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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juli 1713.

leihen gegen sie beobachten. Evangelisch Glaruö und Solothurn sind crbietig, ihr Eontingcnt zu geben, ersteresnicht sowohl wegen des Defensionales, alö wegen des seht nothwendigen Zusammenhaltensh Appenzell referiert-Endlich rathcn die im Schirnnverk begriffenen Orte ab, einstweilen 314 Mann auf die Grenzen nach Bafel zuschicken im Vertrauen, die übrigen Orte werfen im Nothfallc die Gebühr auch erstatten. Zürich stellt 7l),Bern 100, Glarus 14, Basel 20, Frciburg 40, Solvthurn 30, Schaffhausen 20, Stadt St^Gallcn 10, Biel 10.FreiburgS Gesandtschaft, welche unterdessen angekommen, nimmt alles a«! rolo^euckum. 8 7. K» Da die vonden kaiserlichen und französsschcn Generalen mündlich dem baölcrischcn Abgeordneten gegebenen Erklärungennicht völlig befriedigten und es nöthig erachtet wird, den durch den Durchzug des Generals Mcrev gebrochenenNeutralitätslraetai zu befestigen, wird beschlossen, vom französischen Ambassador und kaiserliche» Botschafter einenochmalige Erklärung einzuholen. Der Deputation erklärt der französische Ambassador, daß die französischenTruppen dää eidgenössische Gebiet so lange Nicht verletzen werden, als die Gegenparthci es nicht verletze, unbspricht seine Verwunderung aus, daß man zuerst an Frankreich gelange, da es noch nie, wie Ocstreich, eineGebictöverletzung sich habe zu Schulden kommen lassen; man möchte sich zuerst diese Erklärung von kaiserlicher Seitegeben lasten. Diese wird vom kaiserlichen Ambassador wirklich schriftlich gegeben und dem französischen mitgcthcilt.Letzterer erklärt nochmals, die Neutralität achten, dagegen die Tagsatzung, den Securitätstractat aufrecht er-halten zu wollen ; beider Erklärungen werden dein kaiserlichen Ambassador eingehändigt. 8. 8. Ii. Zübich zeigtan, daß vor etwas Zeit (vgl. Schreiben Zürichs an die Stände vom 26. Juni 1713s der holländische Secrc-tariuS Runkel die Anzeige gemacht habe, daß zwischen den Herren Gencralstaaten und Frankreich-der. Friede zuStande gekommen, und daß die Eidgenossenschaft sammt ihren Verbündeten in denselben eingeschlossen worden sei.Die evangelischen Orte stimmen für ein Dank- und Beglückwünschungsschrcibcn an beide Mächte; die katho-lsschen Orte nehmen es -»<1 loloeonckuin. (Letztere stimmten nicht zu dem Schreiben an die Gcneralstaa-ten.s Bern macht bei diesem Anlasse aufmerksam, daß, um, wie von' Holland, auch von England in denFrieden eingeschlossen zu werden, das Beste wäre, wenn die katholischen Orte die Königinn Anna anerkennenund ihr znm Frieden gratulieren würden. 8. 9. i. Da das die Eidgenossenschaft betreffende Reservat im Utttchter-srieden nur von Holland, nicht auch von Frankreicheingebracht" war, so wird eine Eommission beauftragt,den französischen Ambassador zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die Eidgenossenschaft mit ihren Verbündeten inden Frieden ^zwischen Frankreich und Holland und England und namentlich auch seiner Zeit in den Friedenmit den» Reiche eingeschlossen werden möchte, wie es im rpöwijkischen Frieden geschehen sei. Der Ambassa-dor antwortet, daß, obgleich von Seite Frankreichs kein besonderes die Eidgenossenschaft betreffendes Reservat ge-macht worden sei, der König doch ..die Eidgenossenschaft als eingeschlossen ansehe; - übrigens seien, noch sechsMonate Zeit, innerhalb deren die Einschließungnach der Orte Anständigkeit könne eingerichtet werden"; wieauch Graubündcn durch Vermittlung des Herzogs von Savoyen in den Frieden eingeschlossen worden sei. Eswird beschlossen, ein Schreiben mit der Bitte um Einschließung an den König selbst noch abzuschicken. («1. ck.t9. Juli 1713). 8. 10. It.. Der Bischof von Basel 'ersucht die Tagsatzung, sich beim französischen Ambassadordahin zu verwenden, daß der hohen Stiftund-des BisthumS .Lande VießscitS und jenseits dcö Rheines von SeitenFrankreichs noch ferner die Neutralität genießen und beim Friedensschlüsse zwischen Frankreich und dem Reichein den Frieden eingeschlossen werden möchten, wie im Frieden von Ryöwijk. Dem Ambassador wird daS Be-gehren durch eine Commission zu eröffnen beschlossen. Z)crsslbc erklärt, dieses Begehren an den König gelangen°u lassen und zu unterstützen. Sei der Bischof auch als Reichsfürst ein Feind dtS Königs, so sei er doch einVerbündeter der Eidgenossenschaft. 8 11- I» Obcrstwächtmcistcr von WaltcNwhl und Haupimann'Easar Steiger

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