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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juli 1713.

von Bern,eidgenössisch erlachischen Regiments in den Waldstätten", welcheous dem östrcichischcn Dienste ent-lassen worden,weil sie die Abrechnung und Bezahlung Rückstands mit etwas Nachdruck sollicitiert", ersuchendie Orte um Verwendung beim Kaiser oder beim Prinzen Eugen, daß ihnen ihre Forderungen für ihre Compagnienbezahlt, und diejenigen, welche dermalen an ihrer Stelle seien,in der Bezahlung ihnen nicht vorgezogen" wer-den möchten. Es wird an beide zu schreiben beschlossen. 8 12.

VIII alte Orte nebst Solothurn und Appenzell.

»». Auf den Antrag der V katholischen Orte wird trotz der Gegenvorstellungen Zürichs und Berns be-schlossen, das landvogteiliche Syndicat nach Frauenfeld zu verlegen. Bei diesem Anlaß erklären die V Orte,daß sie nicht nach Baden gekommen wären, wenn sie nicht geglaubt hätten, daß dem französischen Ambassadordie Reise anderswohin beschwerlich fallen würde. Glarus ermahnt zu gegenseitigem Entgegenkommen. 8 13.

XIII und die zugewandten Orte,i». Aus Anlaß einer Deputation an den französischen Ambassador beschweren sich Unterwaldcn, Zug,Glarus, Schaffhausen und die zugewandten Orte, außer Biel, daß sie zu dergleichen Commisstoncn nie gebrauchtwerden, da doch ein alter Abschied sage, daß in solchen Fällen die Orte alternieren sollen, ein jüngerer aberdurch ein Versehen deS Schreibers unrichtig abgefaßt sei. Die übrigen Gesandten lassen eS bei dem jüngerenAbschiede bewenden,ob zwar rcputicrlichcr seie zu kommandieren, als kommandiert werden", und verschieben dieBehandlung der Frage auf eine spätere Zeit. 8 14. «». Aus Zürichs Ansuchen, daß das cnnetbirgische Syn-dicat auf die gewöhnliche Zeit wieder möchte gehalten werden, wird dem Direktorium überlassen, diesen Wunschden Orten zu insinuieren. 8 15. I». Graf Friedrich Wilhelm zu Solms bittet (15. Mai 1713) die XIII undzugewandten Orte zu einem Söhnl^i zu Gevatter. Dem Begehren wird entsprochen. Zürich soll danken undgratulieren; wegen des Pathengeschenks soll nachgeschlagen werden, wie es bisher gehalten worden sei. 8 46.«K. Uri wünscht, da die italienischen Fürsten wegen der Seuche zu Wien strenge Maßregeln in Beziehung ausden Verkehr ergriffen, das Commercium mit den drei grauen Bünden aufgehoben haben und Aehnliches der Eid-genossenschaft drohe, daß das Sanitätstribünal in Mailand angefragt werde, mit was für Land undLeuten es das Commercium aufgehoben habe, damit man hierscitS die nöthigcn Maßregeln ergreifen könne.Zürichs Sanitätsrath wird beauftragt, an das Tribunal zu schreiben. 8 17. i. Bern dringt auf größere Strengein Handhabung der Abschiede, betreffend die Steuer- und Bettelbriefe, deren jetzt bald jeder Geistliche und Ge-meindsvorgesetzte auszustellen sich anmaße. Den Landvögtcn und den Canzlcien wird Strenge anempfohlen. 8 48.

Frciburg beschwert sich über Berns Tadel seiner ncugeprägtcn Münzen halber und erklärt, daß beim Münzenalle Vorsicht angewandt worden sei. 8 19.

Jcchrrechnnngstagsatzllng.

Fraucufcld, 26. Juli bis 11. Nu.zust 1713.

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Gesandte: dieselben, welche bei der gcincineidgenössischen Tagsatzung zu Baden, vom 9. Juli. sBeßlcr

von Uri heißt hier Karl Einanuel; Bucher von Obwalden, Georg.)