenderScits die Befestigungen gegen die Katholischen nicht nur nicht, geschleift, sondern noch ausgedehnt wer-den; 3) daß immer noch Garnisonen zu Wyl, Brcmgarten und Rappcrschwyl stehen; 4) daß zu Frauenfcld,Dießenhofen und Neukirch, in letzterem Orte „cigcngwältig" von den Protestierenden, der Landsfriede ein-geführt; 5) daß zu Bernang und Marbach katholische Stiftungen von den Evangelischen vcrtheilt; 6) daßvon Zürich und Bern mit Chur-Brandenburg ein Bündniß geschlossen worden sei, vermöge dessen letzterStaat beiden Ständen 8000 Mann zugesagt habe, zu deren Unterhaltung zu Bern 80,<100 Thaler niedergelegtseien. Zugleich bleibt den Orten vorbehalten, noch andre Klagen dem Ambassador einzureichen. 8 5, 1. Umden Papst, bei welchem die katholischen Orte „verschwctzct" worden, von der Wahrheit zu berichten und ihnzugleich um kräftige Hülfe zu bitten, haben Uri, Schwyz, Untcrwalvcn und Zug sich entschlossen, einen Ge-sandten nach Rom zu schicken, und Uri spricht den Wunsch aus, Luccrn möchte ebenfalls einen Gesandtenbeigeben. Lucern antwortet ablehnend, da dergleichen Gesandtschaften bisher wohl gute Worte, aber keine Werkeerhalten haben. Die übrigen Gesandten sind nicht instruiert. Luecrn neigt sich eher dahin, einen Agenten ampäpstlichen Hose zu haben. Den Antrag zu einer Gesandtschast nehmen alle Gesandten »ck rakorenänm. 8 6.S. Nachdem der Nuntius erklärt hatte, daß der Papst den Abbate Juliani nicht als Agenten der katholischenOrte anerkennen, der französische Botschafter aber berichtet hatte, daß der Cardinal La Tremouille ihn in Kcnnt-niß gesetzt habe, daß der Papst jetzt denselben anerkennen wolle, wird abgeredet, mit Ernennung des AbbateJuliani einstweilen inne zu halten, den Cardinal Protector zu bitten, die Angelegenheiten der katholischen Orte'beim Papste bestens zu empfehlen und um einen Nuntius anzuhalten, welchem die Orte mit vollem Vertrauen ihreAngelegenheiten zu Händen des Papstes entdecken könnten. Das Alles wird aber vorerst noch den hohen Obrigkeitenhinterbracht. Ebensalls soll unter Vorbehalt der Ratification dem kaiserlichen Botschafter für den aus dem Mailändi-schcn erhaltenen Genuß gedankt und das katholische Interesse empfohlen wervew -). 8 7. I». Auf den Rath des französi-schen Botschafters wird beschlossen, um die Einigkeit der katholischen Stände zu zeigen, diejenigen Antworten, welche„auch um schlechte Sachen" Zürich oder andern evangelischen Orten müssen gegeben werden, erst um einenMonat später abgehen zu lassen, und dieselben so einzurichten, „als wenn sie von einem Sinn wären dictiert„worden". Und weil ferner die Erfahrung gemacht worden, daß die von den katholischen Orten an Zürichabgeschickten Antworten auf Schreiben auswärtiger Mächte von Zürich zum Vorthcil der evangelischen und Nach-thcil der katholischen Orte ausgebeutet worden, so sollen in Zukunft dergleichen Schreiben auswärtiger Mächtean gemeine Eidgenossenschaft directe von den katholischen Orten beantwortet, Zürich aber geschrieben werden,was zur Antwort gut befunden wird. 8 8. i. In Folge dieses Beschlusses wird das von Zürich mitgetheilteSchreiben des kaiserlichen Botschafters, betreffend die Sicherheit der Waldstätte, des FrickthalS und von Constanzdirecte dem Botschafter (19. Dec.) dahin beantwortet, daß in einer begehrten Audienz der französische Botschaftersich dahin habe vernehmen lassen, daß seine von Zeit zu Zeit gegebenen Zusagen sich ja nur auf das erstrecken,was in Schrift verfaßt sei, und daß er das Ansuchen der katholischen Stände um Sicherheit der Waldstättcu. s. w. seinem Herrn eröffnen werde. An Zürich wird ebendasselbe geschrieben und noch die Particularäußerungdu LucS beigefügt, daß früher die Orte ihre Protection beim Mercy'schcn Durchzug nicht so weit ausgedehntUri und GlaruS geben die Ratification zu Beiden:.